Amtsverkündigungsblatt bei Prooinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eietzen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Slr. 71. Fahrgang 1936 I Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießen. 30. Mai 1936
Kreisamt Gießen
Nr. 41.
Petr.: Reichsautobahn; hier: Landespolizeiliche Begutachtung der Teilstrecke Frankfurt a. M.—Gießen-Hersfeld von km 50 bis km 62,0.
Bekanntmachung.
Die Pläne über die Teilstrecke Frankfurt a. M.—Gießen— Hersfeld von km 50 bis km 62,0 der Reichsautobahn liegen in der Zeit vom 3. bis 10. Juni 1936 einschließlich täglich von vormittags 8 bis 12 Uhr zur Einsichtnahme für Interessenten auf der Registratur des Kreisamtes Gießen (Zimmer 6), Landgraf- Philipp-Platz 3, offen. Während dieser Zeit können "Einsprüche schriftlich oder zu Protokoll erhoben werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß sich die Offenlegung auch aus die im Kreise Friedberg verlaufende Strecke von km 50,0 bis km 50,840 erstreckt und daß eine weitere Offenlegung der Pläne für diese Strecke nicht ersolgt. Einsprüche auch für diese Strecke sind innerhalb der Offenlegungs- srist einzureichen.
Termin zur landespslizeilichen Prüfung und Besprechung tztwaiger Einsprüche wirb anberaumt auf
Samstag, den 13. Juni 1936, vormittags 10 Uhr, $m Sitzungssaal des Kreisamtes Gieße» (Zimmer 15).
Gießen, den 29. Mai 1936.
Kttisamt Gießen.
I. V.: Grein.
Kreisamt Friedberg
Petr.: Zählung der Schweine und Schafe am 4. Juni 1936.
An die Herren Bürgermeister der Städte und Landgemeinden des Kreises und das Polizeikommissariat Wickstadt.
Am 4. Juni 1936 findet eine Zählung der Schweine und Schaf« statt, die mit einer Ermittlung der nicht beschaupslichti- gen Hausschlachtungen in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 1936 und einer Ermittlung der Kälbergeburten in den Monaten März bis Mai 1936 verbunden ist.
Die örtliche Durchführung der Zählung ist Aufgabe der Würgermeistereien. Die erforderlichen Zählpapiere (Zähllisten und Gemeindebogen) werden Ihnen durch das Landesstatistisch« Amt unmittelbar zugehen. Sollte eine Bürgermeisterei bis zum 28. Mai die Zählpapier« nicht erhalten haben, so muß sie sich unverzüglich mittels Fernruf Darmstadt 2657 (ab 1. Juni 1936: 5040 für Ferngespräche und 5001 für Ortsgespräche — Staatsbehörden —), an das Lanbesstatistische Amt wenden.
Die auf der Zählliste und dem Gemeindebogen aufgedruckten Anweisungen sind sorgfältig zu beachten; insbesondere die Zähler selbst müssen sich mit dem Inhalt dieser Anweisungen vertraut machen.
, Die ausgefüllten Zähl listen und die Urschriften der Ge- tneindebogen sind bis
spätestens 8. Juni 1936 ön das Hessische Landesstatistische Amt in Darmstadt zu senden.
Der Termin muß pünktlich eingehalten werden.
Die Zählungsergebnisse dürfen keiner anderen Behörde als dem Landesstatistischen Amt übermittelt werben, den Auskunfts- Pflichtigen ist ausdrücklich Geheimhaltung ihrer Angaben zugesichert worden.
Das Einsetzen unrichtiger Angaben oder die Verweigerung von Angaben durch di« Auskunftspflichtig«» wirb mit erheblichen Strafen bedroht.
Wir empfehlen Ihnen, die Anordnung der Zählung auf ortsübliche Weif« bekannt zu machen und der Durchführung der Zählung die ihrem hohen volkswirtschaftlichen Wert entsprechend« Sorgfalt zuzuwenden.
Friedberg I. H., den 25. Mai 1936.
Krrisamt Friedberg.
Dr. Straub.
Kreisamt Lauterbach
Nr. 38.
Bekanntmachung.
Vetr.: Das Pflücken von Maiglöckchen und Trollblumen.
Nach § 1 der Verordnung zum Schutze der wildwachsenden Pflanzen pp. (Naturschutzverordnung) vom 18. 3. 36 (NEBl. I S. 181) ist die ossensichtlich übermäßige Entnahme von wildwachsenden Pflanzen und Blumen in Wiesen und Waldungen verboten und strafbar. Hierunter fällt auch das übermäßige Abpflücken von Maiglöckchen für den Handel.
Ferner ist nach § 9 der angobenen Verordnung das Abpflücken und Sammeln der Trollblume für den Handel oder für gewerbliche Zwecke verboten und strafbar.
Wir weisen ausdrücklich auf diese Bestimmungen hin, mit dem Anfügen, daß die zuständigen Beamten angewiesen sind, im Falle der Zuwiderhandlung unnachsichtlich Strafanzeige zu erbeben.
Lauterbach, den 25. Mai 1936.
Hessisches Kreisamt Lauterbach.
I. V.: Bracht.
Lauterbach, den 25. Mai 1936.
Betr.: wie oben.
An die Bürgermeister und die Gendarmeriestationen des Kreises!
Vorstehende Bekanntmachung empfehlen wir Ihrer Beachtung. Im Falle der Zuwiderhandlung find die in Betracht kommenden Personen zur Anzeige zu bringen. Den Bürgermeistern wird empfohlen, die Bekanntmachung auch ortsüblich zu veröffentlichen. I. V.: Bracht.
Bekanntmachung.
Am Dienstag, den 2. Juni 1936, findet unter den üblichen Voraussetzungen in Herbstein ein Schweine- und Rindviehmarkt, verbunden mit Prämiierungsmarkt statt.
Der Auftrieb -beginnt vormittags 7.30 Uhr und endet um 8.30 Uhr vormittags.
Kreisamt Schotten
Betr.: Schießen der Gendarmerie- und Polizeibeamten d«s Kreises Schotten.
Bekanntmachung.
Es wird darauf hingewiesen, daß am Donnerstag, dem 4. Juni 1936, vormittags von 8.30 Uhr bis nachmittags 3 Uhr, auf den Schießständen an der Mdernerstraße in Gemarkung Schotten Schießübungen stattsinden. Das Gelände bei den Schießstänben ist während dieser Zeit polizeilich gesperrt. Di« aufgestellt«» Warnungsschilder sind zu beachten.
Schotten, den 28. Mai 1936.
Kreisamt Schotten.
I. 33.: Schwan.
Dienstnachrichten.
Philipp Ohmeis II. von Ober-Erlenbach wurde als Feldschütze dar Gemeind« Ober-Erlenbach verpflichtet.
Georg Jakob Karl Schmidt von Assenheim wurd« als stellvertretender 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Assenbeim verpflichtet.


