Ausgabe 
27.11.1936
 
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klmtsverkündigungsblatt bei Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

9^14», Jahrgang 1936 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießen.27.November 1936

Kreisamt Gießen

Sy-

Bekanntmachung.

Betr.: Die Abhaltung von Biehmäktten in Alsfeld.

Für den am 7. Dezember 1936 in Alsfeld stattfindenden Viehmarkt wird auf Grund des Reichsviehseuchengsfetzes und der zu feiner Ausführung erlassenen Vorschriften angeordnet:

1. Aufgetrieben werden dürfen nur seuchenfreie Schweine And Rindvieh aus der Provinz Oberhefsen und den unmittelbar gir den Kreis Alsfeld angrenzenden preußischen Kreisen. Händ-

Bctr.: Jnstandhalten der Feuerspritzen im Winter.

An die Herren Bürgermeister und die Führer der Feuerwehr. d999 im unser Ausschrerben vom 3. November

au?NM^^sverkundigungsbla tt Nr. 132 und machen Ihnen Ä dafür zu sorgen, daß während des Winters dienöti-

oranren für Brandfalle getroffen werden.

Schotten, den 23. November 1936.

Betr.: Landespolizeiliche Abnahme des Gleisanschlusses der Ver- pslegungsniederlage Gießen der Heeresverwaltung.

' Bekanntmachung.

s®a^,nan^a9e der Verpflegungsniederlage Gießen der U'^s^^Mestellt. Termin zur landespolizei- llchen Abnahme des Gleisanschlusses ist festgesetzt auf- 6 «» Ort rtaS*. *"«*

diesem Termin können Einsprüche wegen der vlanmäni- gen Ausführung des Projekts vorgebracht werden. b ' Stehen, den 26. November 1936.

i Kreisamt Gießen.

I. V.: Grein.

| Kreisamt Schotten !

lerfchweine müssen nachweislich die vorgeschriebene Quarantäne * durchgemacht haben oder hiervon befreit sein. Hustende Schweine werden zurllckgewiesen.

2. Schweine und Rindvieh aus Sperrbezirken, Beobachtungs- und gefährdeten Gebieten, insbesondere aus Preuße» (Ostpreu­ßen ausgenommen), dürfen nicht aufgetriebeu werden.

.3 . Für alle auf den Markt gebrachten Schweine muß ein vorschriftsmäßiges Ursprungszeugnis (vgl. die Bekanntmachung des Herrn Ministers des Innern vom 30. April 1927) mitge- führt und vorgelegt werden.

4. Vor dem Auftrieb auf den Markt müssen die Schweine werben amtet<K ^ctorinrntjt $UI Untersuchung vorgeführt

'S .61 Transport der Schweine hat in Wagen zu erfolgen.

6. Der MÄrktauftrieb erfolgt nur von der Biiraermeister- Haas-Straße und der Tilemann-Schnabel-Straße aus. Die Jahn- strage zwischen Schillerstraße und Tilen,ann-Schnabel-Straße wird für den übrigen Fuhrwerksverkehr während der Austriebs- zert gesperrt. 1

7. Die Auftriebszeit wird festgesetzt von 9 bis 9.30 Uhr vor­mittags.

8. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften wer­den nach dem Reichsviehseuchengesetz bestraft.

... Anordnungen des beamteten Peterinärarztes und des überwachenden Polizeipcrsonals ist Folge zu leisten, ebenso sind die Vorschriften der Marktordnung zu beachten.

. Der Handel mit Schweinen ist am Niarkttage und am vor­hergehenden Tage außerhalb des Viehinarktplatzes in Alsfeld und der Umgebung des Marktes untersagt.

Alsfeld, den 20. November 1936.

Kreisamt Alsfeld. I. V.: S ei be r t.

Der Reichsstatthalten in Hessen.

- L"o''?°s.regierung Darmstadt, den 19. November 1936. a <n Vl* Peter Gemeinderstraße 3.

3u Nr. VII/IV. 28 013. Ortsruf 5001. Fernruf 5040.

Betreff: Uebertritt aus der Berufsschule in die Landwirt­schaftsschule.

An die Kreis- und Stadtschulämter und die Direktionen her Landwirtschaftsschulen.

Nachdem durch Erlaß oes Herrn Reichs- und Preußischen Ministers |ur Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 24 September 1935 - E V/3523, E II; M - die ländliche Be- rufs,chule eine einheitliche landwirtschaftliche Ausrichtung er- fahren hat, ordne ich im Einvernehmen mit dem Reichsnährstand solg-endes an:

Der Übertritt zur Landwirtschaftsschule (Bäuerliche Werk- nn- stur nach zweijährigem Besuch der länd­lichen Berufsschule erfolgen. Diese Anordnung wird erstmaliq wirkmm für den an,Ostern 1936 aus der Volksschule entlasse- Jahrgang. Meine Verfügung vom 25. Juli 1923 zu Nr. sowie alle weiteren entgegenstehenden Anordnun­gen hebe ich mit Wirkung vom 1. April 1937 auf. Während der Uebergangszeit ersuche ich, Schüler, die eine Landwirtfchasts- schule ein Semester durchlaufend besucht und sich zu einem weite­ren Semester verpflichtet haben, vom Besuch der ländlichen Be- riifsjchule zu befreien. Dom Antrag muß eine Einwilligung des Vaters und die Bestätigung der Anmeldung durch die Direktion einer Landwirtschaftsschule beigesügt sein

Im Auftrag: R i n'g s h a u se n.

Dienstnachrichten.

Nach dem Weggang des Dekans Dr. We n de l von O b e r, V r.e id enbach wurde mit Zustimmung des Landeskirchen­ausschusses dem Pfarrer Luft in Eutorf die Verwaltungs­stelle des Dekanates Alsfeld übertragen.

Alsfeld, den 21. November 1936.

Kreisamt Alsfeld. I. B.: Kessel.

Dienstnachrichten.

in,8 Tri*h,n,.rm. ,U r - Ohmen ist als Fleischbeschauer und Trichinenschauer für die Gemeinden Nieder-Ohmen, Atzen- Lehnheim. Merlau und Kirschgarten eidlich verpflichtet worden. . Die stellvertretende Fleischbeschau übt er ui den Gemeinden Ober-Ohmen, Ruppertenrod, Wettsaasen, tZ-leu,ungen und Ilsdorf aus.

- Kreisamt Schotten.

I. V.: Schwan.

Betr.: Schutz der Wasserleitungen gegen Frost.

An die Herren Bürgermeister des Kreises:

SiS'ti"1ueSkn<n ***-; Li LS

Schotten, den 23. November 1936.

Kreisamt Schotten.

3- B: Schwan.

Bekanntmachung.

am 7*8 a^'Ba'aillon J.-R. 116 Gießen hält bei Ulfa '5 ältlich von 8 bis 16 Uhr, ein a~- Das im Kreis Schotten liegende ae- Truvp^n gefverrt'^D^ $?ucr der Schießllbungen'durch die Ut au^ ieben Anordnungen der Absperrmannschaften

Schotten, den 25. November 1936.

Kreisamt Schotten.

; /v.;/ I- V.: Schwan.

s ' Dienstnachrichten. ' V" m.. -Ä<lrI .^hristian Wilhelm Kromrn, Schotten wurde als wÄpTStet^11^ fÜr bi< Gemeinde Schotten ernannt . Der Ortsbauernfllhver Heinrich Jochim III von Einarts- 1=' *

| Kreisamt Alsfeld I