5lmtsverkündigung§blatt
bet ProvinziaibiieMon Oberheffen und der Äreisümtet Sieben, Friedberg, Büdingen ______________ Lauterbach, Schotten und Alsfeld. '
re] ^Beilage bet Ot,.tt,e|,i|d,en Sflflegaettung | «>,oten.
! P°lizeidirektion Gießen | | Kreisamt Büdingen |
Kreisamt Schotten
sah
ließen, den 17. 9TpriI 1936.
Kreisschulamt Gießen.
I. V.: Nebeling.
Nr. 31
S<trC^»in: des Schulleiters im Interesse der
Gesundheit der Zugend.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Ich mache die Schulvorstände aufmerksam auf einen Auf- t. " Zb/r: „Die Amtspflichten des Schulleiters im Interesse kn! fugend", veröffentlicht in dem Amtsblatt
InLaßt'l<n,^!t’ Erziehung und Volksbildung vom 5. April 1936 und empfehle denselben dringend zu beachten.
Dien st nachrichten.
Franz Eäbisch, Heinrich Schmier und Seminler von La ubach wurden als Felbgeschworen7für die Gemeinde Laubach bestellt und verpflichtet '
««ÄST“"1" *" sjki«
Bekanntmachung.
. Veranlassung auf die nachstehenden Vorschriften
Drtsnoli?S-’^Ortlnu n9 D0T.. 20‘ 3uIi ^11 hiiyuweisen. Die sorgen^»l'Seidehorden wollen für ortsübliche Bekanntmachung
Gießen, den 9. April 1936.
Kreisamt Gießen.
J.V.: Weber.
An die Bürgermeistereien des Kreises.
hi« tierärztlichen und nichttierärztlichen Fleiirb- und Trichinenichauer ^hrer Gemeinde auf vorstehende Bekannt- machung Hinweisen und sie darauf aufmerksam machen daß sie teilinnehmen haben. Fernbleiben ist begründet schriftlich zu entschuldigen. ^ernweioen t|t
Schotten, den 16. April 1936.
Hessisches Kreisamt Schotten.
I. V.: Schwa n.
Betreffenden Erweiterung der Wasserleitung der Stadt Bist, Bekanntmachung.
0b ^8 Hessischen Bachgesehes wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Stadt Büdingen beabsichtigt die irr k1iLi >€,nisr-UnS ^to13!’* 1-9611 gelegene Reiißwig-Weiher-Quelle zu ^ihr»nU re-*" d-e Behälter der Städtischen Wasserleitung «inzu- ne Friß "Ä^gen das Unternehmen sind binnen nnldf L t -14 ^°9en D0,n Erscheinen dieser Bekanntmachung ab schriftlich beim Kreisamt Bübingen einzureichen Verlvätet eingehende Einwendungen werden nicht berücksichtig
Büdingen, den 16. April 1936.
Hessisches Kreisamt.
3- V.: Dr. Winkelmann.
Schotten, den 20. April 1936.
An die Bürgermeistereien des Kreises.
Wir erinnern die Rückständigen an die Erledigung der Verfügung des Reichsstatthalters in Hessen — Landesrcaie- K 3^."” ’■ 1986 -u i b e. s. n®;
Hessisches Kreigamt Schotten. j
3- V.: D « nzer.
Betreffend: Fleischbeschancrversammlung am 2. Mai 1936. J Bekanntmachung.
Am Samstag, den 2. Mai 1936, 10 Uhr, findet im East-, der -d/pn's'f! rA6 ” 3uk eine dienstliche Versammlung
der Fleiiacheschauer und Trichinenschauer des Kreises statt. 9
Schotten, den 16. April 1936.
Hessisches Kreisamt Schotten.
I. V.: Schwan.
§ 3
o:Änn^ck Vieh (Rindvieh, Pferd, Esel, Schaf, Schwein üb<t. getötet und das Fleisch davon bei der Fleiichbeichau ganz oder auch teilweise für genußuntauqlich er- klart worden. so muß dasselbe nach Maßga^ der nachfolgeiiden ’nr-bt< Kreisabdeckerei verbracht werden. 9 Das- Kiöe gilt von für unbedingt tauglich erklärtem Fleisch besten ?rdn7ng)'"« °"^icht-los ist9 (§ 22 Abs. 2 der KchbesÄu- unf,7APn"fal!e„be kleine Konfiskate, die RrhfnAtnnn 7 unmittelbar nach der
Schlachtung im Gehöfte des Schlachtenden vernichtet werden heX'r ” Ein wer feil in die Feuerung, brauchen der Ab
deckerei nicht übermittelt zu werben
Das Ablebern von Tieren, welche gefallen oder weaen 'Wi™ eit 9<-° ’it abgesehen von den in § 5 genannten • Fallen, nur in der Kreisabdeckerei gestattet. 9
§ 4
m? ■t?cr Eigentümer gefallenen oder getöteten Viehes bat bei M--dm.g der in Art. 29g Pol.-Straf-Gef. angedrohten Stra e Tö!un7^ "ach dem Verenden oder'nach vollzogener
Tötung oder Ausichlachtung bei der Poli.zeibehörde des'Ortes E?alb dessen Gemarkung sich der Kadaver bezw. die zu beseitigenden Teile eines solchen befinden, entsprechende Amciae zu machen Die bei den Lokalvolizeibehörden erstatteten Aiiiei-
J'n b ■ alanqe nicht eine Weitergabe derselben durch Post- arte gestattet ist, mittelst Telegramms, Telephons ober Bo- 3u ü6<rmi(TeTn3 U5 Ur,tUnfl Suf,Kn betrauten Unternehmer
Die Benachrichtigung der Kreisabdeckerei wegen Abboluna L!!U^ntaugl.chen Fleisches liegt der Gemeinde L, diezurun- schadlichen Beseitigung desselben verpflichtet ist
Wird hiermit bekannt gemacht. ’
Gießen, den 21. April 1936.
Hessisch« Polizeidirektion.
gez.: Beate.


