Kmtsverkündigungsblatt der Prooinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eietzen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Re. 144. Aahrgang 1936 I Beilage der Oberhejsifchen Tageszeitung • I___
Gießen. 26. November 1936
Kreisamt Lauterbach
Nr. 63.
Betr.: Beurlaubung des Amtsarztes in Lauterbach.
Der Amtsarzt Medizinalrat Dr. Burger ist für die Zeit Pon Dienstag, den 24. November, bis einschließlich Montag, den @1. Dezember 1936, beurlaubt und wirb während dieser Zeit »on dem Amtsarzt Medizinalrat Dr. Detzbevger, Alsfeld, ver- streten. Die Amtstage des Staatlichen Gesundheitsamtes Lauterbach finden während des genannten Zeitraumes wie bischer jeden Mittwoch von 10 bis 1 Uhr statt.
Lauterba ch, den 20. November 1936.
Kreisamt Lauterbach.
Zürtz.
Kreisamt Schatten [
Ketr.: Die Verordnung über Fleisch- und Wurstprclse.
An die Herren Bürgermeister des Kreises.
Die Bekanntmachung des Reichsstatthalters in Hessen — Landesregierung — vom 13. November 1936, die Fleisch- und Wurstpreise betreffend, ist in dem Anzeiger der Hessischen Lan- besregievuna Nr. 126 vom 17. 11. 1936 und in dem Anitsver- ckundi-gun-gsblatt der „Oberhessischen Tageszeitung" Nr. 142 wom 20. 11. 1936 veröffentlicht worden. Wir weisen Sie an, sich mit den Bestimmungen der Bekanntmachung, eingehendst vertraut zu machen und die in Frage kommenden Metzger und Händler auf die Verordnung hinzuweisen. Bei Verstößen gegen die neuen 'Preisfestsetzungen haben Sie sofort die zuständige Gendarmerie- itativn zu benachrichtigen.
Schotten, den 23. November 1936. Kreisamt Schotten. I. V.: S ch w a n.
Rkti.: Dienstliche Fleischbeschauerversammlung.
dl» die Herren Bürgermeister des Kreises.
Wir beauftragen Sie, die Tierärzte sowie Fleisch- und Trichinenschauer Ihrer Gemeinde auf die nachstehende Bekanntmachung aufmerksam zu machen und sie darauf hinzuweisen daß sie an der V«r,ammlung teilzunehmeu haben. Gründe des Fern- ileibens sind schriftlich mitzuteilen. °
Schotten, den 21. Novenrber 1936.
Hessisches Kreisamt Schotten.
3- V.: Schwan.
Bekanntmachung.
Am Montag, dem 30. November 1936, vormittags 10 Uhr, finbcttm Gasthaus „Zum Adler" in Schotten eine dienft- iliche Veriammluwg der Fleischbeschauer des Kreises statt.
Mikroskope sind mitzubringen. Schotten, den 21. November 1936.
Hessisches Kreisamt Schotten.
I. V.: Schwa n.
Netr.l Viehzählung am 3. Dezember 1936.
An die Bürgermeister des Kreises Schotten.
, Am 3 Dezember 1936 findet wie alljährlich eine Vichzäh- ^>ng statt dabei werden zugleich auch die nichtbescha »pflichtigen HausMachtungen in den Monaten September. Oktober und November, sowie die Kälbergcüurten in der gleichen Zeit er- mittelt. Augerdem ist im.Hinblick auf die im Februar 1937 beabsichtigte Sondererhebung der Edelpelztierbestande auf der Titelseite der Getneindeliste eine Vorfrage über das Vorhanden- sein von Edelpelztievhaltungen gestellt. Di« Durchführung dieser Erhebungen in den Gemeinden ist Aufgabe der Bürgermeister. ,. Das Landesstatistische Amt in Darmstadt wird Ihnen die lassen Zählbezirkslisten und Eemeindelisten zugehe»
in^“rs-cimeift?r’ ^ie bum 28. November die vorerwähnten Zahlpapiere nicht erhalten haben, wollen unverzüglich dar Landesstatistische Amt, Fernruf Darmstadt 5040, Nebenstelle 942, Lenach richtigen.
Die auf den Erhebungspapieren aufgedruckten Anleitungen und Erläuterungen wollen Sie sorgfältig beachten und auch die Zähler mit ihrem Inhalt eingehend vertraut machen. Die Erhebungen dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Sie dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet und keiner anderen Behörde als unmittelbar dem Landesstatistischen Amt zugeleitet werden. Wir empfehlen Ihnen, die Zählung ortsüblich bekannt zu machen.
Die ausgefüllten Zählbezirkslisten und eine Reinschrift der Eemeindelisten sind
spätestens bis zum 7. Dezember unmittelbar an das Landesstatistische Amt in Darmstadt einzusenden.
I. V.: Schwan.
Kreisamt Alsfeld
Betr.: Allgemeine Viehzählung am 3. Dezember 1936.
An die Bürgermeister des Kreises.
Am 3. Dezember 1936 findet wie alljährlich eine Viehzählung statt, dabei werden zugleich auch die nichtbeschaupslichtigen Hausschlachtungen in den Monaten September, Oktober und November, sowie die Kälbergeburten in der gleichen Zeit ermittelt. Außerdem ist im Hinblick auf die im Februar 1937 beabsichtigte Sondererhebung der Edelpelztierbestände auf der Titelseite der Gemeindeliste eine Vorfrage über das Vorhandensein von Edelpclztierhaltungen gestellt. Die Durchführung dieser Erhebungen in den Gemeinden ist Aufgabe der Bürgermeister.
Das Landesstatistische Amt in Darmstadt wird Ihnen die hierfür nötigen Zählbezirkslisten und Gemeindelisten zugehen lassen.
Bürgermeister, die bis zum 28. November die vorerwähnten! Zählpapiere nicht erhalten haben, wollen unverzüglich bas Landesstatistische Amt, Fernruf Darmstadt 5040, Nebenstelle 942, benachrichtigen.
Die auf den Erhebunzspapieren aufgedruckten Anleitungen und Erläuterungen wollen Sie sorgfältig beachten und auch die Zähler mit ihrem Inhalt eingehend vertraut machen. Die Erhebungen dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Sie dürfen! zu keinem anderen Zweck verwendet und keiner anderen Behörde als unmittelbar dem Landesstatistischen Amt zugeleitet werden. Wir empfehlen Ihnen, die Zählung ortsüblich bekannt zu machen.
Die ausgefüllten Zählbezirkslisten und eine Reinschrift der Gemeindelisten sind
spätestens bis zum 7. Dezember unmittelbar an das Landesstatistische Amt in Darmstadt ein* zusenden.
Als seid, den 17. November 1936.
Kreisamt Alsfeld.
I. V.: Dr. Krüger.
Bekanntmachung, Betr.: Verordnung auf die Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Forst- und Holzwirtschast,
Nach § 1 der Verordnung über den Zusammenschluß der Forst-und Holzwirtschast sind auf dem Gebiete der Forst- und Holzwirtschaft die Erzeuger-, Bearbeiter- und Verteilerbetriebe von Rohholz, Schnittholz und Holzhalbwaren zur „Marktver- eimgung der,deutschen, Forst-, und Holzwirtschast" (Marktvereinigung,) zusammen geschlossen. Di« für die Pslichianmeldung eer erwähnten Betriebe erforderlichen Fragebogen sind von dem unterzeichneten Kreisamt auf Anforderung zu beziehen. Dis ausgefüllten Fragebogen find mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen bis zum 5. Dezember 1936 der Marktvcreinigung d" deutschen Forst- und Holzwirtschast, Berlin SW 11, Dessauer braße 2, einzureichen. Anmeldepflichtig sind nur diejenigen for,t- und ho^wirtschaftlichen Betriebe und Unternehmungen', deren Umsatz in den durch die Verordnung erfaßten Waren int letzten Steuer- und Wirtschaftsjahr 5000.— RM. und mehr betragen hat. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, daß die Unterlassung der Anmeldung innerhalb der vorgeschriebenen Frist mit Ordnungsstrafen bedroht ist.
Alsfeld, den 23. November 1936.
Kreisamt Alsfeld.
. I. V.: Kessel.


