Ausgabe 
29.1.1936
 
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Kmtsverkündigungsblatt be: Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämler Eießen, Friedberg, Vüdirigen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Nr. 12. Jahrgang 1936 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung

Gießen, 29. Januar 1936

Kreisamt Gießen

Nr. 8.

Betreffend: Polizeiverordnung über die Sperrung mehrerer Gemarkunasweae in der Gemarkung Ettingshaufcn für den Verkehr mit Holzfuhrwerken.

Polizeiverordnung.

Auf Grund der §§ 84 und 86 der Reichsstraßenverkehrsord- . riung vom 28. Mui 1934 sowie des Artikels 64 des Hess Gesetzes betr. die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen, vom 8. Juli 1911 wird nach Anhörung der Bürger­meisterei mit Genehmigung des Reichsstatthalters in Hessen Landesregierung vom 21. Januar 1936 Nr. 1b 17119 die nach­stehende Polizeiverordnung erlassen:

§ 1.

Die in der Gemarkung Ettingshausen liegenden Gemar- kungswege:

Flur IV Nr. 265, 266, 283 und 287:

Flur V Nr. 186, 189, 190, 192, 193, 194, 195, 196 199 201, 202, 204, 205, 206, 208, 209, 210 und 217:

Flur VI Nr. 165, 166, 167, 168, 169, 172, 174, 175, 183 und 187

werden für den Verkehr mit Holzfuhrwerken jeglicher Art bis rum 15. März 1936 gesperrt.

§ 2.

Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Haft bestraft

§ 3.

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage der Veröffent­lichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.

Gießen, den 28. Januar 1936.

Hessisches Kreisamt (Sieben.

I. V.: Erei n.

Kreisamt Lauterbach

Nr. 11.

Polizeiverordnung, betreffend das Verbot des Verkehrs mit Gefangenen und Schuhhäftlingen.

Auf Grund des Art. 64 der Kreis- und Provinzialordnung vom 8. Juli 1911 wird hiermit nach Zustimmung des Kreisaus- schusies des Kreises Lauterbach und mit Genehmigung des Herrn Reichsstatthalters in Hessen Landesregierung Abteilung la von, 7 Januar 1936, Nr. la 20856/35, folgende Polizeiverord- nung für den Kreis Lauterbach erlassen:

_§ 1.

Wer unbefugt mit Gefangenen oder Schutzhäftlingen in Terkehr tritt oder sich mit ihnen durch Worte, Zeichen oder auf andere Weise zu verständigen versucht, wird mit Geldstrafe bis zu 30 RM. bestraft.

§ 2.

Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer Ver- össentlichung in Kraft.

Lauterbach, den 15. Januar 1936.

Hessisches Kreisamt Lauterbach.

Z ü r tz.

Kreisamt Schotten

Betr.: Rassenerhebung für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen. An die Vürgermeistereien des Kreises.

Der Herr Reichs- und Preußische Minister für Ernährung und Landwirtschaft hat die Durchführung einer Rassenerhebung für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen angeordnet. Die ortfich« Durchführung dieser Erhebung ist Aufgabe der Bürger- tncqtercien.. Die zentrale Bearbeitung für Hessen obliegt dem Laudesstatistischen Amt in Deirmstadt.'

. Die,für die Zählung erforderlichen Zähllisten und Ee- meindelisten geben Ihnen bis spätestens Freitag, den 24. Januar, .vom Laudesstatistischen Amt unmittelbar zu. Mit gleicher

Sendung erhalten Sie auch die Zähllisten der Viehzählung vom 3. Dezember 1935. Sollten bis 24. Januar die Zählpapiere Nicht eingetroffen sein, ist unverzüglich das Landesstatistische Amt zu benachrichtigen. (Fernruf Darmstadt 2657.)

. Die Zählung dient nur statistischen Zwecken. Die Angaben einzelner Vetriebsinhabcr sind geheim zu halten. Alles für die Durchführung der Zählung Erforderliche ersehen Sie aus den auf der Vorderseite der Gemeindelisten und Zahllisten. Die Durchführung der Zählung hat in enger Zu­sammenarbeit mit dem Ortsbauernfllhrer zu erfolgen

.. ^.Spätestens zum 14. Februar 1936 sind an das' Landes­statistifche Amt in Darnistadt unmittelbar einzusenden:

1. die Reinschrift der Gemeindelisten,

2. sämtliche Zähllisten der Rassenerhebung,

8. die Zählliften der Viehzählung vom 3. Dezember 1935. Schotten, den 22. Januar 1936.

Kreisamt Schotten.

I. V.: Schwa n.

Kreisamt Alsfeld

Bekanntmachung, bie Einfuhr von Fleischwaren für die olympischen Kämpfer betr. Vom 13. Januar 1936.

Rachstehend gebe ich die Verordnung des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers des Innern über die Einfuhr von Fleiichwaren für die olympischen Kämpfer, vom 31. Dezember 193a bekannt.

Darmstadt, den 13. Januar 1936.

Der Reichsstatthalter in Hessen Landesregierung In Vertretung: Reiner.

Verordnung

über die Einfuhr von Fleischwaren für die olympischen Kämpfer. Vom 31. Dezember 1935.

o-r --.rH®run^ des § 25a des Gesetzes über Schlachtvieh- und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900 (Reichsgesetzblatt S. 547) in der Fassung vom 13. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1447) wird nut Zustimmung des Reichsministers der 'Finanzen ver-

V4v HVl *

§ 1.

Die Vorschriften des § 12 und des § 13 Abf. 2 des Fleifch- beschaugesetzes finden keine Anwendung auf Fleischwaren, die bis zur Beendigung der olympischen Spiele im Jahre iß36 aus Bem Auslande zur Verpflegung der ausländischen olympischen Kampfer und ihres Begleitpersonals eingehen und von den Zoll­behörden als solche anerkannt werden

§ 2.

3n Abweichung vom § 13 Absatz 1 des Fleischbeschaugesetzes ^W lm § 1 bezeichneten Sendungen keiner amtlichen Auslandssleifchbefchau, wenn sie von den olympischen Kämpfern bei der Einreise nach Deutschland selbst mitqefllhrt werden

Fleisch in luftdicht verschlossenen Büchsen oder ähnlichen Gefagen sowie Wurste und sonstige Gemenge aus zerkleinertem mnrt. * "b dann nicht der Auslandsfleischbeschau untere warfen, wenn sie als Post- oder Frachtgut eingehen.

Die übrigen im Post- und Frachtverkehr eingehenden Sein ^»naen unterliegen der amtlichen Untersuchung in der Ans« landsfleischbeschaustelle des Ortes, an dem die Kämpfe statt« slnv-en. 1 *

Berlin, den 31. Dezember 1935.

Der Rcichsminister des Innern.

In Vertretung: gez. P f u n d t n e r.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung. Vom 13. Januar 1936. lono^st? 7 bcs Viehseuchengesetzes vom 26. Juni

folgendes^5SCe^bI" S' 519 6t^innnt id> für das Land Hessen

Für Fleisch und Fleischwaren. die bis zur Beendigung der o ymp,schon Spiele im Jahre 1936 aus dem Auslande zur Ver­pflegung der ausländischen olympischen Kämpfer und ihres Re- gleitpersonals «lngohen, treten alle veterinärpolizeilichen Ein- (uhrverbote außer Kraft. 1 '

Dar in stadt. den 13. Januar 1936.

Der Reichsstatthalter in Hessen Landesregierung< In Vertretung: Reiner.