Ausgabe 
26.8.1936
 
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Kmtsverkündigungsblatt bet Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisümter Eießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Nr. 103. Fahrgang 1936

Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießen. 26.August 1936

Kreisamt Gießen

Betreffend: Die Sonntagsruhe in den Vedürsnisgewerbcn.

Bekanntmachung.

Unsere Bekanntmachung betreffend die Sonntagsruhe in den Bedursnisgewerben wird bei II Ziffer 13 dahin abgeündert:

13. Bäckereien im Bezirk der Stadt Gießen:

von 1417 Uhr. i

Die Ausnahme gilt nicht für den zweiten Weihnachts-, Öfter- und Pfingstfeiertag.

Gießen, den 17. August 1936.

Kreisamt Gießen. I. V.: Weber.

| Kreisamt Friedberg

Kreisamt Büdingen

Betr.: Die Polizeivcrordnung über das Betreten des Glauberqs vom 4. 8. 1934. a

Bekanntmachung.

ist Klage darüber geführt worden, das; die Besucher des Elaubergs ohne Erlaubnis das Ausgrabungsgelände betreten aus den Ringwall steigen und die Anlagen beschädigen. Den Anweisungen der Wachmannschaften wird vielfach nicht Folge k'1 ?nnffCI1 deshalb unsere Polizeioerordnung vom kn'n/nU4, r.u»r abet,inrft ist, erneut zur allgemeinen ® Besucher haben sich den Anweisungen der Wach- ^r 9r n.6f^"z,s Aebertretungen werden ohne Nachsicht zur Anzeige gebracht.

Büdingen, den 18. August 1936.

Hessisches Kreisamt. Becker.

.., . Polizeioerordnung

über das Betreten des Elaubergs vom 4. August 1934.

bcs Artikels 64 des Gesetzes, betreffend die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und der Provinzen vom 8. ^uli 1911 und der Verordnung über die Virmogensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924' wird nach Vernehmung der Ortspoli.zeibehörde und der Gcmeindevertre- tung mit Genehmigung der Ministerialabteilung Ib (Innere Verwaltung) des Hessischen Staatsministeriums vom 31. Juli 1934. zu Nr. St. M. la 10 193 bestimmt:

, § / Zum Schutze der Ausgrabungsarbeiten auf dem Elau- verg ist das Betreten des Elaubergs innerhalb des Ringwalles und das Betreten des Ringwalles selbst nur mit Genehmigung der Ausgrabungsleitung gestattet.

§ 2. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark bestraft.

Bübingen, den 4. August 1934. v

Kreisamt Büdingen. Böcker.

Betreffend: Lernmittelbciträge.

An die Schulvorstände des Kreises.

Wir erinnern soweit noch nicht inzwischen geschehen «n die umgehende Einsendung der Abrechnung für die am 15. August 19.>6 fällig gewesenen Rate.

G i e ß e n, den 20. August 1936.

Kreisschulamt Gießen. I. V.: Nebeling. -

Betreffend: Sprechstunden des Kreisschulamtes.

An die Schulvorstände des Kreises.

.Die Sprechstunden bei dem Kreisschulamt fallen am Mitt­woch. dem 26. August, aus.

Gießen, den.24. August 1936.

Kreisschulamt Gießen. I. V.: Nebeling.

. Dien st nachrichten.

«hfäÄS ^'kf^Lamoth aus Rieder-Mörlen wurde als v0,isfeldfchutze der Gemeinde Nieder-Mörlcn ernannt und ver­pflichtet. '

Bekanntmachung.

Die Straßensperre auf der Landstraßenstrecke II. Ordnung BüdingenOrleshausen" wird ab 26. August 1936 aufgehoben.

Gießen, den 25. August 1936.

Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.

An die Hessischen Bürgermeistereien des Kreises.

Am 4. September 1936 findet eine Zählung der Schweine statt, die mit einer Ermittlung der nicht. beschaupflichtigen Hausschlachtungen in der Zeit vom 1. Juni bis 31. August 1936 und einer Ermittlung der Kälbergeburten in den Monaten ^unt bis August 1936 verbunden ist.

Die örtliche Durchführung der Zählung ist Aufgabe der Bürgermeistereien. Die erforderlichen Zählpapiere (Zähllisten und Gemeindebogen) werden Ihnen durch das Landesstatistische Amt unmittelbar zugehen. Sollte eine Bürgermeisterei bis zum 2S- August die Zählpapiere nicht erhalten haben, so muß sie sich unverzüglich mittels Fernruf Darmstadt 5040, für Fern­gespräche und 5001 für Ortsgespräche, Nebenstelle 955 baatsbehörden an das Landesstatistische Amt wenden. Die auf der Zählliste und dem Eemeindebogen aufgedruck- f^.u '*uweisungcn sind sorgfältig zu beachten; insbesondere die Zah.er selbst müssen sich mit dem Inhalt dieser Anweisungen vertraut machen.

. Die ausgefüllten Zähllisten und die Urschriften der Ge- meindebogeri sind bis

spätestens 8. September 1936

ßn das Hessische Landesstatistische Amt in Darmstadt zu senden.

Der Termin muß pünktlich eingehalten werden.

Die Zählungsergebnisse dürfen keiner anderen Behörde als dem Landesstatistischen Amt übermittelt werden; den Aus­kunftspflichtigen ist ausdrücklich Geheimhaltung Ihrer Angaben zugesichert worden.

Das Einsetzen unrichtiger Angaben oder die Verweigerung von Angaben durch die Auskunftspslichtigen wird mit'erheb­lichen strafen bedroht.

, Wir empfehlen Ihnen, die Anordnung der Zählung auf ortsüblicher Weise bekannt zu machen und der Durchsühruiiq der Zahlung die ihrem hohen volkswirtschaftlichen Wert entspre­chende Sorgfalt zuzuwenden.

' Büdingen, den 21. August 1936.

Hessisches Kreisamt. I. V.: Dr. W i n ke l m a n n.

Kreisamt Lauterbach

Nr. 48.

Bekanntmachung die Einfuhr von Vieh nu9 stark verseuchten Gebietsteilen bete.

Vom 14. August 1936.

Vis auf weiteres gilt kein Gebietsteil im Deutschen Reich verseucht im Sinne der Anordnung vom 13. Januar 19-8 (Reg.-Bl. S. 3), und der ergänzenden Bekanntmachung vom 14. Juli 1932 (Reg.-Vl. S. 91).

Die Bekanntmachung vom 27. Juli 1936 ist hiermit auf­gehoben. 1

Darmstadt, den 14. August 1936.

Der Reichsstatthalter in Hessen Landesregierung

I. V.: Reiner.

Bekannt machnng.

Am Mittwoch, den 9. September 1936, findet in Lauterbach unter den üblichen Voraussetzungen ein Rindvieh- u. Schweine- markt statt. Der Auftrieb beginnt vormittags 8 Uhr und endet vormittags 8Vz Uhr.

Kreisamt Schotten

Dren st nachrichten.

August Stein von Rupertsburg wurde als Wehrführer der freiwilligen Feuerwehr Ruppertsburg und Bernhard Högy, da- felbft als dessen Stellvertreter ernannt und verpflichtet.