Ausgabe 
30.4.1936
 
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klmtsverkündigungsblatt

ber Provinzialdireklion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, ____Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

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Beilage der Ob erhejsischen Tageszeitung Gießen. 30. April 1936

Kreisamt Friedberg

Nr. 41 Donnerstag, den 30. April.

Betreffend: Feier des 1. Mai 1936.

Anläßlich des nationalen Feiertags des deutschen Volkes wird die Polizeistunde vom 1. Mai auf den 2. Mai 1936 aus­gehoben.

Friedberg i. H., den 29. April 1936.

Kreisamt Friedberg.

Dr. Straub.

Kreisamt Lauterbach

Nr. 32.

Bekanntmachung.

Betreffend: Polizeistunde am 1. Mai 1936.

Die Polizeistunde für Gast- und Schankwirtschaften am 1. Mai 1936 wird hiermit aufgehoben.

Lauterbach, den 27. April 1936.

Hessisches Kreisamt.

- Zürtz. s

Betreffend: Wie oben.

An die Bürgermeistereien und Gendarmeriestationcn des Kreises.

Auf, vorstehende Bekanntmachung machen wir Sie besonders aufmerksam. Interessenten sind hiernach zu bedeuten.

Lauterbach, den 27. April 1936.

Hessisches Kreisamt.

Ziirtz.

Kreisamt Schotten

Betreffend: Bodcnbenutzungserhebung 1936.

An die Bürgermeister des Kreises.

Wie im Vorjahr wird auf Anordnung des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft wiederum eine Bodenbenutzungserhcbung durchgeführt. Dis Betrieüsinhaber usw. sind auf Grund der Verordnung über A»skunstsprllcht vom 13. Juli 1923 (Reichsgesetzblatt Seite 723, /24) verpflichtet, die von ihnen verlangten Angaben zu machen. Die Erhebung,dient nur volkswirtschaftlich-statistischen Zwecken. Ihre Ergebnisse werden nicht zur Steuerveranlagung benutzt.

Die Angaben der Vetriebsinhaber unterliegen dem Amts- geheininis.

Das Landesstatistische Amt läßt Ihnen alle zur Durchfüh­rung der Erhebung erforderlichen Zählpapiere in den nächsten u-agen zugehen. Sollte diese Sendung bis zum . . . 6. Mai

v'Wen lucht, eingetroffen sein, dann wollen Sie unverzüg- . lich das Lan des statistische Anit benachrichtigen.

, Die Ihnen vom Landesstatistischen Amt zugehende Anlei- Ning (auf gelbem Vordruck) ist aufs sorgfältigste zu beachten. te5 wird besonders darauf hingewiesen, daß mit Hilfe der brau- wcn Betriebsbogen nur die Betriebsinhaber mit fünf und mehr Hektar land- oder forstwirtschaftlicher Betriebssläche sowie die tieldgemüse- und Erwerbsgartenbaubetriebe zu erfassen sind.

Rach Durchführung der Erhebung sind die im letzten Satz ver gelben Anleitungen aufgeführten Zählpapiere pünktlich

am 25. Mai

<tn bas Landesstatistische Amt Darmstadt zurück,zusenden. Im Interesse einer beschleunigten Aufbereitung der Ergebnisse beim Landesitatlstlschen Amt sind dabei die braunen Betriebsbogen alphabetisch zu ordnen.

Schotten, den 27. Apitil 1936.

Kreisamt Schotten.

I. V.: Schwan.

Kreisamt Alsfeld

Gestellnngsaufruf für den Kreis Alsfeld zur Musterung im Jahre 1936.

Auf Grund des Wehrgefches vom 21. Mai 1935, des Reichs- arbeitsdicnstgesetzes vom 26. Juni 1935 und der Verordnung über die Musterung und Aushebung vom 21. März 1936 wird für den Kreis Alsfeld zur Musterung im Jahre 1936 folgendes bekannt gemacht:

I. Eeftellungspflicht.

Der Eeftellungspflicht zur Musterung unterliegen alle männ­lichen Personen, die in den Jahre« 1913 und 1916 geboren sind und sich wenn auch nur vorübergehend an dem für ihren Aufenthaltsort festgesetzten Musterungstermin im Kreis Als­feld aushalten. Ferner haben sich zur Musterung zu stellen:

1. Die bei der Musterung im Jahre 1935 alszeitlich untaug- nch' oder auf Antrag zurückgestellten Dienstpflichtigen der Jahrgänge 1914 und 1915, deren Zurückstellungsfrist abge- kaufen ist oder deren Zurückstcllungsgrllnde weggefallen sind, sowie die Dienstpflichtigen dieser Jahrgänge, die noch nicht gemustert worden sind, also noch keinen Musterunqs- Ausweis besitzen.

2. Diejenigen Dienstpflichtigen, die bei der Einstellung zum aktiven Wehrdienst im Herbst 1935zeitlich untauglich" be- funden und diejenigen Arbeitsdicnstpflichtigen, die bei der Einstellung zum Reichsarbeitsdienst im Oktober 1935 und 1936zeitlich" oderdauernd untauglich" befunden uito wieder entlassen worden sind.

Der wehrfähige Dienstpflichtige kann möglichst frühzeitige Aushebung innerhalb seines Jahrganges, sowie die Zuteilung zu einem bestimmten Wehrmachtteil (Heer, Marine, Luftwaffe) und zu einer bestimmten Waffengattung beantragen. Ein Recht uuf Berücksichtigung des Antrags erwächst ihm hieraus nicht.

Völlig Wehruntaugliche (Geisteskranke, Krüppel usw.) kön- nen wir auf Grund eines Zeugnisses des Amtsarztes (Staat­liches Gciundheitsamt Alsfeld) von der Gestellung zur Muste- rung befreien. Ein Dienstpflichtiger, der durch Krankheit an der Gestellung zur Musterung verhindert ist, hat hierüber ein vorz^'l'b "wtsarztes (Staatliches Gesundheitsamt Alsfeld)

Wer an Fallsucht zu leiden behauptet, hat dies durch drei <iuf eigene Kosten zu stellende, glaubhafte Zeugen nach-uweisen oder ein Zeugnis des Amtsarztes (Staatliches Gesundheitsamt Alsfeld), oder eines Arztes, das den Sichtvermerk dieser Dienst­stelle tragt, beizubringen.

Die Zeugnisse sind durch die Ortspolizcibehörde einzureichm.

II. Musterungsort und -zeit.

Musterung findet für den Kreis Alsfeld vom 26. Mai 1J36 ab nach dem folgenden Musterungsplan jeweils von 8 Uhr vormittags an statt, und zwar:

a) finden Musterungsort Alsfeld im HotelDeutsches Haus" b) für den Musterungsort Homberg in der Stadthall'

Die Dienstpflichtigen haben eine halbe Stunde vor Begin» der Musterung gewaschen, mit sauberer Wäsche, Bade- oder Ein Anspruch auf Erstattung LohnausfaN besteft niL 'W9 ' Entschädigung für

In den Miisterungsräume» darf kein SlKohol aetrunken werden. Außerdem ist den Dienstpflichtigen verboten, am Mustcru'lgstaq vor der Musterung Alkohol zu sich zu nehmen.

« b 'Nililnrische Behörde für die Musterung ist das Wehr- bezirks-Kommando Gieße» zuständig. 1 5 J

III. Mitzubringende Urkunden und Nachweise.

a) Geburtsschein,

b) Nachweis über Abstammung)

c) Schulreugnisse und Nachweise über Berufsausbildung (Lehrlings- und Gesellen-prüfunq) ®

d) Arbeitsbuch.

e) weste über Zugehörigkeit zur HI (Marine-5)J). zur

SA (Manne-SA), zur SS, zum NSKK, zum DLV (Deut-