Ausgabe 
20.11.1936
 
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Freitag, 20. November 1936

§ 6.

Klcinhandelshöchstpreise für je 500 Gramm der Wur,tiorten werden für die Siiiöte Darmstadt, JJIatnj, Eieren, JBoritis, Bad-Nauheim und Friedberg sowie für Die zu den Marktgemeinfchaften Darmstadt, Maiin, Frankfurt und .Mannheim gehörigen hessischen Gemeinden (jog. nrarkt- ^bm'dcnc Gemeinden) wie aus Spalte A der nachstehenden Ausstellung ersichtlich, festgesetzt.

(2) Die Kleinhandelshöchstpreise für je 500 Gramm der nachstehenden Wurstsorten werden für die übrigen hessischen Gemeinden, die weder Sitz eines Schlachtviehmarktes für Schweine find, noch zu einer Marktgemeinschaft eines Schlacht­viehmarktes für Schweine gehören, wie aus Spalte B der nach­stehenden Aufstellung ersichtlich, festgesetzt.

RM. einfache Blutwurst (enge und breite) , , 0,80

einfache Leberwurst (enge und breite) , , 080

Fleischwurst . » ....... , , ioo

Blutmagen loo

Fleischmagen (Preßkopf):

a) einfache Art . , > , , , . , , 1,00

b) bessere Art 1,20

Hausmacher Lcberwurst 1,00

bis 1,20 Hausmacher Blutwurst ,,,,,,,, st.oO bis 1,20 Bratwurst:

a) feine 1,00

b) grabe 1,20

Mettwurst, fein, nach Braunschweiger Art « 1,40

Plockwurst ......... . . . 1,60

§7.

Die Beschaffenheit der in der Ausstellung zu § 6 genannten Wurstsorten mutz stets von befriedigender Güte sein. Qualitäts- vcrschlechterungen, insbesondere bei den einfacheren Wurst- sortcn, stehen einer Preiserhöhung gleich.

B

: RM.

0,70 0,70

1,00 0,90

0,90 1,10

0,90 bis 1,10 0,90 bis 1,10

0,90 1,10

1,30 1,50

§ 8.

(1) Fleischereien und sonstige Verkaufsstellen für Fleisch, Fleisch-, Fett- oder Wurstwaren sind verpflichtet, die nach den obigen Vorschriften preisgebundenen Fleisch-, Fett- und Wurst­sorten sowie Fleischwaren in einem angemessenen Umfang feil- zuhalten; insbesondere darf die Herstellung und das Feilhalten der einfacheren Fleisch- und Wurstsorten nicht zu Gunsten der besseren Sorten im Umfang eingeschränkt werden.

(2) Fleischwarenfabriken, Schmalzsicdereien und Feintalg- schmelzcn sind verpflichtet, die prcisgcbundenen Fleisch-, Fett- und Wurstsorten sowie Fleischwaren in einem angemessenen Umsang herzustellen und abzugeben.

8 9.

81'* den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gienen und die Bürgermeister der Landgemeinden des Kreises

Betrifft: Allgemeine Viehzählung am 3. Dezember 1936.

Am 3. Dezember 1936 findet wie alljährlich eine Vichiäb- lung statt dabei werden zugleich auch die nichtbeschaupflichiigen Hauschlachtungen -n den Monaten September Oktober und November sowie die Kalbergcburten in der gleichen leit er- N'Meld Außerdem ist im Hinblick auf die im Februar 1937 beabpchtigte Sondererhebung der Edelpelztierbestände auf der Titelseite der Eemeindeliste eine Vorfrage über das Vorhanden- ,^elpelztierhaltungen gestellt. Die Durchführung dieser Erhebungen in den Gemeinden ist Aufgabe der Bürgermeister

Das Landesstatistische Amt in Darmstadt wird Ihnen die lassen^ n°tlfln Zahlbezirksliften und Gemeindelisten .zugehen on^^ch'neister die bis zum 28. November die vorerwähnten Zahlpapiere nicht erhalten haben, wollen unverriialicki das Landesstatistische Amt, Fernruf Darmstadt 5040, Nebenstelle 942 oenansrichtigen.

auf den Erhebungspapieren aufgcdrucktcn Anleitungen v;° ^<!°"lerungen wollen Sie sorgfältig beachten und auch <r nv I ,rem ?ul>alt eingehend vertraut machen. Die Erhebungen dienen «usschlieszlich statistischen Zwecken. Sie dür- keinem anderen Zweck verwendet und keiner anderen Behörde als unmittelbar dem Landesstatistischen Amt zugeleitet zu? machen^* °"ip,Ölen Ihnen, die Zählung ortsüblich bekannt GemeindelUw sind ^°^lbezirkslistcn und eine Neinschrift der

spätestens bis zum 7. Dezember

unmi.telbar an das Landesstatistische Amt in Darmstadt ein« | CH0CH.

Gießen, den 17. November 1936.

Hessisches Kreisamt Eietzen.

I. V.: Weber.

Vetrefsend: Die Amtsveterinärarztstelle Eietzcn. Bekanntmachung.

. Veterinärrat Dr. Gilbert in Eietzen ist zur Ableistung einer militärischen Hebung in der Zeit vom 16 November bis 13 Dezember d. I. einberufen worden. Seine Vertretung über­nehmen die Herren Oberveterinärrat Dr. Monna'rd in Gießen und Dr. Maurer in Erünberg.

Gietzen, den 16. November 1936.

Kreisamt Eietzen.

2. V.: Weber.

Dienstnachrichten.

-^^^Älchend aufgeführten Ortsbauernführer wurden als zusätzliche Bkitgileder des Wiesenvorstandes bestellt:

r!inT c i I 0011 Üang-Eöns für die Gemeinde Lang-Göns, Otto Wagner vo Leihgestern für die Gemeinde Leihgestern, Friedr. Hch. Wilh. Hesse von Hungen für die Gemeinde Hungen.

Kreisamt Lauterbach

Fleischer oder sonstige Verkaufsstellen für Fleisch, Fleisch-, Fett- oder Wurstwaren haben beim Verkauf von Fleisch, Fleisch- oder Wurstwaren oder der im Preis gebundenen Fette u.uf Verlangen eines Kunden eine Bescheinigung auszustellen, die'die Bezeichnung unter Angabe der Güteklasse, des Gewichts und den Preis der gekauften Ware enthält. Kassezettel, die die Fleischart, die Güteklasse und das Gewicht nicht angeben, sind in diesem Falle ungenügend.. .. . .

§ 10.

, 2m Falle einer Zuwiderhandlung gegen eine Vorschrift dieser Anordnung kann die Preisüberwachungsstelle, soweit sie nicht, Antrag auf gerichtliche Verfolgung bei den ordentlichen Strafbchörden stellt, gegen einen Betrieb, in dem eine Zu­widerhandlung begangen worden ist, und gegen die schuldigen Personen Ordnungsstrafen bis zu eintausend Reichsmark 'für jedenxFall der Zuwiderhandlung festsetzen. Die §§ 16 und 17 der Verordnung über Preisüberwachung vom 11. Dezember 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 1245) finden Anwendung.

Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung im Anzeiger der Hessischen Landesregierung in Kraft. Frühere Preisregelungen für die in dieser Anordnung erfaßten Fleisch-, Fett- und Wurstsorten sowie Fleischwaren treten mit diesem Tage nutzer Kraft.

V e k a 11 ii t ni a ch u n g

Veir.: Verordnung über den Zusammenfchlntz der Forst- und Holzwirtschaft vom 20. 10. 1936 (RGBl. I. S. 909); hier: die Anmeldung sorst- und holzwirtschastlicher Betriebe und Unternehmungen.

Nach der oben genannten Verordnung sind diejenigen forst- und holzwirtschaftlichen Betriebe und Hnternehmnngen an­meldepflichtig, deren Hpisatz in den durch die Verordnung er­faßten Waren im letzten Steuer- und Wirtschaftsjahr 5000 RM. und mehr betragen hat.

Die Anmeldungen sind in doppelter Ausfertigung an die Marktvereiuignng der deutschen Forst- und Holzwirtschaft in Verl in bis spätestens zum 5. 12. 1936 einzureichen. Die Frage- bogen sind bei uns unentgeltlich zu erhalten. Die in Betracht kommenden Betriebe und Unicrnelfmungeit werden hierdurch aufgefordert, die Fragebogen baldigst bei uns abzurufen.

Lauterbach, den 16. November 1936.

Hessisches Kreisamt Lauterbach.

Zürtz.

Kreisamt Schotten

Darmstadt, den 13. November 1936.

Der Rcichsstatthaltex in Hessen Landesregierung J.V.: Reiner.

Dienstnachrichten.

Wilhelm V L l l e r, Landwirt, Hartmannshain wurde als Ortsdieuer für die Gemeinde H a r tui a n n s h a'i n ernannt und verpflichtet.