klmtsverkiindigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Cietzen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Nr. 68. Aahrgang 1937 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießen. 4. Juni 1937
Kreisamt Alsfeld
Der Rcichsstatthalter in Hessen Landesregierung — Abteilung VII
Zu Nr. VII/III. 15 348.
Darmstadt, 26. Mai 1937.
Peter-Eemeinder-Stratze 3.
Ruf-Nr. 7711.
Betreff: Sommerkampsspiele der hessischen Schulen 1937.
An die Kreis- und Stadtschulämter und die Direktionen der höheren Schulen.
Verschiedene Beobachtungen veranlassen mich, darauf hinzuweifen, daß z. Zt. in der Leibeserziehung aller Schulen die Vorbereitung der Sommerkampfspiele mit allen Jugendlichen als Pflichtaüfgabe gesehen und gelöst weiden mutz. Hinzu kommt weiterhin die Pflege des Schwimmens.
Das Heranziehen anderer Gebiete in der durch die Ferien schon stark verkürzten Sommer-Arbeitszeit hat daher zu unterbleiben bzw. kann nur bann erfolgen, wenn dadurch die andere Pflichtaufgabe nicht behindert wird bzw. durch ungünstige Witterung und dergleichen Zwangsverhältnisfe vorliegen.
In diesem Zusammenhang gebe ich bezüglich der Alters- stufen-Einteilung für die Sommerkampfspiele noch bekannt:
Durch die Neugestaltung der höheren Schule können Schüler und Schülerinnen der seitherigen Klasse II b (Untersekunda) sowohl zu den Kämpfen der Oberstufe, wie auch der Mittelstufe zugelassen werden. Dabei gilt jedoch die Einschränkung, daß ein Schüler oder eine Schülerin sich nur in einer Stufe wett- tämpfcrifch betätigen darf.
Im Auftrag: Ningshausen.
Der Neichsstatthalter in Hesfen
— Landesregierung — Darmstadt, 24. Mai 1937. Zu Nr. VII/1V. 26 602.
Betreff: Zusammenarbeit zwischen Berufsschule und DAF.
An die Kreis- und Stadtschulämtcr, die Direktionen ■ der höheren Schulen und die Direktionen der gewerblichen und technischen Unterrichtsanstaltcn.
Durch den Erlaß vom 3. Mai 1937 zu Nr. E IV 2229,weist das Reichserziehungsministerium erneut darauf hin, daß der Ihnen unter dem 29. Oktober 1936 zu Nr. VII/IV 27 810 mitgeteilte Runderlaß vom 21. Oktober 1936 — E IV 12 041 W E III E V M Z 11a — unter allen Umständen durchzusührcn ist. Ich mache besonders darauf aufmerksam, daß _ hiernach auch die Lehrgänge der ergänzenden und berufsfördernden Schulungskurse der DAF (sogenannte zusätzliche Be- rufsschulung) meiner Genehmigung bedürfen und daß den Lehrkräften eine Nebentätigkeit an nichtgenehmigten Schulungsveranstaltungen untersagt ist. Sie wollen sämtliche Lehrkräfte hiervon in Kenntnis setzen und das Weitere veranlasfen.
I. V.: Reiner.
Abteilung VIl
Zu Nr. VII/I 2131. Darmstadt, 26. Mas 1937.
Betreff: Fichte-Gedenktag.
An die Kreis- und Stadtschulämter, die Direktionen der höheren Schulen und die Direktionen der gewerblichen Unterrichtsanstalten.
Am 19. Mai jährte sich zum 175. Male der Tag, an dem Johann Gottlieb Fichte geboren wurde. ..... ,
Aus Anordnung des Reichserziehungsmmlsteriums ersuche ich, im Unterricht in den dafür in Betracht kommenden Klassen auf die Bedeutung Fichtes für unsere Zeit hmzuwrifen.
Im Auftrag: Ringshausen.
Betreffend: Landcspolizeiliche Prüfung des Entwurfes für rin vorübergehendes Anschlußgleis (Baugleis) für die Reichsautobahnen in Kilometer 37,4 der Bahnlinie Gießen—Alsfeld.
Bekanntmachung.
Das Unternehmen Reichsautobahnen — Oberste Bauleitung Frankfurt a. M. — hat Antrag auf landespolizeiliche Genehmigung zur Anlage eines vorübergehenden Gleisanschlusses auf dem Bahnhof Burg- und Nieder-Gemünden gs- ftelli. Sobald Die Gleisanlage ausgebrnucht ist, soll sie beseitigt und der ursprüngliche Zustand auf dem benötigten Gelände wieder hergestellt werden.
Der Plan zu dem Bauvorhaben liegt 7 Tage lang — gerechnet vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsverkünüigungsblatt für den Kreis Alsfeld — auf dem Geschäftszimmer des Bürgermeisters in Burg-Gemünden zur allgemeinen Einsicht offen.
Etwaige Einwendungen gegen den Plan sind während der Offenlegungsfrist schriftlich bei dem Kreisamt Alsfeld vorzubringen.
Alsfeld, den 27. Mai 1937.
Kreisamt Alsfeld.
I. SB.: Seibert.
Bekanntmachung.
Betreffend: Durchführung der pflichtmäßigcn Milchlciftungs- prüfungeil.
Auf Grund der Verordnung über Milchleistungsprllfungen vom 22. 11. 1935 (RGBl. I S. 1354) und der Anordnung des Beauftragten des Reichsnährstandes für die Milchleistungs- prüfungen voin 11. 2. 1936 (Reichsnährstandsverkündigungsblatt Seite 70) wird die Anordnung des Beauftragten des Reichsnährstandes für die Milchleistungsprüfungen vom 28. 5. 1936 dahin ergänzt:
Den Milchleistungsprüfungen werden auch in Oberhessen sämtliche Bestände von 3 und mehr Kühen unterstellt.
Alsfeld, den 26. Mai 1937.
An die Bürgermeister des Kreises.
Vorstehende Bekanntmachung empfehlen wir besonderer Kenntnisnahme und beauftragen Sie, dieselbe ortsüblich zur allgemeinen Kenntnis zu bringen.
Kreisamt Alsfeld.
- I. V.: Kessel.
Kreisamt Schotten
Bekanntmachung.
Betreffend: Hebammeiiversammlung.
Am Dienstag, dem 8. Juni 1937, vormittags 9.30 Uhr, findet im „Darmstädter Hof" zu Schotten eine Hebammen- versammlung statt.
Tagesordnung: 1. Kostenberichterstattung. 2. Vortrag von Oberarzt Dr. Lei, Mainz, über die Behandlung der weiblichen Unfruchtbarkeit. 3. Mitteilungen von Landesfachschaftsleiterin Frau Willig, Offenbach. 4. Verschiedenes.
Die Mitglieder Angestelltenversicherung haben ihre Versicherungskarten zur Kontrolle mitzubringen.
Das Erscheinen der Hebammen zu dieser Versammlung ist Pflicht.
Schotten, den 31. Mai 1937.
Kreisamt Schotten.
I. SB.: Schwan.
Betreffend: wie oben.
An die Herren Bürgermeister des Kreises.
Wir verweisen auf vorstehende Bekanntmachung und beauftragen Sie, die Hebammen entsprechend zu bedeuten.
Schotten, den 31. Mai 1937.
Krcisamt Schotten.
I. SB.: Schwa n.


