klmtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Nr. 1. Fahrgang 1937
Beilage der Ob erhesfischen Tageszeitung
Gießen. 5. Fanuar 1937
Kreisamt Friedberg
Betreffend: Die Einsendung der Sandbuchauszüge und Kassen- fturzprotokolle.
An die Bürgermeister, die Kirchen- und Stistungsvorftände und die Vorstände der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises.
Die am 1. Januar 1937 fälligen Kassensturzprotokolle und Handbuchauszüge sind bis spätestens zum 15. Januar 1937 an uns einzusenden. Die Rechner sind besonders darauf hinzu- lveisen, da« in dem Sandbuchauszug sämtliche Einnahmespalten (Schuldigkeit, Abstattung, Rückstand) auszusüllen sind.
F r i e d b e r g / S.. den 28. Dezember 1936.
Kreisamt Friedberg.
3. 33.: Eiingerich.
Kreisamt Lauterbach
Nr. 1.
Polizeiverordnung.
Nachtrag zur Polizeiverordnung, die Reinhaltung und Wegsamkeit der Ortsstraßen im Kreise Lauterbach betreffend.
Auf Grund des Art. 64 der Kreis- und Provinzialordnung Wird mit Zustimmung des Kreisausschusses des Kreises Lauterbach und mit Genehmigung des Herrn Reichsstatthalters in Hegen — Landesregierung — Abteilung II (Polizei) vom 14. 12. 1936 Nr. II 23 278 für den Kreis Lauterbach folgender 'Nachtrag zur Polizeiverordnung, die Reinhaltung und Wegsamkeit der Ortsstraßen im Kreise Lauterbach betreffend, vom 19. Oktober 1926 erlassen:
§ 1.
Dem § 16 wird folgender Absatz 2 angefügt:
Das Gelände zwischen den Gebäuden und den Straßen- grenzen, gleich ob es als Wirtschaftshos oder Vorgarten angelegt und benutzt wird, mutz stets in ordnungsgemäßem Zustand erhalten und darf nicht mit mitzstündigen Anlagen versehe werden. Insbesondere sind alle das Orts- oder Landschaftsbild oder die im Interesse des Verkehrs notwendige Stratzcnübersicht störenden Lagerungen und Ausstellungen von Holz, Geräten und Fuhrwerken, sowie Lagerung von Schutt und Abfällen verboten. Alle an oder in der Nähe der Straßen usw. gelegenen Düngerstätten, Jauchegruben und dergl. sind gegen die Straße gehörig zu verdecken und derart verschlossen zu halten, daß ein Abfluß von Flüssigkeiten oder eine Verbreitung üblen Geruchs aus denselben verhindert wird.
§ 2. ■
Dem § 20 wird folgender Absatz 2 angefügt:
Alle Abwässer aus Küchen, Ställen und Aborten sind in Gruben auf dem Gelände des Hausbesitzers auszufangen. Ihre Ableitung in die Straßcngossen oder Gräben usw. ist verboten. Diesem Verbot entgegenstehende Anlagen und Einrichtungen sind innerhalb eines Vierteljahres nach Inkrafttreten dieser Polizeiverordnung zu beseitigen.
§ 3.
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver- kundlgung im Amtsverkündigungsblatt für den Kreis Lauterbach in Kraft.
Lauterbach, den 2L Dezember 1936.
Hessisches Kreisamt Lauterbach.
Zürtz.
Betreffend: Nachtrag zur Polizeiverordnung, die Reinhaltung und Wegsamkeit der Ortsstratzen im Kreise Lauterbach.
An die Bürgermeister und Gendarmeriestationeu des Kreises!
Wir weisen auf vorstehende Polizeiverordnung hin und empfehlen, auf die Einhaltung der Bestimmungen zu achten.
Lauterbach, den 21. Dezember 1936.
Hessisches Kreisamt. Zürtz.
Kreisamt Schotten
Betreffend: Reichsnatiirfchutzgesetz; hier: Bestellung des Ober- reallebrers Jakob Buß in Schotten zum Kreisbcauftragten für Naturschutz für den Kreis Schotten.
Bekanntmachung.
Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, daß auf Grund des § 9 des Reichsnaturschutzgesetzes vom 26. Juni 1935 (R. G. Bs. I S. 821) und des 8 3 Absatz 4 der Verordnung zur Durchführung des Reichsnaturschutzgesetzes vom 31. Oktober 1935 (R. G. Bl. I S. 1275) der Oberreallehrer Jakob Buß zu Schotten durch Verfügung des Reichsstatthalters in Hessen vom 19. Dezember 1936 auf Widerruf zum Kreisbeaustragten für Naturschutz für den Kreis Schotten bestellt wurde.
Schotten, den 28. Dezember 1936.
Kreisamt Schotten.
3. 33.: Schwan.
Dienftnachrichten.
August Decher III., Ortsbauernführer in Rebgesbain, wurde znm Wiesenvorstandsmitglied für die Gemeinde Rebgesbain er- nannt und verpflichtet.
Heinrich Fischer I., Ortsbauernführer in Sichenhausen, wurde als Wiesenvorstandsmitglied für die Gemeinde Sichenhausen ernannt und verpflichtet.
Das Amtsverkündigungsblatt
ber Provinzialdirektion Oberhcssen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld erscheint nach Bedarf. Wir bitten die Amtsftellen das vorliegende Material uns jeweils frühzeitig zukommen zu lassen.
Oberhessische Tageszeitung
Dienftnachrichten.
Die nachstehend aufgeführten Ortsbauernführer wurden als Wiesenvorstandsmitglieder der belr. Gemeinde ernannt:
Heinrich Weitzel, Breungeshain Richard Rahn, Altenhain Wilhelm Haas, Eichelsachsen Karl Becker, Nieder-Seemen Karl Herrödcr, Ober-Seemen Heinrich Konrad II., Rainrod Wilhelm Horst, Ruppertsburg August Knöß I., Sellnrod Otto Killer, Wohn seid Karl Daubert I., Ober-Lais Hermann Fuchs, Kölzenhain Wilhelm Dörr, Klein-Eichen August Weber, Höckersdorf Einil Hofmann, Freien'seen Heinrich Karl Stein, Ulrichstein Eugen _3Bcftrupp, Ober-Seibertenrod Emil Göbel, Helpershain Heinrich Schuchard II., Vusenborn Heinrich Kaiser II., Burkhards.


