Kmtsverkündigungsblatt
bet Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Nr. 13. Fahrgang 1936 | Beilage der Oberhessischen Tageszeitung | Gießen. 1. Februar 1936
Kreisamt Friedberg
Amtsverkündigungsblatt Nr. 17.
Polizeioerordnung
über die Kleintierhaltung in Bad-Nauheim
Auf Grund des Artikels 129 b II 1 der Stüdteordnung des J2 ^es ©efe^es über die Ortspolizei 'vom 14. Jult 1921 und der Verordnung über Vermögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 wird nach Veratuno des Bürgermeisters mit den Eemeinderäten und mit Genehmigung bes Reichsstatthalters in Hessen — Landesregierung — vom 4. Januar 1936 zu Nr. la 18959/35 für die Stadt Bad-Nauheim Vestlmmt:
§ 1.
.^..Das Halten von Schweinen ist untersagt auf den Grundstücken, die an folgenden Straßen und Plätzen liegen: Hermann- ©onng-Straße zwischen Cleonorenring und Stiftstraße Eleo- norenring, Uhlandstraße, Waitz-von-Eschen-Straße, Schillerstraße, Eoethestraße, Ludwigstraße, Luisenstraße, Ferdinand- Werner-Straße Moltkestrage, Bismarckstraße, Bahnhofs-Allee, Roonstrage Ritterhausstraße, Benekcstraße, Stiftsstraße, Küch- lerstratze Bodestraße, Kurstraße, Fürstenstraße von Kur- bis Karlstraße Adolf-Hitler-Straße, Knrlstraße, mit Ausnahme int Hofreiten von Döring und Bingel, Aliceplatz, Alicestraße von Alicestrage b-s Fürstenstraße, Ernst-Ludwig-Ring von der t™„e b>s Mr Wilhelmskirche bzw. alten Fnedhof, Luther- . Fso^leite der Blucherstraße, Friedrichstraße von Adolf-
Hitler-Stratze bis Fürstenstraße, ©ustav-Kayser-Straße Höhen- weg Mondorfstraße, Burg-Allee, Zeppclinstratze, Äugusta- Vikioria-Ltraße, Terasienstraße, Zanderstraße von Ludwiq-
bis Cleonorenring Dunkerstraße, Reinhardstraße von Adolr-Hitler-Strage bis Fürstenstraße.
Ausnahmsweise kann auf diesen Grundstücken die Schweine- yaltung von der Polizeibehörde widerruflich gestattet werden wenn l>ie erforderlichen Einrichtungen vorhanden sind und mit b"kll«lt gehandhabt werden, damit keine Unzuträg- kichkeiten sur die Nachbarschaft entstehen
Zur Neueinrichtung von Schweineställen ist gern Bau- polizeiverordnung vorn 2. Januar 1925 die Genehmigung der Baupolizeibehorde einzuholen. - y b
§ 2.
von Hähnen in der Zeit vom 1. Mai bis ^-Ostober rst untersagt auf den Grundstücken, die an folgenden Straßen und Platzen liegen:
Hermann-Eöring-Straße zwischen Cleonorenring und Stiftstraße,, Schillechraße, Eoethestraße, Luisenstraße, Ferdinand- Werner-Straße, Ludwigstraße, Moltkestraße, Bismarckstraße,
Roonstrage, Rittershausstraße, Benekestraße Stiftstraße, Kuchlerstraße, Bodestraße, Zanderstraße von Ludwig- straße bis Cleonorenring, Cleonorenring, Uhlandstraße, Waitz- von-Eschen-Straße, untere Hauptstraße bis Karlstraße ausschl. .untere Fürstenstraße bis Alicestraße, Nordseite der Blucherstraße Lutherstraße, Dunkerstraße, Adolf-Hitler-Straße, 5".^senstraße, Zeppelinstraße, Augusta-Viktoria-Straße, Mon- dorfstraße, Euftav-Kaiser-Straße und Höhenweg.
Das halten von Kleintieren jeder Art in den Vorgärten ist unterlagt.
§ 4.
. Es ist verboten Enten und Gänse auf öffentlichen Straßen zu lassen ^n unerhalb der Stadt Bad-Nauheim herumiaufen
§ 5.
^uwidechandlunaen werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM., ®1C . tm Falle der Uneinbringlichkeit in Haft umgewandelt Werden, bestraft.
§ 6.
Die Polizciverordnuna tritt mit dem Tage ihrer Ver- vffenUlchung tm Amtsverkündigungsblatt in Kraft.
Mit dem gleichen Zeitpunkt treten die Polizeiverordnung km gleichen Betreff vom 12. August 1925 und der Nachtrag hierzu vorn 18. März 1931 außer Kraft.
Friedberg/H., den 24. Januar 1936.
Kreisamt Friedberg
Dr. Straub.
Bekanntmachung
Vichfeuchenpolizciliche Anordnung. Vom 13. Januar 1936. tontwrn -°irlln? J4,5 § 7 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzbl. S. 519) bestimme ich für das Land Hessen fOigenoes: . ”
und Fleischwaren, die bis zur Beendigung der olympischen Spiele tm Jahre 1936 aus dem Auslande zur Ver- Pflegung der ausländischen olympischen Kämpfer und ihres Be« ?uhrverbo?eaußer^Kraft. veterinärpolizeilichen Ein-
Darinstadt. den 13. Januar 1936.
Der Neichsstatthalter in Hessen — Landesregierung__
In Vertretung: Reiner.
Nr. 19. Samstag, den 1. Februar 1936
. . Bekanntmachung,
öte Einfuhr von Fleischwaren für die olympischen Kämpfer betr. Vom 13. Januar 1936.
Nachstehend gebe ich die Verordnung des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers des Innern über die Einfuhr von S t?1'11' für die olympischen Kämpfer, vom 31. Dezember 1935 bekannt.
Darmstadt, den 13. Januar 1936.
Der Neichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — 3n Vertretung: Reiner.
Verordnung
über die Einfuhr von Fleischwaren für die olympischen Kämpfer. Vom 31. Dezember 1935.
Er und des § 25a des Gesetzes über Schlachtvieh- und tfteychbeschau vom 3. Juni 1900 (Reichsgesetzblatt S. 547) in der Fassung vom 13. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1447) ordnet' Zustimmung des Reichsministers der Finanzen ver- §1.
-Die Vorschriften des § 12 und des § 13 Abs. 2 des Fleisch- beschaugesetzes finden ke,ne Anwendung auf Fleischwaren, die bis zur Beendigung der olympischen Spiele im Jahre 1936 aus .^ur Verpflegung der ausländischen olympischen Kampfer und ihres Begleitpersonals eingehen und von den Zollbehörden als solche anerkannt werden.
§ 2.
„„.J" § .13 Absatz 1 des Fleischbeschaugesetzes
91 § 1 bezeichneten Sendungen keiner amtlichen
Auslandsfleischbeschau, wenn sie von den olympischen Kämpfern bei der Einreise nach Deutschland selbst mitgeführt werden
’-n Luftdicht verschlossenen Büchsen oder ähnlichen RlJirAnfiLTie UnVfnJhße< Gemenge aus zerkleinertem f"id auch dann nicht der Auslandsfleischbeschau unter- worfen, wenn sie als Post- oder Frachtgut eingehen
übrigen im Post- und Frachtverkehr eingehenden Cen- L“ Ä1} •T^etr^9»1 «<Tk fimiIirf>cn Untersuchung in der Aus, finden^ ^ü>be schau stelle des Ortes, an dem die Kämpfe statt- Berlin, den 31. Dezember 1935.
Der Reichsminister des Innern.
In Vertretung: gez. Pfundtner.
Amtsverkündigungsblatt Nr. 18.
Bekanntmachung.
Betr.: Scharfschießen.
Am 10 11 12., 19., 20. und 21. Februar 1936 findet jeweils von 7.30 Uhr bis 13 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr auf dem Exerzierplatz Butzbach Gefechtsschießen mit scharfer ft?tt. Es wird geschossen in Richtung Kleeberg. Gefährdet ist das Gelände südlich Ebersgöns, südlich Oberkleen und ostwärts von Kleeberg. Für den Schießtag wird gesperrt die Straße Hausen—Kleeberg und die Straße Ebersgöns — /""berg. Den Weisungen der ausgestellten Sicherheitsposten ist Folge zu leisten.
Friedberg i. H., den 27. Januar 1936.
Kreisamt Friedberg
Dr. Straub.


