Amtsverkündigungsblatt
bei Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, ___________ Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Nr. 7. Jahrgang 1936 | Beilage der Oberhessischen Tageszeitung I Gießen. 21. Januar 1936
Kreisamt Gießen
Kreisamt Lauterbach
Nr. 5.
Bekanntmachung.
Betr.: Gesetz zur Nenderung des Fleischbrschaugesetzes vom 13. Dezember 1935.
^^teheich gebe ich das Reichsgesetz zur Aenderung des stK'lMchaugeietzes vom 13. Dezember 1935 (Reichsgcsetzblatt S. 1447) bekannt.
Darmstadt, den 8. Januar 1936.
Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — I. V.: Reiner.
eingetroffen sein, so ist unverzüglich das Landesstatistische Amt zu benachrichtigen. (Fernruf Darmstadt 2657.)
. Die Zählung dient nur statistischen Zwecken. Die Angaben emzelner Betriebsinhaber sind geheim zu halten. Alles für die Durchführung der Zählung Erforderliche ersehen Sie aus den '> .'U^E^ungen auf der Vorderseite der Gemeindelisten und Zahllisten Die Durchführung der Zählung hat in enger Zusammenarbeit mit dem Ortsbauernfiihrer zu erfolgen. ‘
Spätestens zum 14. Februar 1938 sind an das Landesstatist!« jche Ämt in TDurni[tabt unmittelbar •cinju[cnbov*
1. die Reinschrift der Gemeindeliste,
2. sämtliche Zähllisten der Rassenerhebung,
3. die Zähllisten der Viehzählung vom 3. Dezember 1935. Gießen, den 18. Januar 1936.
Hessisches Kreisamt Eießen.
I. V.: Weber.
Nr. 6.
Betr.: Verlängerung der roten Linie der elektrischen Straßenbahn bis zur Artillerie-Kaserne.
Bekanntmachung.
Die Pläne für die Weiterfiihrung der elektrischen Straßenbahn der roten Linie in Gießen von der jetzigen Endhaltestelle bis zur Schnei;« vor dem Haus Grünberger Straße Nr 42 liegen iit ici Zeit vom 22. Januar bis 4. Februar d. I. einschließlich wahre,>v der üblichen Dienststunden (8-13 Uhr und 15-18.30 «M 9?r K''"uer Nr, 6 des Kreisamtes (Landgraf-Philipps- Platz Nr. 3) zur Einsichtnahme offen. Innerhalb dieses Zeitraums können Einwendungen schriftlich bei dem Kreisamt er-
Nach Ablauf der Frist werden Einwendungen nicht mehr entgegengenommen.
Gießen, den 18. Januar 1936.
Kreisamt Eiehe«.
I. V.: Grein.
Betr.: Jnoeaturveckaufe des Jahres 1936.
Bekanntmachung.
Nach einer Anordnung des Herrn 3kitb5mutic6(ift5mhri- £c5%iifl'rnc -8'1 qSc in ^>r JnoentuÄrkäufen
S "ufgeführten Textilwaren nicht
uwiße Wäschestoffe jeder Art einschl. Rohneffel, Handtücher, Kuchenhantztucher, Frottierhandtücher, Frottierbadeziechen ^Jnletts"^twasch«. Bettsatins und Bett-
E i e ß e n, den 17. Januar 1936.
Kreisamt Eießen.
I. V.: Weber.
Gesetz zur Aenderung -es FlerschbeschaugeseheS
Vom 13. Dezember 1935.
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: " b
Gesetz betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau folgt'8' 'SUllt 1900 (Reichsgesetzbl. S. 547) wird geändert wie I. Im § 5 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„Bn Gemeinden über 5000 Einwohner sollen mit der Leitung der öffentlichen Schlachthäuser nur approbierte Tierärzte beauftragt werben; das gleiche gilt für Schlacht- und Viehhöfe, die einen einheitlichen Betrieb darstellen." II. in 8 14 erhält Abs. 1 folgende Fassung:
„Auf Wildbret und Federvieh, auf das zum Reiseverbrauch mitgefuhrte Fleisch sowie auf Fleischwaren, die aus dem Ausland im Postverkehr nachweislich als Geschenk für Unbemittelte zum eigenen Gebrauch eingehen und deren Gesamtgewicht 5 Kilogramm nicht übersteigt, finden dis Bestimmungen der §§ 12 und 13 nur insoweit Anwendung, ttt der Reichsministei des Innern dies anordnet." 111. Hinter § 25 wird folgender § 25a eingefügt:
§ 25a.
...,®cr Reichsminister des Innern erläßt die zur Durchführung oder Ergänzung dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und kann Ausnahmen von den Vorschriften dieses Gesetzes zulasten.
Berlin, den 13. Dezember 1935
Der Führer und Reichskanzler.' Adolf Hitler
Der Reichsminister des Innern. Frick.
Betr.: Wie oben.
An die Bürgermeistereien und Erndarmericstationen des Kreises Auf die vorstehend« Bekanntmachung weisen wir Sie be« sonders hin,
Lauterbach, den 14. Januar 1936.
Hessisches Kreisamt Lauterbach.
I. V.: Bracht.
Betr.: Schafräud« in Steinbach.
Bekanntmachung.
.. Dei der Schafherde der Gemeinde Steinbach ist die Sckmf- lest.lststellt worden. Die Schutzmaßnahmen der §§ 248 ff
08roÄrUnSSt,er0 nU"9 ium R"ichsviehseuchengefetz sind
Gießen, den 2«. Januar 1936.
Kreisamt Eichen.
3- V.: Weber.
ffietr.: Rassenerhebung für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen. An die Bürgermeistereien des Kreises.
Der Herr Reichs- und Preußische Minister für ErnnOrmm itnö Land wirtschaft hat die Durchführung einer Rastene-hebuna
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• ®'?.,für die Zählung erforderlichen Zähllisten und Ge- rneindellsten gehen Ihnen bis spätestens Freitag, den 24. Januar dun-,La^bs^iiftischeu Amt unmittelbar zu. Mit gleicher Scn- s iv,. i die Zähllisten der Viehzählung vom
ß. Dezember 1935. kolkten bis 24. Januar die Zählpapiere nicht


