Ausgabe 
31.3.1936
 
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Dienstag, 31. März 1936

Kreisamt Alsfeld

Kreisamt Lauterbach

Vor

Hessisches Kreisamt Lauterbach. Zürtz.

Nr. 23.

Bekanntmachung.

Betreffend: Krähenbekämpfung,- hier: das Auslegen von ver­gifteten Eiern.

Nr. 24.

Bekanntmachung.

V^Httbfte?m^"^" Wehrbczirksoffiziers Alsfeld in

Wie uns der Wchrbegirksoffizier Alsfeld mitteilt, hält dieser in den Monaten April und Mai am 1. Dienstag des Monats Amtsstunden in Herbstein ab und zwar in der -seit statt1113 2m Monat Juni finden keine Amtsstunden

Lauterbach, den 25. März 1936.

Hessisches Kreisamt Lauterbach.

Zürtz.

Dien st nachrichten.

31' Miirz 1936, findet in Nieder-Moos Der *br!rf|C-n Voraussetzungen ein Schweinemarkt statt. MrmiMnr6 5csinnt vormlttgs 8'/- Uhr und endet um 9 Uhr

Das

Amtsverkllndigungsblatt

öer Provmzi'aldirektion Dberhefjen und der Hreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen Lauterbach, Schotten und fllsfelb erscheint nach Bedarf, wir bitten die Kmtsstellen, das vor- liegende Material uns jeweils frühzeitig zu- kommen zu lassen.

SberbelMe Lageszeilung

Bctr-ssend: «I, «--- 1936.

An die Bürgermeistereien des Kreises!

Ege Bekanntmachung machen wir Sie besonders auf- mert^am. Interessenten wollen Sie hiernach bedeuten

Zürtz.

Betreffend: Krähcnbekämpfung.

Bekanntmachung.

Sluf Veranlassung der Jagdbehörden werden im Kreise Vudlwgen in der Zeit vom 31. März bis 3. April 1936 Gifteier ",±, F^dgemarkungen ausgelegt, um die Krähen zu be- kampfen Die Eier werden zu 23 Stück in künstlich anaeleo- ten Nestern auf dem Boden «usgelegt. Die von den Krähen ^^^"ommenen Eier werden am 4. April von den Jagd- berechtigten oder ihren Beauftragten wieder eingesammelt

v:s wird davor gewarnt, die Gifteier aufzunehmen ' Büdingen, den 26. März 1936.

Hessisches Kreisamt.

Becker.

§ 11.

Anzeige.

-Mm durch elementare Kraft betriebene Wäfchereimalchinen oder Mangeln gegen Entgelt Dritten zur Benutzung überlassen will oder wer derartige Maschinen in Mietshäusern oöer 6iei)hmnn 6ur* 5m ciAmn * Ai Xi 1 1 lässt, hat spätestens zwei

behörde zu erstatten"'6 21,136136 bei äec Vrtspolizei-

§ 12. .

Aushang.

In Waschküchen (Wäschereien) und Mangelstuben in denen KafdHne|1 der in dieser Verordnung erwähnten Art benützt werden ist ein deutlicher Abdruck dieser Polizeiverordnung auszuhängen'

§ 13.

Strafbestimmungen.

mH ffl^Mltbe;r,,0JlMun9?Jnne9er, Dorfiei,enbe Bestimmungen werden Haft umgewandett Ld bestraft. Uneinbringlichkeitsfalle in

§ 14.

...Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer Verösfent- nnkrr3^1 Amtsverkundigungsblatt in Kraft und am 1. Oktober 1950 *'ö** Jll U|lv

Büdingen, den 25. Mürz 1936.

Hessisches Kreisamt Büdingen.

Becker.

Bekanntmachung

Bctr.: Die Abhaltung von Vichmärkten in Nicder-Ohmen.

Süt den am 1. April 1936 in Nieder-Ohmcn ftattfindenden r-1^ ®runfe des Reichsviehseuchengesetzes und der zu seiner Ausführung erlassenen Vorschriften angeordnet: und ^RindM-b^'1 xmCrmn "ur seuchenfreie Schweine

UND leindvieh aus der Provinz Oberhofen und aus den on- iiiittelbar an den Kreis Alsfeld angrenzenden preußischen Krei-

H°udlerlchweine müssen nachweislich die vorge chriebene ^rchgeniacht haben oder hiervon befreit seim Hustende Schweine werden zurückgewiesen.

2. Schweine und Rindvieh ans Sperrbezirken Veobacki- werden. 9cfäI,rbctcn Gebieten dürfen nicht aüsgetriebcn

Sür alle auf den Markt gebrachten Schweine muh ein des Herrn'Äinist**"11611'5 tmrgl. die Bekanntmachung "ÄÄ?'" w»1 «88 dem^b?amtet!n^E^- ?.uf den Marktplatz müssen die Schweine werden Beter,nararzt zur Untersuchung vorgeführt

5. Der Transport der Schweine hat auf Wagen zu geschehen. mittags356 ^"^riebszeit wird festgesetzt von 8V<9 Uhr vor- < 7- Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften mor­den nach dem Reichsviehseuchengesetz bestraft W ' n,Cr sMZZZLiSTLs

Alsfeld, den 16. März 1936.

Heisiichcs Kreisamt Alsfeld.

I. 23.: Dr. Krüger.

^Jn Ergänzung unserer Bekanntmachung vom 21 März

* ^5- Amtsverkündigungsblatt Nr. 38 vom 25* Mär; 2. ~. hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dan

2e'k der Auslegung der vergifteten Eier auf die Tage

30. Marz bis 4. April 1936 verschoben worden ist. leiem Aufnehmen derartiger Eier wird erneut gewarnt.

Lauterbach, den 26. März 1936.