Amtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisümter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
M. 131. Jahrgang 1936 Beilage der Oberhessijchen Tageszeitung
Gießen. 30. Oktober 1936
Kreisamt Gießen
Bekanntmachung
Setrj Enteignungsverfahren zum Zwecke der Erbauung eines Lazaretts in Gießen.
Für den Bau eines Lazaretts in Gießen hat der Wehr- machtfiskus, vertreten durch die Wehrkreisverwaltung IX Kassel bi« Enteignung folgender Grundstücke beantragt:
I Ord.-Nr 1
Flur
Nr.
qm
Eigentümer
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
VH
VII
Vll
VII Vll
Vll
Vll
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Vll
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Vll
Vll
Vll
Vll
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Vll
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Vll
Vll
224
225
230
226
236
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221
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220
219
217
218
216
215
214
213
212
10
211
212
227
228
229
231
232
233
234
1212
658
ca. 836
1174 ca. 1659
5606
954
1014
5753
2890
1101
1101
1438
1719
1121
1257
1090
1092
1092
2024
1144
922
ca. 583
ca. 1971
ca.7321
ca. 1173
Lenz, Marie geb. Weigel, Ehefrau des Friedrich Lenz des Ersten in Klein-Linden
a) Winn, Heinrich
b) Winn, Sophie geb. Haas dessen Ehefrau
a) Müller, Luise geb. Winn, Wwe. in München zu >/,
b) Müllers Hans in München
c) Müller, Alix in München
d) Müller, Gertrud in München zu 1(a al Kahl, Wilhelm, zu Ls
b) Kahl, Ludwig, zu i/2
a) Hebstreit, Georg
b) Hebstreit, Marie geb. Leidig, dessen Ehefrau
Volkmann, Marie geb. Jung, Ehefrau des Heinrich Volkmann in Klein-Linden
a) Weber, Johannes in Kl.-Linden b) Weber, Marie geb. Weigel, dessen Ehefrau, daselbst
Weigel, Philipp der Siebzehnte in Klein-Linden
Germer, Johann Friedrich in Klein-Linden
Hörder, Luife geb. Germer, Ehefrau des Gustav Hörder in Kl -Linden
Lenz, Friedrich
a) Lindenstruth, Wilhelm
b) Lindenstruth, Eva geb. Reitzel, dessen Ehefrau
Rinn, Wilhelm der Dritte in 'Klein-Linden
Grünewald, Wilhelm, Dr. Justizrat
Schäfer, Anton der Zweite in Klein-Linden
Schaum, Elilabeth geb. Schäfer, Ehefrau des Ludwig Schaum, des Zweiten in Klein-Linden
Weigel, Ernst Ludwig in Allen- dorf a. d. L. hat seinen Wohnsitz in Münchholzhausen
a) Volk, Erwin
b) Volk, Erich, Eroßen-Linden
Theiß, Elisabethe geb. Weigel, Ehefrau des Ludwig Theiß des Ersten in Klein-Linden
Weigel, Wilhelm in Frankfurt a. M. a) Möser, Heinrich der Erste, zu */2 b) Möser, Katharina geb. illoden- hausen, dessen verstorbene Witwe zu ’/2
Kempff, Walter
Borger, Katharine geb. Jung, Ehefrau des Ernst Borger
1 Ord.-Rr. i
Flur
Nr.
qm
Eigentümer
24
Vll
234
6/10
ca. 1174
Jung, Ludwig der Neunzehnte in Klein-Linden
25
Vll
235
ca. 2128
Loos, Karl
26
Vll
210
2603
a) Lotz, Luise geb. Löber Witwe des Louis Lotz zu 1l2
b) Löber, Alwine geb. Aßmann Witwe des Karl Löber in Nürnberg
c) Löber, Else
d) Mayer, Luise geb. Löber Ehefrau des Robert Mayer in Nürnberg
27
Vll
237
1594
a) Hebstreit, Georg
b) Hebstreit, Marie geb.Leidig dessen Ehefrau
Auf Grund der Verfügung des Rcichsstatihaltcrs in Hessen — Landesregierung — voni 23. 10 1936 ist gemäß Art. 1 des Hessischen Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 4. 10. 1935 aus Gründen des öffentlichen Wohls das vereinfachte Enteignungsverfahren hinsichtlich der oben aufgeführ- ten Grundstücke angeordnet worden. Das Verfahren wird üurch- geführt nach den Bestimmungen des Gesetzes, die Enteignung von Grundstücken betreffend, in der Fassung der Bekanntmachung vorn 30. 9. 1899, in Verbindung mit dem Gesetz über «in vereinfachtes Enteignungsverfahren von: 4. 10. 1935. Der Plan, aus dem die Lage der zu enteignenden Grundstücke ersehen werden kann, die Eingabe und die sonstwie erforderlichen Nachweisungen nach Art. 23 des Enteignungsgesetzes liegen in der Zeit vom
Freitag, den 30. Oktober 1930 bis Donnerstag, den | 12. November 1936 einschließlich
auf Zimmer 3 des Stadthauses Gießen, Bergstraße 20, während der Geschäftsstunden zu jedermanns Einsicht offen.
Zur Verhandlung über den Plan und die Entschädigung sowie zur Beschlußfassung Uber die Enteignung wird Tagsahrt vor der Lokalkommission auf
Freitag, den 13. November 1936, vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaal des Regicrungsgcbäudes, Landgraf-Philipp- Platz 3, anberaumt.
Die Beteiligten, insbesondere Eigentümer, Pächter, Mieter, dinglich Berechtigte oder wegen sonstiger Rechtsverhältnisse bei der Enteignung beteiligten Personen werden hierdurch aufge- sorbert:
a) Einwendungen gegen den Plan bei Meidung des Ausschlusses und Annahme der Einwilligung in die beanspruchte Abtretung oder Beschränkung;
b) Erklärung auf die angcbolene Entschädigungssumme bei Meidung der Unterstellung der Annahme des Angebots;
c) Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Meidung des Ausschlusses mit solchen;
d) Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten (Art. 19 des Enteignungsgesetzes) bei Meidung des Ausschlusses von solchen;
e) Anträge auf Errichtung und Unterhaltung von Anlagen, die, für die benachbarten Grundstücke zur Sicherung gegen Gefahren und Nachteile notwendig sind oder werden, bei Meidung des Ausschlusses mit solchen;
0 «lwaige noch unbekannte Ansprüche und Rechte an das zu enteignende Grundstück bei Meidung des Ausschlusses mit solchen
in dem obengenannten Termin vorzubringen.
Die Einwendungen gegen den Plan können gegen die Notwendigkeit der Verwendung des beanspruchten Eigentums, gegen Größe und Grenzen desselben, gegen Art und Umfang der beantragten Beschränkungen und gegen Zweckmäßigkeit" und Vollständigkeit der von deni llnternehmer gemäß Art. 14 des Enteignungsgesetzes in Aussicht gestellten Anlage gerichtet sein.
Zugleich werden die Eigentümer bezw deren Rechtsnachfolger oder gesetzliche Vertreter aufgefordert, die Namen dritter Personen, die als dinglich Berechtigte oder wegen sonstiger


