Ausgabe 
22.12.1936
 
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Dienstag, 22. Dezember 1936

K

Oberhessische Tageszeitung

Ämtsverkündigungsblatt

Viehseuchenpolizeiliche Anotdnung.

Vom 4. Dezember 1936.

Hn die Bürgermeistereien der Ureise

Gießen, Friedberg, Büdingen, HIsfelö, Lauterbach u. Schotten

Ts kommt wiederholt vor, daß von Bürgermeistereien Umtsverkündigungsblätter bei uns angesordert werden, da sie dieselben nicht aufbewahrt haben. Wir machen die Bürgermeistereien darauf aufmerksam, daß wir Keine Amtsblätter nachliefern können und bitten Sie, stets das Amtsblatt zu beachten und aufzubewahren.

_ _ , Dienstnachrichtcn.

brtrFnTr'hl1 nfr Ortsbauernsührer in Eichels-

Echels^or/-^'blenvorstandsnntglieb für die Gemeinde v: icyersdorf ernannt und verpflichtet.

19099rä(SlUls m5Qa§ 7- des Diehfeuchengefehes vom 26. Juni 1JU9 (RGBl. 6. 519) wirb hiermit folgendes bestimmt:

§ 1

... a) Für..Fleisch in luftdicht verschlossenen Buchsen ober ld)e!Lr®.efaBen, Wurste und sonstige Gemenge aus lerfleU npjfphr diese Waren aus dem Auslande im Post-

nachweislich als Geschenk für Unbemittelte zum eige- £®ir^raud> Eden und das Gesamtgewicht

Einsuh?verb7te autzer Kraft ' veterinärpolizeilichen

(2) Das gleiche gilt für zubereitstes Schweinefleisch im Gesamtgewicht bis zu 5 Kilogramm, das aus dem Auslands im Personenverkehr oder nachweislich als Geschenk im Postverkehr -oder ^rachtverkehr zum eigenen Verbrauch eingeführt wirb.

§ 2

Diese viehseuchenpolizeilich« Anordnung tritt mit sofortiger ^virkung an die Stelle der viehseuchcnpolizeilichen Anordnung vom 8. Januar 1936 (Hess. Reg. Bl. S. 3). J

Darmstadt, den 4. Dezember 1936.

Der Rcichsstatthalter in Hessen Landesregierung

In Vertretung: Reiner.

§ 4.

Diese Verordnung tritt mit Wirkung von, 1. Dezember 1936 <in die Stelle der Verordnung über die' Einfuhr von Fleiicki- waren vom 13. Dezember 1935 (Reichsgcsetzbl. I S. 1449).

Berlin, den 23. November 1936.

Der Neichsminister des Innern. In Vertretung: gez. Pf undtner.

Verordnung

über die Einfuhr von Fleischwaren vom 23. November 1936.

.Auf Grund des § 14 Abs. 1 und des § 25a des Gesetzes, be­treffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900 (Reichsgosetzbl. S. 547) in der Fassung vom 13. Dezember 1935 (Reichsgezetzbl. I S. 1447) Fleischbeschaugesetz wird ver­ordnet:

§ 1.

(1) Die Vorschriften des § 12 Abs. 1 des Fleischbeschaugesetzes fmben keine Anwendung aus Fleischwaren, die aus dem Aus­lande im Postverkehr nachweislich als Geschenk für Unbemittelte zum eigenen Verbrauch eingefiihrt werden und deren Gesamt­gewicht fünf Kilogramm nicht übersteigt.

(2) Die Vorschriften des § 12 Abs. 2 Nr. 2 des Fleisch- vejchaugesetzes finden kein« Anwendung aus zubereitetes Schweinefleisch, das,aus dem Auslande im Personenverkehr oder nachweislich als Geschenk im Post- oder Frachtoerkehr zum eige- nen Verbrauch eingeführt wird und dessen Gesamtgewicht fünf Kilogramm nicht übersteigt.

§ 2.

(1) Die im § 1 Abs. 1 bezeichneten Sendungen unterliegen keiner amtlichen Untersuchung.

(2) .Bei den im § 1 Abs. 2 bezeichneten Sendungen ist von der Fleischbeschau abzusehen, es hat jedoch die Untersuchung auf Drlchinen durch eine Auslandsfleischbeschaustelle zu erfolgen.

§ 3.

Zubereitetes Fett, das aus dem Auslande im Personenver­kehr oder nachweislich als Geschenk im Post- oder Frachtverkehr zum eigenen Verbrauch eingefllhrt wird und dessen Gesamt- gelvicht fünf Kilogramm nicht übersteigt, unterliegt keiner amt- lichen Untersuchung.

Betr.: Einsendung von Hand- und Tagcbuchauszügcn.

Schotten, den 18. Dezember 1936.

Kreisamt Schotten.

3. V.: Schwa n. -

K Bekanntmachung über die Einfuhr von Fleifchwarcn

Vom 4. Dezember 1936.

. Nachstehend gebe ich eine Verordnung des Herrn Neichs- ministers des Innern über die Einfuhr von Fleischwaren vom 23. November 1936 bekannt.

Darmstadt, den 4. Dezember 1936.'

Der Reichsstatthalter in Hessen Landesregierung» In Vertretung: Reiner.

Dicnstnachrichten.

Louis Reich hold, Ortsbauernsührer in Vobenbauien H wutbc als Wiesenvorstandsmitglied für die Gemeinde Boben- hausen II ernannt und verpflichtet. 106 ^ot,cn

icrPntnb aufgeführten Ortsbauernführcr wurden als verpfl?ch?et?^b"utgliedcr für die betr. Gemeinden ernannt und

Wilhelm Heun I., Mittel-Seemen -

Rudolf Krahl, Stornfels,-

Richard Hartmann, Rudingshain;

Hermann Müller II., Gedern;

Adolf Keller, Lardenbach,'

Heinrich Schmidt II., K a u l ft ö tz.