Ausgabe 
30.4.1936
 
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Donnerstag, 30. April 1936

!ch" Luftsvortverband), zum DA TD (Deutscher Amateur- SeuÄe- und Empfangsdienst), zur Freiwilligen Sanitäts- kolonne (Rotes Kreuz);

k) Nachweis über die Teilnahme am Wehrsport (auch Wasser­wehrsport); "

g) Nachweis über den Besuch von Seefahrtschulen und über Seefahrtzeiten;

h) Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Arbeitspaß Ar- beitsdienstpaß, Dienstzeitausweis oder Pflichtheft der'Stu- dentenzchast);

i) Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in der Wehr­macht, Landespolizei oder SS-Verfügungstruppe oder über die bereits ausgesprochene Annahme als Freiwilliger im Neichsarbeitsdienst, in der Wehrmacht oder SS-Verfll- gungstruppe;

k) Nachweis Uber die Kraftfahrausbilduna beim NSKK Amt für Schulen (Fahrschule Helsa);

I) Neiterschein des Reichsinspekteurs für Reit- und Fahraus- vildung;

m) Seesportfunkzeugnis;

n) Nachweis über den Besitz des Reichsspo-rtabzeichens oder des SA-Sportabzeichens;

o) Freisckiwimmerzeugnis. Erundschein oder Lehrschein der Deutschen Lebens-Rettungsgesellschast.

p) Führerschein für Kraftfahrzeuge, Flugzeuge, Segelboote oder Motor,achten;

9) Zw«i Lichtbilder aus neuester Zeit (Brustbild ohne Kopf- E-ckung. nicht in Uniform ausgenommen), Grütze 45 mal 55 Millimeter. Unbemittelten Dienstpflichtigen kann auf Antrag und auf Grund ortspolizeilicher Bescheinigung die Bezahlung der Lichtbilder aus Reichsmitteln durch den evehrbezirkskommawdeur genehmigt werden. Rechnung ist vorzulegen.

Brillenträger haben das Brillenrezept vorzulegen.

IV. Zurückstellungsanträge.

häuslichen, wirtschaftlichen oder ®tu,'®cn zuruckgestellt werden wollen, haben dies ^L^u^itrg und schriftlich bei uns, spätestens aber bei Zu beantragen. Beweismittel sind vorzulegen vzw. mitzubringen.

V. Strafbestimmungen.

^tmUH96Ufn,L9iIt nIs 2at>un*l Zuni pünktlichen nicht Musterungsort und -tag. Einzelladung ergeht

nrtrf,^mL/ei"C;t.K®C'teaun.9?pfU,dt nicht oder nicht pünktlich wirp' roenn keine höhere Strafe verwirkt ist, mit Eelditraie bis zu 150 RM. oder mit Haft bestraft. Ein Dicnft- nnAfnmmt r" ®c?tcIÜ"!!l 3ur Musterung nicht pünktlich

---*61,3

VI. Musterungsplan.

A. Musterungsort Alsfeld (HotelDeutsches Haus"):

Alsfeld, Altenburg.

26. Mai:

Angenrod

' Billertshausen

Heimertshausen Leusel Ohmes Reibertenrod Vockenrod

Seibelsdorf

. 1 Eudorf Eifa Reimenrod Bieben Wallersdorf Grebenau Eulersdorf, Schwarz

Ober-Sorg Vadenrod Storndorf Windhausen Kestrich Zeilbach

Musterungsfrei.

27. Mai:

. . Ruhlkirchen

Schwabenrod

Münch-Leusel . Heidelbach " Arnshain

Fischbach

Berneburg

- Udenhausen Rainrod Renzendorf Hopfgarten Brauerschwend Unter-Sorg Hergersdorf.

29. Mai:

Groß-Felda Ober-Breidenbach Strebendorf Nieder-Vre idenb a ch Romrod Liederbach.

30. Mai:

31. Mai: Musterungsfrei, da Pfingstsonntag.

1. Juni:

Musterungsfrei, da Pfingstmontag.

Musterungsfrei.

3. Juni:

Zell

Ober-Gleen :

Kirtorf

Wahlen Gleimenhain Ehringshausen

4. Juni: Ober-Ohmen Wettsaasen Ilsdorf Flensungen

B. Musterungsort Homb

5. Juni:

Homberg Appenrod Burg-Gemünden Dannenrod

. Deckenbach Elpenrod

Erbenhausen

Ha in buch Höingen

Alsfeld, den 24. April 1936.

Rülfenrod Otterbach Ermenrod Nieder-Ohmen Ruppertenrod.

Lehnheim Merlau Kirschgarten At^nhain.

erg (Stadthalle):

Gontershausen Haarhausen Nieder-Ofleiden Ober-Ofleiden Bernsfeld Bleidenrod.

Lehrbach Maulbach Nieder-Eemünden Schadenbach.

Kreisamt Alsfeld.

I. V.: Dr. Krüger.

An die Bürgermeister des Kreises.

Wir weifen Sie auf den vorstehenden Gestellungs-Aufruf hm. Es gehen Ihnen mehrere Sonderabdrucke zum Aushang in öffentlichen Lokalen zu. Sie wollen darauf hinwirken, daß sich die Dienstpflichtigen die erforderlichen Unterlagen sofort be­schaffen.

Sie werden angewiesen, sich zur Musterung der Dienst­pflichtigen Ihrer Gemeinde an dem hierfür, bestimmten Muste­rungsort und -tag vormittags . 8 Uhr einzufinden. Die Wehr­stammblätter (Formblätter I b) und die Wehrstammrollen (Formblätter 3 b), sowie die Dienststempel sind mitzubringen.

Alsfeld, den 24. April 1936.

Kreisamt Alsfeld, I. V.: Dr. Krüger.

Bekanntmachung des Wehrbezirkskommandos Gießen.

Sämtliche lang- und kurzfristig bei Heer, Marine, Luft- waffe,. SS-Versügungslruppe und Landespolizei gedienten Mannichaften der Jahrgänge 1913 und 1916 haben zu den oben angeführten Musterungstagen bei ihren Orten zur Musterung zu erscheinen.

Werner,

Major und Kommandeur des Wehrbezirkskommandos Gießen.

Vetr.: Verordnung zum Schutze des Waldes.

An die Bürgermeister des Kreises.

.non5®'1-Jue^en ®ie "uf die Bekanntmachung vo,n 16. April 19o6, erschienen im Amtsverkündigungsblatt für den Kreis Als­feld vom 21. April 1936 Nr. 33, hin und beauftragen Sie die darin gleich,alls abgcdruckt« Verordnung der Landesregierung über den Schutz des Waldes in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Gleichzeitig ist hierbei zur Erreichung eines wirksamen Schutzes des Waldes auf folgende Bestimmungen über die Ver­hütung von Waldbränden hinzuweisen:

1. Pflicht zur Hilfeleistung bei Waldbränden (Art. 36 Ziffer 5 des He,fischen Forststrafgesetzes).

2. Pflicht zum unverzüglichen Feuerruf und zur Benachrich­tigung des Bürgermeisters und des Feuerwehrbefehlshabers bei Brandausbruch (§ 13 der Kreisfeuerlöschordnung für den Kreis Alsfeld).

3. Pflicht zur Bereitstellung von Wasservorräten und Geräten be, Brandfällen (Art. 18 der Landesfeucrlöschordnunq).

4- Plicht zur sofortigen Benachrichtigung der zuständiger «zorstbehorde bei Waldbrandcn (§ 22 der Hess Ausfüb-

nmgsVerordnung zur Lindesfeuerl'öschordnung)

Ehrern Befolgsbericht über die veranlaßte ortsübliche Be­kanntmachung sehen wir bis 15. Mai 1936 entgegen.

Alsfeld, den 23. April 1936.

Kreisamt Alsfeld.

I. V.: Dr. Krüger.