Ausgabe 
27.10.1936
 
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Kmtsverkündigungsblatt bet Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsseld.

Nr.l2S. Sobtgang 1936 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießen,27. Oktober 1936

Kreisamt Gießen

Betr.: Gewerbclegitimationskarten für Kj. 1937.

An die Polizcidircltion Gießen

und die Bürgermeister der Landgemeinden des Kreises.

Wer als Handlungsreisender oder als Handlungsagent nach 8 44 der Gewerbeordnung Warenbestellungen aussucht oder Waren ankauft, bedarf hierzu einer Legitimationskarte, die nad) § 44 a der Gewerbeordnung auf die Dauer des Kalenderjahres erteilt wird. .Sie wollen die Interessenten, welche ihren Ge- chaftsbetrieb im Jahre 1937 fortzusetzen oder zu beginnen beab- ichtigen, durch wiederholte ortsübliche Bekanntmachung auf­ordern, ihre Anträge auf Erteilung der Legitimationskarte bei ^hnen so zeitig zu stellen, daß sie zu Anfang des nächsten Jah­res inil Besitz der erforderlichen Legitimationskarten sein kön­nen Die Anträge wollen Sie uns unter Benutzung des vor­geschriebenen Formulars baldigst vorlegen.

Zur Erstattung des Berichtes ist der Bürgermeister des Niederlassuugsortcs der Firma zuständig, in Gienen die Poli­zeidirektion.

. In die Legitimationskarten ist ein Lichtbild des Inhabers einzukleben. Es sind nur unaufgezogene Lichtbilder zuzulassen, die eine Kopfgröße von mindestens 1,5 Zentimeter haben, ähn- l'ch. gut erkennbar, unabgcstempclt und in der Regel nicht älter suid. Auf der Rückseite des Bildes ist die Per­sönlichkeit sofort genau zu vermerken, damit Verwechslungen vermieden werden. Lichtbilder, die bereits in Legitimations- rarten.oder dergleichen eingeklebt und abgestempelt waren und zur Wiederverwendung in der neuen Legitimationskarte Ihnen vorgelegt werden, find unzulässig und daher zuriickzugeben.

der Firma oder des Gewerbetreibenden ist gleichsalls.miteinzusenden.

. noch ausdrücklich darauf hinge wiesen, das;

allein die Anmeldung des Gewerbes beim Finanzamt nicht ge­nügt, um einen Anspruch auf Ausstellung einer Legitimations- rarte zu erwerben. Der Antragsteller must auch tatsächlich ein stehendes Gewerbe mit einer gewerblichen Niederlassung betrei- ven. Die Legitimationskarte berechtigt zum Auskaufen von uon Bestellungen ohne vorgängige ausdrückliche Aufforderung nur bei Kaufleuten oder solchen Personen die die Waren Herstellen, oder in deren Eeschäfts- betriebe Waren der angebotenen Art Verwendung finden. -bet Entgegennahme der Anträge wollen Sie genau hierauf achten und die Antragsteller entsprechend belehren.

m Berechnung des zu erhebenden Stempels ist in den -berichten von Ihnen noch anzugeben, ob das Geschäft des Antragstellers einen grotzen, mittleren oder kleineren Um- fang hat.

Zur Vermeidung unnötiger Rückfragen und im Interesse der raschen Erledigung der Anträge machen wir Ihnen die genaueste Beachtung der im Vorstehenden gegebenen Anweisun­gen zur Pflicht.

Gießen, den 12. Oktober 1936.

Kreisamt Gießen.

I. V.: Weber.

Vetr.k Die Ausstellung von Wandergewerbescheinen für das Kalenderjahr 1937.

An die Polizcidireltion Gießen und die Bürgermeister der Gemeinden des Kreises.

Sie wollen die Wandergewerbetreibenden, die den Gewerbe­betrieb un Umherziehen im Jahre 1937 fortzusetzen oder zu beginnen beabsichtigen, durch wiederholte ortsübliche Be- kanntniachung auffordern, ihre Anträge auf Erteilung des Wandergewerbe,cheins bei Ihnen so zeitig zu stellen, das;'sie zu -tliisang nächsten Wahres im Besitze des ersorderlichen Wander- gewerbescheins sein können.

^^ich der in die Wandergewerbescheins einzuklebenden Lichtbilder bemerken wir:

Das Lichtbilds mutz unausgezogen, ähnlich, gut erkennbar setn, eine Kopfgröße von mindestens 1,5 Zentimeter haben und darf nicht älter als fünf Jahre fein; es ist zu erneuern, wenn m dem Aussehen des Gewerbetreibenden eine wesentliche Ver­änderung eingetreten ist.

®ei gemeinsamen Wandergewerbescheinen genügt das Licht- bild des Unternehmers, wenn ein Unternehmer nicht vorhanden ist, die eines Mitgliedes.

Auf den Ihnen vorzulegenden Lichtbildern wollen Sie so­fort au; der Rückseite die Persönlichkeit vermerken, damit Ver­wechslungen vermieden werden.

Lichtbilder, die bereits in Wandergewerbescheine eingeklebt und abgestempelt waren und von den Wandergewerbetreibenden wieder abgelost ui,d zur Wiederverwendung in neue Wander- gewerbescheine Ihnen vorgelegt werden, sind unzulässig und daher von Ihnen zuriickzugeben.

. Die Anträge wollen Sie uns unter Benutzung des vor- geschriebenen Formulars baldigst vorlegen und'das Lichtbild k und, wenn er im Umher,ziehen Druckschriften

oder Bildwerke feilbieten will, ein Verzeichnis derselben mit eigenhändiger Ramensunterschrist in zwei Ausfertigungen dem -beichte beischlietzen. In dem Verzeichnis sind die Druckschriften und Bildwerke einzeln aufzuführen.

Will ein Wandergewerbetreibender andere Personen von S i ,uiit sich führen, so hat er sie bei der Allgeineinest Ortskrankenkasse für den Kreis Giessen als Mitglieder anzu- melden. Bei der Anmeldung hat der Arbeitgeber'die Beiträge fue die Zeit, bis zum .Ablauf des Wandergewerbescheins oder mit Erlaubnis des Kassenvorstandes für kürzere Zeit int voraus zu entrichten Die hierüber ausgestellte Bescheinigung ist gleich- falls dem Antrag auf Erteilung des Wandergewerbescheins bei- zuschlietzen.

Wandergewerbetreibende, die in diesem Jahre oder früher bereits im Besitze eines Wandergewerbescheins waren, haben diesen bei Entgegennahme des neuen Wandergewerbescheins zuruckzugeben.. Die Rückgabe der ungültigen Wandergewerbe» Icl>eine liegt un Interesse der Wandergewerbetreibenden selbst, da hierdurch einer mißbräuchlichen Verwendung dieser Scheint vorgebeugt wird. Die Wandergewerbetreibenden sind bei Stets» luntjjöer Anträge auch hierauf besonders hinzuweisen.

ivalls Wanderge,verbescheine nur noch für das laufende Jahr (bis Ende Dezember 1936) ausgestellt werden sollen, ist dies ist ven Anträgen auf der ersten Seite oben in der Rubrik beson» ders anzugeben.

... £<1 Antragsteller erst im laufenden Jahre seinen Wohn-

Utz in B.hrer Gemeinde genommen, so ist, sofern nach Lage der Sache die Möglichkeit mißbräuchlicher Verwendung des'Wan- derge werbe, cheins nicht ausgeschlossen erscheint, durch Rachfrige

Palizeibehorde des.früheren Wohnorts festzustellen, öS dein Antragsteller bereits ein Wanderqewerbeschein erteilt war. .Beantwortung der gestellten Fragen ist von Ihnen eingehend zu vollziehen, da,; Rückfragen und damit Verzögerun- ^.* 1 * * * '"^^^usstellung vermieden werden. Eine Beantwortung

,$,? öu unterbleiben, es find vielmehr die er« sorderlichen Ermittlungen von Jhiien vorzunehmen. Auf unser Auschfreiben vom 21. Februar 1935 nehmen wir Bezug.

toir-rS..nod darauf aufmerksain,' daß Sie f/^chtigt sind, Bescheinigungen an die Gewerbetreibendes auszustellen wonach solchen erlaubt ist, in den Gemeinden zg hausieren ufw. (§ 59, Ziffer 1 bis 4 GO.) ä

Gießen, den 12. Oktober 1936.

Kreisamt Gießen.

I. V.: Weber.

Betreffend: Sprechstunden des Kreisschulamts.

An die Schulvorstände des Kreises.

6,m f««" «" Mil»

Gießen, den 24. Oktober 1936.

Kreisschulamt Gießen.

I. V.: R e b e l i n g.

Kreisamt Lauterbach

Dien st nachrichten

Am Mittwoch, den 11. November 1936, findet in Lauterbach unter den ubluhcn Voraussetzungen «in Rindvieh- und Schweine! markt statt. Der Austrieb beginnt vormittags 8 Uhr und endet vormittags 8Va Uhr,