Amtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eietzen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Nr. 66. Jahrgang 1937 Beilage der Ob erhessische n Tageszeitung
Gießen. 2. Juni 1937
Kreisamt Gießen
Polizeiverordnung zum Schutze des Waldes. Vom 8. Mai 1937.
r Auf Grund des Art. 64 Absatz 3 des Gesetzes, betreffend die inner« Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen in der Fassung des Abänderungsgesetzes vom 6. Januar 1937 (Rcg.-Vl. S. 9) in Verbindung mit der Verordnung über Vermögensstrafen und Butzen vom 6. Februar 1924 (Reg.-Bl. I 6. 44), wird folgendes verordnet:
§ 1.
Im Wald« oder in gefährlicher Nähe von Wäldern dürfen Zelt« oder sonstige Lagerstätten nur mit besonderer schriftlicher Erlaubnis der Forstpolizeibehörde und nur innerhalb der im Erlaubnisschein sreigegebenen Flächen errichtet werden. -
§ 2.
In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober darf im Walde oder in gefährlicher Nähe von Wäldern nicht geraucht werden. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf die öffentlichen Wege und di« zur Errichtung von Zelten und sonstigen Lagerstätten freigegebenen Flächen. Ausnahmen von diesem Verbot können durch die Forstpolizeibehörde bewilligt werden.
§ 3.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Verbote werden, soweit nicht nach anderen Bestimmungen ein« höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 RM., die int llneinbring- kichkeitssalle in Hast umgewandelt wird, bestraft.
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit dem auf ihr« Verkündigung lm Anzeiger der Hessischen Landesregierung folgenden Tage in Kraft.
Darmstadt, den 8. Mai 1937.
Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung: Sprenger.
Dienstnachrichten
Die Landwirte Karl Jost II. und Ludwig Harnisch »on Hausen wurden zu Mitgliedern des Wiesenvorstands Hausen bestellt.
Kreisamt Friedberg
Dienstnachrichten
Johannes Schweitzer von Holzhausen wurde als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr in Holzhausen ernannt und verpflichtet.
Kreisamt Schotten
Bekanntmachung.
Dem Karl Kniese I. zu Schotten wurde gemätz §1056 der Gewerbeordnung und § 162 m der Ausführungsverordnung zur Gewerbeordnung die jederzeit widerrusliche Erlaubnis erteilt, an Sonntagen bis zum 15. Oktober während 3 Stunden vor Beginn des Hauptgottesdienstes Mineraltvasser an seine Kundschaft auszufahren. Die Erlaubnis erstreckt sich nicht auf die hohen christlichen Feiertag«.
Schotten, den 26. Mai 1937.
Kreisamt Schotten.
I. V.: Schwan.
Betreffend: Schietzen der Gegdarmen im Kreise Schotten. Bekanntmachung.
Am 3. Juni 1937, von vormittags 8.00 Uhr big 11.00 Uhr, finden auf den Schietzständen des Schützenvercins Schotten an der Straße Schotten—Gedern Schießübungen der Gendarmen statt. Das Gelände bei den Schießständen, und zwar vom Fußweg nach Vusenborn «inschl. bis Fußweg nach Eschenrod einschl., ist gefährdetes Gebiet und polizeilich gesperrt. In der angegebenen Zeit ist das Betreten dieses Geländes verboten. Die aufgestellten Warnungsschilder sind zu beachten.
Schotten, den 29. Mai 1937.
Kreisamt Schotten.
I. V.: Schwan.
Kreisamt Büdingen
Dicnstnachrichten
Otto Bernhardt von Illnhausen wurde zum Bürgermeister der Gemeinde Illnhausen ernannt und verpflichtet.
Das
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der provinzialdi'rektion Dberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Kisfeld erscheint nach Bedarf, wir bitten die Kmtsstellen, dar vorliegende Material uns jeweils frühzeitig zukommen zu lassen.
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