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Flmtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion OSerhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Nr. 9. Fahrgang 1936 Beilage der Oberhessischen TageszeitungI Gießen. 24. Januar 1936
Kreisamt Gießen
Nr. 7.
Verordnung über die Einfuhr von Ficischwaren für die olympischen Kämpfer
Vom 31. Dezember 1935
Äuf Grund bcä § 25 a des Gesetzes über Schlachtvieh» und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900 (RGBl. S. 547) in der Fassung vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I S. 1447) wird mit Zu- stimmung des Reichsministcrs der Finanzen verordnet;
§1
Die Vorschriften des § 12 und des § 13 Abs. 2 des Fleisch» beschaugesehes finden keine Anwendung auf Fleischwarcn, die bis zur Beendigung der olympischen Spiele im Jahre 1936 ans dem Auslande zur Verpflegung der ausländischen olympischen Kämpfer und ihres Begleitpersonals eingehen und von den Zollbehörden als solche anerkannt werden.
§ 2
In Abweichung vom § 13 Absah 1 des Fleischbeschaugesctzes unterliegen die im § 1 bezeichneten Sendungen keiner amtlichen Anslandssleischbeschan, wenn sie von den olympischen Kämpfern bei der Einreise nach Deutschland selbst mitgeführt werden.
Fleisch in luftdicht verschlossenen Büchsen oder ähnlichen Gefäßen sowie Würste und sonstige ©eineiige aus zerkleinertem heisch sind auch dann nicht der Auslandssleischbeschau unterworfen, wenn sie als Post- oder Frachtgut eingehen.
Die übrigen im Post- und Frachtverkehr eingehenden Sendungen unterliegen ter amtlichen Untersuchung in der Aus- landssleischbeschaustelle des Ortes, an dem die Kämpfe statt- jinden.
Berlin, den 31. Dezember 1935.
Der Reichsminister des Innern. In Vertretung: gez. P fund tner.
Vetr.: Ausführung der Landesfeuerlöschordnung; hier: Aufstellen der Grundlisten.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Unter Hinweis auf § 11 der Ausführungsverordnung zur Landesfeuerlöschordnung vom 29. März 1890 empfehlen wir Ihnen, alsbald die Grundliste der Feuerwehr und das Verzeichnis der für die Zeit vom 1. April 1936 bis 31. März 1937 «Is feuerwehrpflichtig in Anspruch zu nehmenden Personen aufzustellen. Im übrigen verweisen wir auf unsere Verfügung vom 10. Februar 1927, Amtsverkündigungsblatt Nr. 11 von 1927, unb empfehlen Ihnen, danach zu verfahren. Formular für die Mitteilung an die neuherangezogenen Mitglieder ist bei der Vuchdruckerei Kindt, Formular zur Aufstellung der Grund- liste bei der Druckerei Albin Klein in Gießen zu haben.
Wir erwarten Ihren Bericht über die Erledigung bis spätestens 1. März 1936.
Eießen, den 19. Januar 1936.
Hessisches Kreisamt Gießen:
I. V.: Gre in.
Vetr.: Den Auswanderungsagenten Rudolf Sonntag in Gießen.
Bekanntmachung.
Rudolf Sonntag in Gießen hat feine Vertretung für die Ganadian Pacific niedergelegt, die ihm seinerzeit erteilte Konzession als Auswanderungsagent ist damit erloschen.
Die Canadian Pacific Geschäftsstelle Hamburg 1 hat nunmehr die Rückgabe der für Herrn Sonntag seinerzeit geleisteten Sicherheit beantragt. Dieser Antrag wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Ansprüche, welche der Rückgabe der Sicherheit entgegengesetzt werden sollen, sind innerhalb eines Jahres vom Tage dieser Bekanntmachung an bei dem unterzeichneten Kreisamt mit der Nachweisung anzumelden, daß wegen solcher Ansprüche bei dem ordentlichen Gericht Klage erhoben worden ist.
Gießen, den 18. Januar 1936.
Kreisamt Gießen.
I. V.: Weber.
K Vichseuchcnpolizeiliche Anordnung
Vom 13. Jan,iar 1936
Sütf Grund des § 7 des Viehseuchengesehes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) bestimme ich für das Land Hessen folgendes:
Für Fleisch und Fleischwaren, die bis zur Beendigung der olympischen Spiele im Jahre 1936 aus dem Auslande zur Verpflegung der ausländischen olympischen Kämpfer und ihres Begleitpersonals eingehen, treten alle veterinärpolizeilichen Einfuhrverbote außer Kraft.
Darmstadt, den 13. Januar 1936.
D" Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung —
- . In Vertretung: Reiner.
Kreisamt Büdingen
Rr. 6.
Vetr.: Rassenerhevung für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen. An die Bürgermeistereien des Kreises.
Der Herr Reichs- und Preußische Minister für Ernährung und Landwirtschaft hat die Durchführung einer Rassenerhebung für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen angeordnet. Die örtliche Durchführung dieser Erhebung ist Aufgabe der Bürger» meistereien. Die zentrale Bearbeitung für Hessen obliegt dem Landesstatistrschen Amt in Darmstadt.
. Die für die Zählung erforderlichen Zahllisten und Gemeindelisten gehen Ihnen bis spätestens Freitag, den 2 4. Januar vom Laiidesstatistischeu Amt unmittelbar zu. Mit glei-


