Dienstag, 31. März 1936

Kreisamt Alsfeld

Kreisamt Lauterbach

Vor

Hessisches Kreisamt Lauterbach. Zürtz.

Nr. 23.

Bekanntmachung.

Betreffend: Krähenbekämpfung,- hier: das Auslegen von ver­gifteten Eiern.

Nr. 24.

Bekanntmachung.

V^Httbfte?m^"^" Wehrbczirksoffiziers Alsfeld in

Wie uns der Wchrbegirksoffizier Alsfeld mitteilt, hält dieser in den Monaten April und Mai am 1. Dienstag des Monats Amtsstunden in Herbstein ab und zwar in der -seit statt11—13 2m Monat Juni finden keine Amtsstunden

Lauterbach, den 25. März 1936.

Hessisches Kreisamt Lauterbach.

Zürtz.

Dien st nachrichten.

31' Miirz 1936, findet in Nieder-Moos Der *br!rf|C-n Voraussetzungen ein Schweinemarkt statt. MrmiMnr6 5csinnt vormlttgs 8'/- Uhr und endet um 9 Uhr

Das

Amtsverkllndigungsblatt

öer Provmzi'aldirektion Dberhefjen und der Hreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen Lauterbach, Schotten und fllsfelb erscheint nach Bedarf, wir bitten die Kmtsstellen, das vor- liegende Material uns jeweils frühzeitig zu- kommen zu lassen.

SberbelMe Lageszeilung

Bctr-ssend: «I, «--- 1936.

An die Bürgermeistereien des Kreises!

Ege Bekanntmachung machen wir Sie besonders auf- mert^am. Interessenten wollen Sie hiernach bedeuten

Zürtz.

Betreffend: Krähcnbekämpfung.

Bekanntmachung.

Sluf Veranlassung der Jagdbehörden werden im Kreise Vudlwgen in der Zeit vom 31. März bis 3. April 1936 Gifteier ",„±, F^dgemarkungen ausgelegt, um die Krähen zu be- kampfen Die Eier werden zu 2—3 Stück in künstlich anaeleo- ten Nestern auf dem Boden «usgelegt. Die von den Krähen ^^^"ommenen Eier werden am 4. April von den Jagd- ■ berechtigten oder ihren Beauftragten wieder eingesammelt

v:s wird davor gewarnt, die Gifteier aufzunehmen ' Büdingen, den 26. März 1936.

Hessisches Kreisamt.

Becker.

§ 11.

Anzeige.

-Mm durch elementare Kraft betriebene Wäfchereimalchinen oder Mangeln gegen Entgelt Dritten zur Benutzung überlassen will oder wer derartige Maschinen in Mietshäusern oöer 6iei)hmn”n 6ur* 5m ciAmn * Ai Xi 1 1 lässt, hat spätestens zwei

behörde zu erstatten ’"'6 21,136136 bei äec Vrtspolizei-

§ 12. .

Aushang.

In Waschküchen (Wäschereien) und Mangelstuben in denen ’KafdHne|1 der in dieser Verordnung erwähnten Art benützt werden ist ein deutlicher Abdruck dieser Polizeiverordnung auszuhängen'

§ 13.

Strafbestimmungen.

mH ffl^Mltbe;r,,0JlMun9?Jnne9er, Dorfiei,enbe Bestimmungen werden Haft umgewandett Ld bestraft. Uneinbringlichkeitsfalle in

§ 14.

... „Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer Verösfent- nnkrr3^1 Amtsverkundigungsblatt in Kraft und am 1. Oktober 1950 ’’*'ö** Jll U|lv

Büdingen, den 25. Mürz 1936.

Hessisches Kreisamt Büdingen.

Becker.

Bekanntmachung

Bctr.: Die Abhaltung von Vichmärkten in Nicder-Ohmen.

Süt den am 1. April 1936 in Nieder-Ohmcn ftattfindenden r-1^ ®runfe des Reichsviehseuchengesetzes und der zu seiner Ausführung erlassenen Vorschriften angeordnet: und ^RindM-b’’^'1 xmCrmn "ur seuchenfreie Schweine

UND leindvieh aus der Provinz Oberhofen und aus den on- iiiittelbar an den Kreis Alsfeld angrenzenden preußischen Krei-

H°udlerlchweine müssen nachweislich die vorge chriebene ^rchgeniacht haben oder hiervon befreit seim Hustende Schweine werden zurückgewiesen.

2. Schweine und Rindvieh ans Sperrbezirken Veobacki- we’rden. 9cfäI,rbctcn Gebieten dürfen nicht aüsgetriebcn

Sür alle auf den Markt gebrachten Schweine muh ein des Herrn'Äinist**"11611'5 tmrgl. die Bekanntmachung "Ä’Ä?“'" w ”■ ‘»1 «88 dem^b?amtet!n^E^- ?.uf den Marktplatz müssen die Schweine werden Beter,nararzt zur Untersuchung vorgeführt

5. Der Transport der Schweine hat auf Wagen zu geschehen. mittags35’6 ^"^riebszeit wird festgesetzt von 8V<—9 Uhr vor- < 7- Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften mor­den nach dem Reichsviehseuchengesetz bestraft W ' n “,Cr sMZZZLiSTLs

Alsfeld, den 16. März 1936.

Heisiichcs Kreisamt Alsfeld.

I. 23.: Dr. Krüger.

^Jn Ergänzung unserer Bekanntmachung vom 21 März

*• ^5- — Amtsverkündigungsblatt Nr. 38 vom 25* Mär; 2. ~. hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dan

2e'k der Auslegung der vergifteten Eier auf die Tage

30. Marz bis 4. April 1936 verschoben worden ist. “ leiem Aufnehmen derartiger Eier wird erneut gewarnt.

Lauterbach, den 26. März 1936.