Ausgabe 
21.1.1936
 
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Amtsverkündigungsblatt

bei Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, ___________ Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Nr. 7. Jahrgang 1936 | Beilage der Oberhessischen Tageszeitung I Gießen. 21. Januar 1936

Kreisamt Gießen

Kreisamt Lauterbach

Nr. 5.

Bekanntmachung.

Betr.: Gesetz zur Nenderung des Fleischbrschaugesetzes vom 13. Dezember 1935.

^^teheich gebe ich das Reichsgesetz zur Aenderung des stK'lMchaugeietzes vom 13. Dezember 1935 (Reichsgcsetzblatt S. 1447) bekannt.

Darmstadt, den 8. Januar 1936.

Der Reichsstatthalter in Hessen Landesregierung I. V.: Reiner.

eingetroffen sein, so ist unverzüglich das Landesstatistische Amt zu benachrichtigen. (Fernruf Darmstadt 2657.)

. Die Zählung dient nur statistischen Zwecken. Die Angaben emzelner Betriebsinhaber sind geheim zu halten. Alles für die Durchführung der Zählung Erforderliche ersehen Sie aus den '> .'U^E^ungen auf der Vorderseite der Gemeindelisten und Zahllisten Die Durchführung der Zählung hat in enger Zu­sammenarbeit mit dem Ortsbauernfiihrer zu erfolgen.

Spätestens zum 14. Februar 1938 sind an das Landesstatist!« jche Ämt in TDurni[tabt unmittelbarcinju[cnbov*

1. die Reinschrift der Gemeindeliste,

2. sämtliche Zähllisten der Rassenerhebung,

3. die Zähllisten der Viehzählung vom 3. Dezember 1935. Gießen, den 18. Januar 1936.

Hessisches Kreisamt Eießen.

I. V.: Weber.

Nr. 6.

Betr.: Verlängerung der roten Linie der elektrischen Straßen­bahn bis zur Artillerie-Kaserne.

Bekanntmachung.

Die Pläne für die Weiterfiihrung der elektrischen Straßen­bahn der roten Linie in Gießen von der jetzigen Endhaltestelle bis zur Schnei;« vor dem Haus Grünberger Straße Nr 42 liegen iit ici Zeit vom 22. Januar bis 4. Februar d. I. einschließlich wahre,>v der üblichen Dienststunden (8-13 Uhr und 15-18.30 «M 9?r K''"uer Nr, 6 des Kreisamtes (Landgraf-Philipps- Platz Nr. 3) zur Einsichtnahme offen. Innerhalb dieses Zeit­raums können Einwendungen schriftlich bei dem Kreisamt er-

Nach Ablauf der Frist werden Einwendungen nicht mehr entgegengenommen.

Gießen, den 18. Januar 1936.

Kreisamt Eiehe«.

I. V.: Grein.

Betr.: Jnoeaturveckaufe des Jahres 1936.

Bekanntmachung.

Nach einer Anordnung des Herrn 3kitb5mutic6(ift5mhri- £c5%iifl'rnc -8'1 qSc in ^>r JnoentuÄrkäufen

S "ufgeführten Textilwaren nicht

uwiße Wäschestoffe jeder Art einschl. Rohneffel, Hand­tücher, Kuchenhantztucher, Frottierhandtücher, Frottierbade­ziechen ^Jnletts"^twasch«. Bettsatins und Bett-

E i e ß e n, den 17. Januar 1936.

Kreisamt Eießen.

I. V.: Weber.

Gesetz zur Aenderung -es FlerschbeschaugeseheS

Vom 13. Dezember 1935.

Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: " b

Gesetz betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau folgt'8' 'SUllt 1900 (Reichsgesetzbl. S. 547) wird geändert wie I. Im § 5 wird folgender Abs. 4 angefügt:

Bn Gemeinden über 5000 Einwohner sollen mit der Leitung der öffentlichen Schlachthäuser nur approbierte Tierärzte beauftragt werben; das gleiche gilt für Schlacht- und Viehhöfe, die einen einheitlichen Betrieb darstellen." II. in 8 14 erhält Abs. 1 folgende Fassung:

Auf Wildbret und Federvieh, auf das zum Reisever­brauch mitgefuhrte Fleisch sowie auf Fleischwaren, die aus dem Ausland im Postverkehr nachweislich als Geschenk für Unbemittelte zum eigenen Gebrauch eingehen und deren Gesamtgewicht 5 Kilogramm nicht übersteigt, finden dis Bestimmungen der §§ 12 und 13 nur insoweit Anwendung, ttt der Reichsministei des Innern dies anordnet." 111. Hinter § 25 wird folgender § 25a eingefügt:

§ 25a.

...,®cr Reichsminister des Innern erläßt die zur Durch­führung oder Ergänzung dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und kann Ausnah­men von den Vorschriften dieses Gesetzes zulasten.

Berlin, den 13. Dezember 1935

Der Führer und Reichskanzler.' Adolf Hitler

Der Reichsminister des Innern. Frick.

Betr.: Wie oben.

An die Bürgermeistereien und Erndarmericstationen des Kreises Auf die vorstehend« Bekanntmachung weisen wir Sie be« sonders hin,

Lauterbach, den 14. Januar 1936.

Hessisches Kreisamt Lauterbach.

I. V.: Bracht.

Betr.: Schafräud« in Steinbach.

Bekanntmachung.

.. Dei der Schafherde der Gemeinde Steinbach ist die Sckmf- lest.lststellt worden. Die Schutzmaßnahmen der §§ 248 ff

08roÄrUnSSt,er0 nU"9 ium R"ichsviehseuchengefetz sind

Gießen, den 2«. Januar 1936.

Kreisamt Eichen.

3- V.: Weber.

ffietr.: Rassenerhebung für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen. An die Bürgermeistereien des Kreises.

Der Herr Reichs- und Preußische Minister für ErnnOrmm itnö Land wirtschaft hat die Durchführung einer Rastene-hebuna

äeäää«

®'?.,für die Zählung erforderlichen Zähllisten und Ge- rneindellsten gehen Ihnen bis spätestens Freitag, den 24. Januar dun-,La^bs^iiftischeu Amt unmittelbar zu. Mit gleicher Scn- s iv,. i die Zähllisten der Viehzählung vom

ß. Dezember 1935. kolkten bis 24. Januar die Zählpapiere nicht