klmtsverkündigungsblatt bei Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
9^14», Jahrgang 1936 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießen.27.November 1936
Kreisamt Gießen
Sy-
Bekanntmachung.
Betr.: Die Abhaltung von Biehmäktten in Alsfeld.
Für den am 7. Dezember 1936 in Alsfeld stattfindenden Viehmarkt wird auf Grund des Reichsviehseuchengsfetzes und der zu feiner Ausführung erlassenen Vorschriften angeordnet:
1. Aufgetrieben werden dürfen nur seuchenfreie Schweine And Rindvieh aus der Provinz Oberhefsen und den unmittelbar gir den Kreis Alsfeld angrenzenden preußischen Kreisen. Händ-
Bctr.: Jnstandhalten der Feuerspritzen im Winter.
An die Herren Bürgermeister und die Führer der Feuerwehr. d999 im unser Ausschrerben vom 3. November
au?NM^^sverkundigungsbla tt Nr. 132 und machen Ihnen Ä dafür zu sorgen, daß während des Winters dienöti-
oranren für Brandfalle getroffen werden.
Schotten, den 23. November 1936.
Betr.: Landespolizeiliche Abnahme des Gleisanschlusses der Ver- pslegungsniederlage Gießen der Heeresverwaltung.
' Bekanntmachung.
s®a^,n‘an^a9e der Verpflegungsniederlage Gießen der U'^s^^Mestellt. Termin zur landespolizei- llchen Abnahme des Gleisanschlusses ist festgesetzt auf- 6 «» Ort rtaS*. *" “«“*•
diesem Termin können Einsprüche wegen der vlanmäni- gen Ausführung des Projekts vorgebracht werden. b ' Stehen, den 26. November 1936.
■i Kreisamt Gießen.
I. V.: Grein.
| Kreisamt Schotten !
lerfchweine müssen nachweislich die vorgeschriebene Quarantäne * durchgemacht haben oder hiervon befreit sein. Hustende Schweine werden zurllckgewiesen.
2. Schweine und Rindvieh aus Sperrbezirken, Beobachtungs- und gefährdeten Gebieten, insbesondere aus Preuße» (Ostpreußen ausgenommen), dürfen nicht aufgetriebeu werden.
.3 . Für alle auf den Markt gebrachten Schweine muß ein vorschriftsmäßiges Ursprungszeugnis (vgl. die Bekanntmachung des Herrn Ministers des Innern vom 30. April 1927) mitge- führt und vorgelegt werden.
4. Vor dem Auftrieb auf den Markt müssen die Schweine werben amtet<K ^ctorin“rntjt $UI Untersuchung vorgeführt
'S .61 Transport der Schweine hat in Wagen zu erfolgen.
6. Der MÄrktauftrieb erfolgt nur von der Biiraermeister- Haas-Straße und der Tilemann-Schnabel-Straße aus. Die Jahn- strage zwischen Schillerstraße und Tilen,ann-Schnabel-Straße wird für den übrigen Fuhrwerksverkehr während der Austriebs- zert gesperrt. 1
7. Die Auftriebszeit wird festgesetzt von 9 bis 9.30 Uhr vormittags.
8. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden nach dem Reichsviehseuchengesetz bestraft.
... Anordnungen des beamteten Peterinärarztes und des überwachenden Polizeipcrsonals ist Folge zu leisten, ebenso sind die Vorschriften der Marktordnung zu beachten.
. Der Handel mit Schweinen ist am Niarkttage und am vorhergehenden Tage außerhalb des Viehinarktplatzes in Alsfeld und der Umgebung des Marktes untersagt.
Alsfeld, den 20. November 1936.
Kreisamt Alsfeld. I. V.: S ei be r t.
Der Reichsstatthalten in Hessen.
- L"o''?°s.regierung — Darmstadt, den 19. November 1936. a <n Vl* Peter Gemeinderstraße 3.
3u Nr. VII/IV. 28 013. Ortsruf 5001. — Fernruf 5040.
Betreff: Uebertritt aus der Berufsschule in die Landwirtschaftsschule.
An die Kreis- und Stadtschulämter und die Direktionen her Landwirtschaftsschulen.
Nachdem durch Erlaß oes Herrn Reichs- und Preußischen Ministers |ur Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 24 September 1935 - E V/3523, E II; M - die ländliche Be- rufs,chule eine einheitliche landwirtschaftliche Ausrichtung er- fahren hat, ordne ich im Einvernehmen mit dem Reichsnährstand solg-endes an:
Der Übertritt zur Landwirtschaftsschule (Bäuerliche Werk- nn- stur nach zweijährigem Besuch der ländlichen Berufsschule erfolgen. Diese Anordnung wird erstmaliq wirkmm für den an,Ostern 1936 aus der Volksschule entlasse- Jahrgang. Meine Verfügung vom 25. Juli 1923 zu Nr. sowie alle weiteren entgegenstehenden Anordnungen hebe ich mit Wirkung vom 1. April 1937 auf. Während der Uebergangszeit ersuche ich, Schüler, die eine Landwirtfchasts- schule ein Semester durchlaufend besucht und sich zu einem weiteren Semester verpflichtet haben, vom Besuch der ländlichen Be- riifsjchule zu befreien. Dom Antrag muß eine Einwilligung des Vaters und die Bestätigung der Anmeldung durch die Direktion einer Landwirtschaftsschule beigesügt sein
Im Auftrag: R i n'g s h a u se n.
„ „„ Dienstnachrichten.
Nach dem Weggang des Dekans Dr. We n de l von O b e r, V r.e id enbach wurde mit Zustimmung des Landeskirchenausschusses dem Pfarrer Luft in Eutorf die Verwaltungsstelle des Dekanates Alsfeld übertragen.
Alsfeld, den 21. November 1936.
Kreisamt Alsfeld. I. B.: Kessel.
Dienstnachrichten.
in,8 Tri*h,n,.rm. ,U r - Ohmen ist als Fleischbeschauer und Trichinenschauer für die Gemeinden Nieder-Ohmen, Atzen- Lehnheim. Merlau und Kirschgarten eidlich verpflichtet worden. . Die stellvertretende Fleischbeschau übt er ui den Gemeinden Ober-Ohmen, Ruppertenrod, Wettsaasen, tZ-leu,ungen und Ilsdorf aus.
- Kreisamt Schotten.
I. V.: Schwan.
Betr.: Schutz der Wasserleitungen gegen Frost.
An die Herren Bürgermeister des Kreises:
SiS'ti"1ueSkn<n ***-; Li LS
Schotten, den 23. November 1936.
Kreisamt Schotten.
3- B: Schwan.
Bekanntmachung.
am 7*8 a^'Ba'aillon J.-R. 116 Gießen hält bei Ulfa '5” ältlich von 8 bis 16 Uhr, ein a~- Das im Kreis Schotten liegende ae- Truvp^n gefverrt'^D^ $?ucr der Schießllbungen'durch die Ut au^ ieben Anordnungen der Absperrmannschaften
Schotten, den 25. November 1936.
Kreisamt Schotten.
; ■ /v.’;/ I- V.: Schwan.
s ' Dienstnachrichten. ' ■ V" m.. -Ä<lrI .^hristian Wilhelm Kromrn, Schotten wurde als wÄpTStet^11^ fÜr bi< Gemeinde Schotten ernannt . Der Ortsbauernfllhver Heinrich Jochim III von Einarts- 1=' *
| Kreisamt Alsfeld I


