Ausgabe 
27.9.1936
 
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bmtsverkündigungsblatt

bet Provlnzialdirektion Oberhetzen und der Kreisämler Eietzen, Friedberg, Büdingen, ______________________ Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Nr. «z. Jahrgang 1936 | Beilage der Oberhessischen Tageszeitung I Gießen.27. September 1936

Oberhessischer Straßenbericht der Provinzialdirektion Oberhessen

Bekanntmachung.

Die Straßensperre aus der Landsttaß-nstrccke Ober-Eschbach- Ober-Erlenbach ist wieder aufgehoben.

Eie gen, den 25. September 1936.

Hessisch« Provinzialdirektion Oberhessen.

Dicnstnachrichten.

Karl Muth zu Steinfurt ist zum Bürgermeister der Ge­meinde Stein für t ernannt und verpflichtet worden.

Heinrich Bloch zu Steinfurt ist zum 1. Beigeordneten der Gemeinde Steinfurt ernannt und verpflichtet worben.

Kreisamt Schotten

Bekanntmachung.

Die Straßensperre auf der Landstraßenstrecke 1. Ordnung HeuchelheimAtzbach bis Landesgrenze wird a 6 2 7. Septem­ber 1936 aufgehoben.

Eießen, den 26. September 1936.

Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.

Bekanntmachung.

Wegen Ausführung von Autobahnarbeiten wird die Land- strahe 1. Ordnung Nr. 267, Dorf-Eiill-Holzheim, und die Land­straße 2. Ordnung Nr. 163, GrüningcnDorf-Güll, vom 1. Ok­tober 19 3 6 ab für jeglichen Verkehr gesperrt

Umleitung erfolgt über EberstadtEämbach bzw. Watzen­born-Steinberg (Sarbenteich. 9

Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.

E i e ß e n, den 26. September 1936.

Hessische Provinzialdirektion Obcrhessen.

Kreisamt Büdingen

Dienstnachrichten

Schlachchausverwalter Hermann Mahlke aus Büdingen wurde als Verwieger für das amtliche Verwiegen der Schlacht­tiere erblich verpflichtet. '

Seuchennachrichten.

Ueber das Gehöft des Heinrich Drott in Helden­vergen wird wegen Milzbrand Gehöftsperre verhängt.

Kreisamt Lauterbach |

Nr. 51.

Bekanntmachung.

ffi-etr.: Den Ladenschluß in den Landgemeinden.

Mit Bekanntmachung vom 11. Mai 1936 war auf Anord­nung des Herrn Reichsstatthalters in Hessen Landesrcgie- lung in sämtlichen Orten des Kreises, einschließlich der Stadt Lauterbach, der Ladenschluß für offene Verkaufsstellen widerruf­lich bw zum 30. September 1936 auf 21 Uhr festgesetzt worden.

Wir machen darauf aufmerksam, daß am 1. Oktober 1936 n)ieöer der 19-Uhr-Ladenschluß eintritt.

Lauterbach, den 17. September 1936.

Hessisches Kreisamt Lauterbach. Z. V.: Bracht.

Petr.: Wie oben.

^tflcrmtiitet "»d Ecndarmeriestationen des Kreises, mir Anordnung teilen wir Ihnen zur Kenntnis

Bekanntgabe "orgem*^" wollen für entsprechende ortsübliche

Lauterbach, den 17. September 1936.

Z. V.: Bracht.

Bekanntmachung.

Mittwoch, dem 7. Oktober 1936, findet in Greben- unter den üblichen Voraussetzungen ein Rindvieh- mttllrakn Ä 'tatt. Der Auftrieb beginnt vor-

»«utags 8.30 Uhr und endet vormittags 9 Uhr.

Vetr.: Wiesenrundgang im Herbst 1936.

An die Herren Bürgermeister des Kreises und das Polizeikommissariat Laubach.

Wir beauftragen Sie, gemäß § 6 der Wiesenpolizeiverord- nung für den Kreis Schotten im Laufe des Moiiats September d I. den Herbstwiesenrundgang durch den Wiesenvorstand unter Zuziehung der Feldschützen und Wiesenwärter vornehinen zu lassen. .

Wegen der Durchführung verweisen wir auf § 2 der Wiesen­polizeiverordnung vom 17. August 1927 Amtsverkündigungs- blatt Nr. 54.

Der Einsendung einer Abschrift der dabei aufgenommenen Niederschrift sehen wir bis zum 10. Oktober d. I. entgegen.

Schotten, den 22. September 136.

Hessisches Kreisamt Schotten.

I. V.: S ch w a n.

Dienstnachrichten.

Rudolf Hofmann, Freienseen, wurde als Wiesenvor­standsmitglied für die Gemeinde Freienjeen ernaiint und verpflichtet.

Kreisamt Alsfeld

Bekanntmachung.

Bett.: Die Abhaltung von Viehmärkten in Homberg.

Für den am 36. September 1936 in Homberg stattfindenden Schweinemarkt wird auf Grund des Reichsviehfeuchcngesetzes ums der zu seiner Ausführung erlassenen Vorschriften anqe- ordnet:

1. Aufgetrieben werden dürfen nur seuchenfreie Schweine aus der Provinz Oberhessen und aus den unmittelbar an den Kreis Alsfeld angrenzenden preußischen Kreisen. Händler- schweine müssen nachweislich die vorgeschriebene Ouaraiitäne durchgemacht haben oder hiervon befreit sein. Hustende Schweine werdeii zurückgerviesen.

. 2. Schweine ans Sperrbezirken, Bcobachtungs- und gefähr­

deten Gebieten dürfen nicht anfgetrieben werde».

3. Für alle auf de» Markt gebrachten Schweine muß ein vorichriftsmäßiges Ursprungszeugnis fvergl. die Bekannt­machung des Herrn Ministers des Innern vom 30. April 1927) Mitgefühl! und.vorgclegt werden.

4. Bor dem Austrieb auf den Markt müssen die Schweine dem beamteten Veterinärarzt zur Untersuchung vorgeführt werden.16

. 6. Händler werden nur zugelassen, wenn sie beim Auftrieb

durch das Zeugnis eines beamteten Tierarztes nachweisen, daß ihre Ferkel seuchenfrei uiid für Hessen quarantänefrei sind.

Der Auftrieb der Schweine hat in Wagen zu erfolgen.

' Die Auftnebszeit wird festgesetzt von 8 30 bis 9 Uhr vormittags.

8. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften wer­ben nach dem Reichsviehseuchengesetz bestraft.

Den Anordnungen des beamtete» Veterinärarztes und des überwachenden Polizeiperfonals ist Folg- zu leisten, ebenso sind die Vorichriften der Marktordnung zu beachten. Der Handel mit Schweinen ist am Markttag« und am vorhergehenden Tage außerhalb des Viehmarktplatzes in Homberg und der Umgebung des Marktes untersagt.

Alsfeld, den 14. September 1936.

Kreisamt Alsfeld.

3. V.: Dr. Krüger.