Ausgabe 
1.2.1936
 
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Kmtsverkündigungsblatt

bet Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Nr. 13. Fahrgang 1936 | Beilage der Oberhessischen Tageszeitung | Gießen. 1. Februar 1936

Kreisamt Friedberg

Amtsverkündigungsblatt Nr. 17.

Polizeioerordnung

über die Kleintierhaltung in Bad-Nauheim

Auf Grund des Artikels 129 b II 1 der Stüdteordnung des J2 ^es ©efe^es über die Ortspolizei 'vom 14. Jult 1921 und der Verordnung über Vermögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 wird nach Veratuno des Bürger­meisters mit den Eemeinderäten und mit Genehmigung bes Reichsstatthalters in Hessen Landesregierung vom 4. Januar 1936 zu Nr. la 18959/35 für die Stadt Bad-Nauheim Vestlmmt:

§ 1.

.^..Das Halten von Schweinen ist untersagt auf den Grund­stücken, die an folgenden Straßen und Plätzen liegen: Hermann- ©onng-Straße zwischen Cleonorenring und Stiftstraße Eleo- norenring, Uhlandstraße, Waitz-von-Eschen-Straße, Schiller­straße, Eoethestraße, Ludwigstraße, Luisenstraße, Ferdinand- Werner-Straße Moltkestrage, Bismarckstraße, Bahnhofs-Allee, Roonstrage Ritterhausstraße, Benekcstraße, Stiftsstraße, Küch- lerstratze Bodestraße, Kurstraße, Fürstenstraße von Kur- bis Karlstraße Adolf-Hitler-Straße, Knrlstraße, mit Ausnahme int Hofreiten von Döring und Bingel, Aliceplatz, Alicestraße von Alicestrage b-s Fürstenstraße, Ernst-Ludwig-Ring von der te b>s Mr Wilhelmskirche bzw. alten Fnedhof, Luther- . Fso^leite der Blucherstraße, Friedrichstraße von Adolf-

Hitler-Stratze bis Fürstenstraße, ©ustav-Kayser-Straße Höhen- weg Mondorfstraße, Burg-Allee, Zeppclinstratze, Äugusta- Vikioria-Ltraße, Terasienstraße, Zanderstraße von Ludwiq-

bis Cleonorenring Dunkerstraße, Reinhardstraße von Adolr-Hitler-Strage bis Fürstenstraße.

Ausnahmsweise kann auf diesen Grundstücken die Schweine- yaltung von der Polizeibehörde widerruflich gestattet werden wenn l>ie erforderlichen Einrichtungen vorhanden sind und mit b"kll«lt gehandhabt werden, damit keine Unzuträg- kichkeiten sur die Nachbarschaft entstehen

Zur Neueinrichtung von Schweineställen ist gern Bau- polizeiverordnung vorn 2. Januar 1925 die Genehmigung der Baupolizeibehorde einzuholen. - y b

§ 2.

von Hähnen in der Zeit vom 1. Mai bis ^-Ostober rst untersagt auf den Grundstücken, die an folgenden Straßen und Platzen liegen:

Hermann-Eöring-Straße zwischen Cleonorenring und Stift­straße,, Schillechraße, Eoethestraße, Luisenstraße, Ferdinand- Werner-Straße, Ludwigstraße, Moltkestraße, Bismarckstraße,

Roonstrage, Rittershausstraße, Benekestraße Stiftstraße, Kuchlerstraße, Bodestraße, Zanderstraße von Ludwig- straße bis Cleonorenring, Cleonorenring, Uhlandstraße, Waitz- von-Eschen-Straße, untere Hauptstraße bis Karlstraße ausschl. .untere Fürstenstraße bis Alicestraße, Nordseite der Blucherstraße Lutherstraße, Dunkerstraße, Adolf-Hitler-Straße, 5".^senstraße, Zeppelinstraße, Augusta-Viktoria-Straße, Mon- dorfstraße, Euftav-Kaiser-Straße und Höhenweg.

Das halten von Kleintieren jeder Art in den Vorgärten ist unterlagt.

§ 4.

. Es ist verboten Enten und Gänse auf öffentlichen Straßen zu lassen ^n unerhalb der Stadt Bad-Nauheim herumiaufen

§ 5.

^uwidechandlunaen werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM., ®1C . tm Falle der Uneinbringlichkeit in Haft umgewandelt Werden, bestraft.

§ 6.

Die Polizciverordnuna tritt mit dem Tage ihrer Ver- vffenUlchung tm Amtsverkündigungsblatt in Kraft.

Mit dem gleichen Zeitpunkt treten die Polizeiverordnung km gleichen Betreff vom 12. August 1925 und der Nachtrag hierzu vorn 18. März 1931 außer Kraft.

Friedberg/H., den 24. Januar 1936.

Kreisamt Friedberg

Dr. Straub.

Bekanntmachung

Vichfeuchenpolizciliche Anordnung. Vom 13. Januar 1936. tontwrn -°irlln? J4,5 § 7 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzbl. S. 519) bestimme ich für das Land Hessen fOigenoes: .

und Fleischwaren, die bis zur Beendigung der olympischen Spiele tm Jahre 1936 aus dem Auslande zur Ver- Pflegung der ausländischen olympischen Kämpfer und ihres Be« ?uhrverbo?eaußer^Kraft. veterinärpolizeilichen Ein-

Darinstadt. den 13. Januar 1936.

Der Neichsstatthalter in Hessen Landesregierung__

In Vertretung: Reiner.

Nr. 19. Samstag, den 1. Februar 1936

. . Bekanntmachung,

öte Einfuhr von Fleischwaren für die olympischen Kämpfer betr. Vom 13. Januar 1936.

Nachstehend gebe ich die Verordnung des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers des Innern über die Einfuhr von S t?1'11' für die olympischen Kämpfer, vom 31. Dezember 1935 bekannt.

Darmstadt, den 13. Januar 1936.

Der Neichsstatthalter in Hessen Landesregierung 3n Vertretung: Reiner.

Verordnung

über die Einfuhr von Fleischwaren für die olympischen Kämpfer. Vom 31. Dezember 1935.

Er und des § 25a des Gesetzes über Schlachtvieh- und tfteychbeschau vom 3. Juni 1900 (Reichsgesetzblatt S. 547) in der Fassung vom 13. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1447) ordnet' Zustimmung des Reichsministers der Finanzen ver- §1.

-Die Vorschriften des § 12 und des § 13 Abs. 2 des Fleisch- beschaugesetzes finden ke,ne Anwendung auf Fleischwaren, die bis zur Beendigung der olympischen Spiele im Jahre 1936 aus .^ur Verpflegung der ausländischen olympischen Kampfer und ihres Begleitpersonals eingehen und von den Zoll­behörden als solche anerkannt werden.

§ 2.

.J" § .13 Absatz 1 des Fleischbeschaugesetzes

91 § 1 bezeichneten Sendungen keiner amtlichen

Auslandsfleischbeschau, wenn sie von den olympischen Kämpfern bei der Einreise nach Deutschland selbst mitgeführt werden

-n Luftdicht verschlossenen Büchsen oder ähnlichen RlJirAnfiLTie UnVfnJhße< Gemenge aus zerkleinertem f"id auch dann nicht der Auslandsfleischbeschau unter- worfen, wenn sie als Post- oder Frachtgut eingehen

übrigen im Post- und Frachtverkehr eingehenden Cen- L Ä1}T^etr^9»1 «<Tk fimiIirf>cn Untersuchung in der Aus, finden^ ^ü>be schau stelle des Ortes, an dem die Kämpfe statt- Berlin, den 31. Dezember 1935.

Der Reichsminister des Innern.

In Vertretung: gez. Pfundtner.

Amtsverkündigungsblatt Nr. 18.

Bekanntmachung.

Betr.: Scharfschießen.

Am 10 11 12., 19., 20. und 21. Februar 1936 findet je­weils von 7.30 Uhr bis 13 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr auf dem Exerzierplatz Butzbach Gefechtsschießen mit scharfer ft?tt. Es wird geschossen in Richtung Kleeberg. Ge­fährdet ist das Gelände südlich Ebersgöns, südlich Oberkleen und ostwärts von Kleeberg. Für den Schießtag wird gesperrt die Straße HausenKleeberg und die Straße Ebersgöns /""berg. Den Weisungen der ausgestellten Sicherheitsposten ist Folge zu leisten.

Friedberg i. H., den 27. Januar 1936.

Kreisamt Friedberg

Dr. Straub.