Kmtsverkündigungsbloitt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Nr. 92. Jahrgang 1936 I Beilage der Oberhessischen Tageszeitung I Gießen. 26. Kult 1936
Kreisamt Gießen
Betr.: Reichs- und Landesplanung.
An die Bürgermeister des Kreises.
Auf den Runderlaß des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 4. Juli 1936 — Val 550/36 — werfen wir Sie besonders hin.
I. V.: Dr. Schönhals. >
Dienstnachrichten.
Heinrich Berghöfer, Wilhelm Linnestruth und Philipp Wilh. Kehr^ sämtlich aus Treis a. d. Lda., wurden als Fcldgeschworene für die 6-emeinde Treis a. ,6. Lda. bestellt und verpflichtet.
Kreisamt Friedberg
Bekanntmachung.
Betr.: Schafräude in Rieder-Wöllstein.
Nachdem die Schafräude in der Gemeinde Nieder-Wöllstein erloschen ist, ■ werden di« erlassenen Sperrmaßnahmen aufgehoben.
Kreisamt Friedberg.
Petr.: DI« bösartige Faulbrut der Bienen in Bad-Na«heim. Bekanntmachung.
Nachdem die Seuche erloschen ist, werden die durch unsere Bekanntmachung vom 5. Oktober 1934 (Amtsvcrkündigungsblatt Nr. 77 vom 8. Oktober 1934) angeordneten Maßnahmen hiermit aufgehoben.
Friedberg, den 15. Juli 1936.
Hessisches Kreisamt Friedberg.
Dr. S t r a u b.
Vetr.: Antrag der Butzbacher Werke für Eisenoerarbeitung AG. in Butzbach auf Erteilung der Erlaubnis zur Errichtung eines Fallhammers.
Bekanntmachung.
Die Butzbacher Werke für Eilenverarbeitung AG. in Butzbach beabsichtigen, auf ihrem Werkgelände in Butzbach, im Grundbuch verzeichnet unter Flur V Nr. 74, einen Fallhammer zum Ausrecken von Schmiedeeisen und Stahl im warmen Zustand zu errichten. Die genannte Firma hat deshalb um Genehmigung gemäß §§ 16 und 27 Gewerbeordnung nachgesucht.
Etwaige Einwendungen gegen die Errichtung der Anlage können mit Begründung binnen 14 Tagen, vom Tage der Veröffentlichung im Amtsvcrkündigungsblatt an gerechnet, schriftlich oder zu Protokoll bei der Bürgermeisterei in Butzbach vor- georacht werben. Dort selbst liegen auch die für diesen Antrag «ingereichten Beschreibungen, Zeichnungen usw. zu jedermanns Einsicht offen.
Einwendungen, di« nicht innerhalb der angegebenen Frist vorgebracht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Friedberg (Hessen), den 22. Juli 1936
Kreisamt Friedberg.
Dr. Straub.
Kreisamt Büdingen
Betr.:. Die ansteckende Blutarmut der Einhufer; hier: Im Pserde- bestand des Johann Georg Crispens in Lindheim.
, Bekanntmachung. > •
Der Pferdebestand des Johann Erispens in Lindheim ist verdächtig von der ansteckenden Blutarmut besallen zu sein.
Die Vorschriften für die Abwehr und Unterdrückung der ansteckenden Blutarmut der Einhufer vom 30. Juni 1927 (Hess. Reg.-Blatt 1927 Seite 145) sowie das ministerielle Ausschreiben vom 10. April 1934 zu.Nr. St. M. Ib 3340 betr. „Die ansteckende Blutarmut und di« ansteckende Gehirnrückenmarkentzündung (Borna) der Pferde", finden Antvendung. ... .....
Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Maßnahmen und angeordneten Sperrmaßregeln werben bestätigt.
Büdingen, den 22. Juli 1936.
Kreisamt Büdingen.
I. V.: Dr. Winkel mann.
Kreisamt Lauterbach
Rr. 45.
Bekanntmachung
über die Beringung geschützter nichtjagdbarer Böge..
Die auf Grund der Verordnung zum Schutze der wildwachsenden Pflanzen und der nichtjagdbaren wildlebenden Tiere (Naturschutzverordnung) vom 18. März 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 181) für die Stubenvogelhaltung (für Käfigvögel) amtlich vorgeschriebenen Füßlinge, mit denen nach dem § 20, Abs. 2, der genannten Verordnung alle im Besitz oder Gewahrsam von Händlern u. dgl. befindlichen geschützten nichtjagdbaren Vögel bis z u m 15. A u g u st 1 9 36 versehen sein müssen, werden auf mein« Anordnung hergestellt und sind bei der Reichsstelle für Naturschutz in Berlin-Schöneberg, Grunewaldstrahe 6—7, zu beziehen. Anträge auf Zuweisung der entsprechenden Ringe sind von den Händlern durch den Hauptverband zoologischer Spezialgeschäfte in Berlin-Neukölln, Fulda-Straße 6, an bi« Reichs- stelle für Naturschutz zu richten unter genauer Angabe der Art, des Geschlechtes und der Anzahl der zu beringenden Vögel. Den Anträgen ist ein« Bescheinigung des zuständigen Vertrauensmannes des Verbandes der zoologischen Spezinlgeschäste bcizu- sllgen, aus der einwandfrei hervorgehen muß, daß bi« Angaben des Antragstellers zutreffen.
Der Händler ist verpflichtet, die auf dem Vogelfußringe angebrachte Nummer nach der Beringung unverzüglich in das nach dem § 20, Abs. 1, der Naturschuhverordnung vorgeschriebene Aufnahme- und Auslieferungsbuch (§ 8, Abs. 1, NatschVO.) in der Spalt« 3 einzutragen, z. B. „drei Buchfinkenmännchen, Ring- Nummer 235, 236, 237".
Der Preis der Ringe ist zunächst mit 10 Rpf. je Stück festgelegt. Der Preis der für das Anlegen der Ringe unumgänglich notwendigen Zangen beträgt 1 RM. je Stück.
Die Anforderung von Vogelfußringen, die den tatsächlich in Gewahrsam des Antragstellers befindlichen geschützten nichtjagdbaren Vögeln nicht entspricht, und jede mißbräuchliche Verwendung der amtlichen Vogelfußringe (§ 18, Abs. 2, NatschVO.) ist nach den §§ 18 und 30 der Raturschutzverordnung strafbar.
Berlin, den 25. Juni 1936.
Der Nelchsforstmeister.
Im Auftrage: gez. (Unterschrift)
Betr.: Bekanntmachung über die Beringung geschützter nicht- jagdbarer Vögel.
An die Bürgermeister und die Gendarmerlcstationen des Kreises.
. Auf die vorstehend abgedruckte Bekanntmachung des Herrn Reichsforstmeisters vom 25. Juni 1936 weisen wir Sie besonders hin. Di« Bürgermeister wolle» die Bekanntmachung alsbald wiederholt ortsüblich bekanntgeben. In Ihrer Gemeinde etwa vorhandene Vogelhändler sind auf die einschlägigen Bestimmungen besonders hinzuweisen. Nach dem 15. August 1936 ist seitens der Gendarmerie in Zuwiderhandlungsfällen Strafanzeige vorzulegen.
Lauterbach, den 22. Juli 1936.
Hessisches Kreisamt Lauterbach.
I. V,: Bracht.
Dieustiiachrichten.
Heinrich Hedtrich zu Wernges ist als Kassenverwalter der Gemeinde W er n ges ernannt und verpflichtet worden.
Bekanntmachung.
Am D i e n s t a g, dem 2 8. Juli 19^6, findet in Bermuthshain unter den üblichen Voraussetzungen ein Schwein« markt statt. Der Auftrieb beginnt vormittags 8.30 Uhr und endet vormittags 9 Uhr.


