Ausgabe 
2.6.1937
 
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Amtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eietzen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Nr. 66. Jahrgang 1937 Beilage der Ob erhessische n Tageszeitung

Gießen. 2. Juni 1937

Kreisamt Gießen

Polizeiverordnung zum Schutze des Waldes. Vom 8. Mai 1937.

r Auf Grund des Art. 64 Absatz 3 des Gesetzes, betreffend die inner« Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen in der Fassung des Abänderungsgesetzes vom 6. Januar 1937 (Rcg.-Vl. S. 9) in Verbindung mit der Ver­ordnung über Vermögensstrafen und Butzen vom 6. Februar 1924 (Reg.-Bl. I 6. 44), wird folgendes verordnet:

§ 1.

Im Wald« oder in gefährlicher Nähe von Wäldern dürfen Zelt« oder sonstige Lagerstätten nur mit besonderer schriftlicher Erlaubnis der Forstpolizeibehörde und nur innerhalb der im Erlaubnisschein sreigegebenen Flächen errichtet werden. -

§ 2.

In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober darf im Walde oder in gefährlicher Nähe von Wäldern nicht geraucht werden. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf die öffentlichen Wege und di« zur Errichtung von Zelten und sonstigen Lagerstätten frei­gegebenen Flächen. Ausnahmen von diesem Verbot können durch die Forstpolizeibehörde bewilligt werden.

§ 3.

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Verbote werden, so­weit nicht nach anderen Bestimmungen ein« höhere Strafe ver­wirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 RM., die int llneinbring- kichkeitssalle in Hast umgewandelt wird, bestraft.

§ 4.

Diese Verordnung tritt mit dem auf ihr« Verkündigung lm Anzeiger der Hessischen Landesregierung folgenden Tage in Kraft.

Darmstadt, den 8. Mai 1937.

Der Reichsstatthalter in Hessen Landesregierung: Sprenger.

Dienstnachrichten

Die Landwirte Karl Jost II. und Ludwig Harnisch »on Hausen wurden zu Mitgliedern des Wiesenvorstands Hausen bestellt.

Kreisamt Friedberg

Dienstnachrichten

Johannes Schweitzer von Holzhausen wurde als stell­vertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr in Holzhausen ernannt und verpflichtet.

Kreisamt Schotten

Bekanntmachung.

Dem Karl Kniese I. zu Schotten wurde gemätz §1056 der Gewerbeordnung und § 162 m der Ausführungsverordnung zur Gewerbeordnung die jederzeit widerrusliche Erlaubnis er­teilt, an Sonntagen bis zum 15. Oktober während 3 Stunden vor Beginn des Hauptgottesdienstes Mineraltvasser an seine Kundschaft auszufahren. Die Erlaubnis erstreckt sich nicht auf die hohen christlichen Feiertag«.

Schotten, den 26. Mai 1937.

Kreisamt Schotten.

I. V.: Schwan.

Betreffend: Schietzen der Gegdarmen im Kreise Schotten. Bekanntmachung.

Am 3. Juni 1937, von vormittags 8.00 Uhr big 11.00 Uhr, finden auf den Schietzständen des Schützenvercins Schotten an der Straße SchottenGedern Schießübungen der Gendarmen statt. Das Gelände bei den Schießständen, und zwar vom Fuß­weg nach Vusenborn «inschl. bis Fußweg nach Eschenrod einschl., ist gefährdetes Gebiet und polizeilich gesperrt. In der an­gegebenen Zeit ist das Betreten dieses Geländes verboten. Die aufgestellten Warnungsschilder sind zu beachten.

Schotten, den 29. Mai 1937.

Kreisamt Schotten.

I. V.: Schwan.

Kreisamt Büdingen

Dicnstnachrichten

Otto Bernhardt von Illnhausen wurde zum Bürger­meister der Gemeinde Illnhausen ernannt und verpflichtet.

Das

Amtsverkündigungsblatt

der provinzialdi'rektion Dberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Kisfeld erscheint nach Bedarf, wir bitten die Kmtsstellen, dar vor­liegende Material uns jeweils frühzeitig zu­kommen zu lassen.

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