Ausgabe 
29.4.1936
 
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Kmtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

S'»r. 36. Jahrgang 1936 | Beilage der Oberhessischen Tageszeitung I Glotzen. 29. April 1936

Kreisamt Gießen

Nr. 33.

Betreffend: Bodenbenutzungserhebung 1936.

An die Herren Bürgermeister des Kreises.

Wie im Vorjahr wird auf Anordnung des Herrn Reichs- Aiid Preußische» Ministers für Ernährung und Landwirtschaft wiederum «ine Bodenbenutzungserhebung durchgeführt Die Betriebsinhaber ufro. sind auf Grund der Verordnung über Auskunftspflicht vom 13. Juli 1923 (Reichsgesetzblatt Seite 723, 724) verpflichtet, die von ihnen verlangten Angaben zu machen. Die Erhebung dient nur volkswirtschaftlich-statistischen Zwecken. >zhre Ergebnisse werden nicht zur Steuerveranlagung benutzt.

Die Angaben der Betriebsinhaber unterliegen dem Amts­geheimnis.

Das Landessiatisttsche Amt lägt Ihnen alle zur Durchfüh­rung der Erhebung erforderlichen Zählpapier« in den nächsten Tagen zugehen. Sollt« diese Sendung bis zum

4. Mai

®«i Ihnen nicht eingetroffen sein, dann wollen Sie unverzüg­lich das Landesstatistische Amt benachrichtigen.

Die Ihnen vom Landesstatistischen Amt zugehende Anlei- tung (auf gelbem Vordruck) ist aufs sorgfältigste zu beachten. Es wird besondevs darauf hingewiesen, daß mit Hilfe der brau­nen Betriebsbogen nur die Betriebsinhaber mit zwei und mehr Hektar land- oder forstwirtschaftlicher Betriebsfläche sowie die Feldgcmüse- und Erwerbsgartenbanbetriebe zu erfasien sind. .

, Nach Durchführung der Erhebung sind die im letzten Satz der gelben Anleitungen aufgeführten Zählpapiere pünktlich

am 25. Mai

an das Landesstatistische Amt Darmstadt zurückzusenden Im Interesse einer beschleunigten Aufbereitung der Ergebnisse beim Landesstatistischen Amt sind dabei die braunen Betriebsboaen alphabetisch zu ordnen.

Gießen, den 25. April 1936.

Hessisches Kreisamt Gießen.

I. V.: Weber.

Betr.: Beiträge der Gemeinden zu den persönlichen Kosten der Berufsschule für das Rechnungsjahr 1936..

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Für das Rechnungsjahr 1936 ist von den Gemeinden zu den persönlichen Kosten der Berufsschule ein Beitrag von 7. RM. jährlich für jeden Berufsschüler bzw. jede Berufsschülerin zu «ntrichten.

Wir empfehlen Ihnen, uns sofort die genaue Zahl der Derufspflichtigen Schüler(-innen) Ihrer Gemeinde anzugeben.

Schüler, di« nicht an ihrem Wohnort, sondern nach dem Nachbarort zur Berufsschule gehen, sind selbstverständlich nur an ihrem Wohnort zu zählen.

Preußische Schüler können hessische Berufsschulen nur be­suchen. wenn sie nachweisen, daß ihre preußischen Heimatgemein- den ebenfalls diesen, Beitrag an die Hessische Hauptstaatskasse abgeführt haben. Eine namentlich« List« der preußischen Schii- wr die Ihre Berufsschule besuchen, ist uns einzureichen. Die Liste soll enthalten: Vor- und Zuname, Geburtstag, Beruf, Wohnort und Berufsschuljahr. Außerdem können diese Schü­ler wie die übrigen ortsfremden Schüler zu den Sachkosten der Berufsschule herangezogen werden.

Dießen, den 28. April 1936.

Kreisschulamt Gießen.

I. V.: Nebeling.

Bekanntmachung.

Betr.: Eemeindcfinanzstatistik; hier: die Veröftcntlichung von Ausweisen über die Einnahmen und Ausgaben der Ge­meinden und Eemeindeverbände.

9«inäß § 13, Abs. 2, der Verordnung über Finanz« I^tistlk vom 28. Februar 1931 (Reichsgesetzblatt I S 32) zu veröftentlichende Halbjahresausweis über die Einnahmen und Ausgaben der Provinz Oberhessen im 2. Halbjahr des Rech- nungsiahres 1935 liegt in der Zeit vom 2. bis einschließlich = T01 ^36 wahrend der Vormittagsstunden (8 bis 13 Uhr) auf Ur Registratur der Provinzialverwaltung Oberhessen zu Gießen, Hitlerwall 37, zu jedermanns Einsicht offen.

Ei"ßen, den 28. April 1936.

Provinzialdircktion Oberhessen.

Dr. Lotz.

Kreisamt Friedberg

Nr. 39.

Betreffend: Bodenbenutzungserhebung 1956.

An die Bürgermeistereien des Kreises.

Wie im Vorjahr wird auf Anordnung des Herrn Reichs­und Preußischen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft wiederum eine Bodenbenutzungserhebung durchgeführt. Die Betriebsinhaber usw. sind auf Grund der Verordnung über Auskunstspslicht vom 13. Juli 1923 (Reichsgesetzblatt Serie 723, u)tet, die von ihnen verlangten Angaben zu machen.. Die Erhebung dient nur volkswirtschaftlich-statistischen Zwecken Ihre Ergebnisse werden nicht zur Steuerveranlagung benutzt.

Die, Angaben der Betriebsinhaber unterliegen dem Amts­geheimnis.

Das Landesstatistische Amt läßt Ihnen alle zur Durchfüh­rung der Erhebung erforderlichen Zählpapiere in den nächsterr Tagen zugehen. Sollte diese Sendung bis zum

4. Mai

2Hneu n icht eingetroffen sein, bann wollen Sie unverzüq-- lich das Landesstatistische Amt benachrichtigen.

Die Phnen vom Landesstatistischen Amt zugehcnde Anlei-- ttlng (auf gelbem Vordruck) ist aufs sorgfältigste zu beachten. Es wird besonders darauf hingewiesen. daß mit Hilfe der brau- neu Betnebsbogen nur die Vetriebsinhaber mit zwei und mehr Hektar land- oder forstwirtschaftlicher Betriebsfläche sowie dis ^eldgemuse- und Erwerbsgartenbaubetrieb« zu erfassen sind.

Rach Durchführung der Erhebung sind di« im letzten Satz der gelben Anleitungen aufgeführten Zählpapier« pünktlich

am 25. Mai

an bas Landesstatistische Amt Darmstadt zurückzusenden. Im f-rlvS ^ch/Eigten Aufbereitung der Ergebnisse beim Landesstatistischen Amt sind dabei die braunen Vetri«bsboqeni alphabetisch ju ordnen. 1

Friedberg, den 27. April 1936.

Kreisamt Friedberg.

Dr. S t r a u b.

Nr. 40.

V«tr.: Die Besetzung des Kehrvezirks Butzbach.

Bekanntmachung.

. . ArHcrr Neichsstatthalter in Hessen - Landesregierung durch Verfügung vom 7. April 1936 zu Nr. Ib 18 596 den 1 r^l.d),or">temfeg«rmeiftcr Heinrich Frank III. in Schlitz

wt ffiirtaft tont 1 Mai 1936 zürn Vezirksschornsteinfeger- m«ift« des Kehrbezirks Butzbach auf Widerruf bestellt

Friedberg i. H., den 22. April 1936.

Kreisamt Friedberg.

Dr. Straub.