Ausgabe 
23.10.1936
 
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Nr. 126. Jahrgang 1936

Beilage der Oberhessischen Tageszeitung

Gießen. 23. Oktober 1936

Kreisamt Gießen

Kreisamt Schotten

5>etr.: Die Ausstellung von Wandcrgcwcrbescheinen für das Kalenderjahr 1937.

An die Polizcidircltion (Siegen und die Bürgermeister der Eemeinden des Kreises.

Sie wollen die Wandergewerbetreibenden die den Gewerbe- betrieb in, Umherziehen im Jahre 1937 fortzusehen oder zu oeginnen beabsichtigen, durch wiederholte orküblickie Be- L^^nM-ML-SMordern, ihre Anträge auf Erteilung des Wa ndergewer bescheins bei Ihnen so zeitig zu stellen, datz sie zu ^lnsang nächsten Jahres int Besitze des erforderlichen Wander- gewerbeicheins sein können.

,,^i"!llich der in die Wandergewerbescheine einzuklebenden Lichtbilder bemerken wir:

klmtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Giessen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

, Das Lichtbild mutz unausgezogen, ähnlich, gut erkennbar lein, eine Kopsgroge von mindestens 1,5 Zentimeter haben und darf nicyt alter als fünf ^>ahre fein; es ist zu erneuern wenn in dem Uuslehen des Gewerbetreibenden eine wesentliche Ver­änderung eingetreten ist.

... ®CI gemeinsamen Wandergewerbcscheinen genügt das ßitf)t=

die einekMttgliedes^''" Un«tne*"«1 "W °°rhanden ben Z^chi vorsulegenden Lichtbildern wollen Sie fo-

Tort flur der 9iudleite die Perlonlichkeit vermerken, damit Ver- wechllungen vermieden werden.

. Lichtbilder die bereits in Wandergewerbescheine eingeklebt und abgestempelt waren und von den Wandergewerbetreibenden wieder abgelost und zur Wiederverwendung in neue Wander- gewerbescheine ^hnen vorgelegt werden, sind unzulässig und daher von Ihnen zurückzugeben.

»träge wollen Sie uns unter Benutzung des vor- gelchriebenen Formulars baldigst vorlegen und das Lichtbild des Antragstellers und, wenn er im Uniherziehen Drnckschrislen ®';cr -b,tolucr^ reilßiefeit will, ein Verzeichnis derselben mit f'65"h»ndiger Namensunterschrift in zwei Ausfertigungen dem mfh1lRer^l|dr ieR-Cn', '5'1 b-em Verzeichnis sind die Druckschriften und Bildwerke einzeln aufzuführen.

Will ein Wandergewerbestreibender' andere Personen von ^'tt zu Ort mit sich führen, so hat er sie bei der Allgemeinen mLn» oT bcn ^rcis liegen als Mitglieder anzu- mefoeii. Be, der Anmeldung hat der Arbeitgeber die Beiträge für die 3eit bis zum Ablauf des Wandergewerbescheins oder L^Lm6"15 £-5 Katzenoorstaudes für kürzere Zeit im voraus

, Die hierüber ausgestellte Bescheinigung ist gleich- 'n Antrag auf Erteilung des Wandergewerbescheins bei-

Wandergewerbetreibende die in diesem Jahre oder früher bereits im Besitze eines Wandergewerbescheins waren haben dieien bei Entgegennahme des neuen Wandergewerbes-Heins ?rf«ildiUrC6cn- DJe Rückgabe der ungültigen Wandergewerbe- lcheine liegt tin Interesse der Wandergewerbetreibenden selbst da hierdurch einer mitzbräuchlichen Verwendung dieser Scheine hCUgflrlD?^" Wandergewerbetreibenden sind bei Siel- luiigjaer Anträge auch hierauf besonders Hinzumeisen

tiulls Wandergewerbescheine nur noch für da? lausende Jahr lB's Ende Dezember 1936) ausgestellt werden sollen, ist dies in oen Anträgen auf der ersten Seite oben in der Rubrik beson­ders anzugeben 1

... .Hut der Antragsteller erst im lausenden Jahre seinen Wohn- sttz in xsthrer Eemeinde genommen, so ist, sofern nach Lage der Sache die Möglichkeit nntzbräuchlicher Verwendung des 'Wan- ""aemerbelcheins nicht ausgeschlossen erscheint, durch Rachsr ige

früheren Wohnorts festzustellen, ob dem Antragsteller bereits ein Wandergewerbeschein erteilt war.

?;c Beantwortung der gestellten Fragen ist von Ihnen so eingehend zu vollziehen, das; Rückfragen und damit Verzögerun-

, bVr2 * * llSJ<eIl"'Ifl vermieden werden. Eine Beantwortung "1 "Unbekannt-- hat zu unterbleiben, es sind vielmehr die cr- wrderlichen Ermittlungen von Ihnen vorzunehmen. Auf unser Ausichreiben vom 21. Februar 1935 nehmen wir Bezug

l£ir.,S.18 "och darauf aulmerksam, datz Sie |tnb; Veicheinigungen an die Kewerbetreibenden au^ ustelken wonach solchen erlaubt ist. in den Gemeinden zu hausieren ufw. (§ 59, Ziffer 1 bis 4 (50.) 0

Kietzen, den 12. Oktober. 1936.

Kreisamt Kietzen.

I. V.: Weber.

Vekr.: Eewerbelegitimationskarten für Kj. 1937.

An die Polizeidirektion Kietzen

und die Bürgermeister der Landgemeinden des Kreises.

Wer als Handlungsreisender oder als Handlungsagent nach § 41 der Gewerbeordnung Warenbestellungen aufsucht oder Waren ankau,t, bedarf hierzu einer Legitimationskarte die nach

S "a der Gewerbeordnung auf die Dauer des Kalenderjahres frient wird Sie wollen die Interessenten, welche ihren Ge- schaftsbetrreb im Bahre 1937 fortzusetzen oder zu beginnen beab­sichtigen, durch wiederholte ortsübliche Beka.intmachuiiq auf- foröern,. ihre Anträge auf Erteilung der Legitimationskarte bei ^hnen zeitig zu stellen, datz sie zik Anfang des nächsten Jah­res lni «sttz der erforderlichen Legitimationskarten fein kön- ,11P: . Anträge wollen Sie uns unter Benutzung des vor- geschriebenen Formulars baldigst vorlegen.

Zur Erstattung des Berichtes ist der Bürgermeister des " Viederlasiungsortes der ytrnia zuständig, in Gietzen die Poli- zeidirektion. v

. In die Legitimationskarten ist ein Lichtbild des Inhabers einzu kleben. Es sind nur unaufgezogene Lichtbilder zuzulassen die eine Kopfgrötze von mindestens 1,5 Zentimeter haben ähn-

»ut erkennbar, unabgestempelt und in der Regel nicht älter lunf <>ahre sind. Auf der Rückseite des Bildes ist die Per­sönlich eit so,ort genau zu vermerken, damit Verwechslungen vermiedeii werden, Lichtbilder, die bereits in Legitnnations- dergleichen eingeklebt und abgestempelt waren und zur Wiederverwendung in der neuen Legitimationskarte Ihnen si'id^unzulässig und daher zurückzugeben. er Gewerbeschein der Finna ober des Gewerbetreibenden ist gleichfalls miteinzuzend,en.

wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, datz allein die Anmeldung des Gewerbes beim Finanzamt nicht ge­nügt, um einen Anspruch auf Ausstellung einer Legitimations- iMiVj11 herbem. Der Antragsteller mutz.auch tatsächlich ein stehendes Gewerbe mit einer gewerblichen Niederlassung betret« Legitimationskarte berechtigt zum Aufkäufen von klaren und zum Aussuchen von.Bestellungen ohne vorgängige ^u/l.che Aufforderung nur bei Kaufleuten oder solchem m blt Waren Herstellen, oder in deren Geschäfts- betnebe Waren der angebotenen Art Verwendung finden. Bi Entgegennahme der Anträge wollen Sie genau hierauf achten und die Antragsteller entsprechend belehren.

Zur Berechnung des zu erhebenden Stempels ist in den machten von Ihnen noch anzugeben, ob das Geschäft des Antragstellers einen grotzen, mittleren oder kleineren Um­fang hat.

h Ivr Vermeidung unnnötiger Rückfragen und im Interesse er raichen Erledigung der Anträge machen wir Ihnen die ^""ueste Beachtung der im Vorstehenden gegebenen Anweisun-

Kietzen, den 12. Oktober 1936.

Kreisamt Kietzen.

\ I. V.: Weber.

Bett.: Rationaler Spartag.

An die Schulvorstände des Kreises.

->g hn die Beachtung unseres Ausschreibens vom

2J. Oktober 19.,4 in Nr. 128 vom 39. 10. 1931 des Amtsoerkündi- Sungsblattes in obigem Betreff. -nmiooe.iuiMi-

Schokten, den 19 Oktober 1936.

Kreisschnlamt Schotten.

2- V.: Dr. M e u e r.