Ausgabe 
18.9.1936
 
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5lmtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eietzen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Sir. 110. Jahrgang 1936

Beilage der Oberhejsijchen Tageszeitung Gießen. 18.September 1936

Oberhessischer Straßenbericht der Provinzialdirektion Oberhessen

Bekanntmachung.

Die Straßensperre auf der Landstraße I. OrdnungAllen- horfLondorf" wird ab 14. September 1936 aufgehoben,

Gießen, den 12. September 1936.

Hessisch« Provinzialdirektion Oberhessen.

Kreisamt Gießen

Betreffend: Wiesenrundgänge im Herbst 1936.

An die Bürgermeisterei der Gemeinden des Kreises.

Nach Artikel 4 der Wiesenpolizeiverordnung für den Kreis Gießen ist im Laufe des Monats Oktober der Herbstwirstnrund- gang durch den, Wiesenvorstand unter Zuziehung der Feldschiitzen und Wicsenwärter vorzunehmen. Sie wollen demgemäß als­bald die erforderlichen Anordnungen treffen und dafür besorgt sein, daß ordnungsmäßiges Protokoll über den Wiesengang er­richtet wird. Versuchsweise wollen wir auch weiterhin zur Er­sparung der Schreibarbeit von der seither oorgcschriebenen Ein­sendung der Abschrist dieses Protokolls absehen, es sei denn, daß unsere Mitwirkung zur Beseitigung von Anständen nötig wird. Wir hegen das Vertrauen, daß die Gemeinden im eigenen Interesse auch bhne unsere Beaussichtigung die Wiesengänge sorgfältig vornehmen lassen und die Beseitigung von Anständen herbei führen.

Zu der Art, wie das aufzunehmende Protokoll aufzustellen ist, verweisen wir auf Abs. II unserer Bekanntmachung vom 18. September 1922 Amtsverkllndigungsblatt Nr. 106 vom Jahr 1922.

Das Protokoll über den Wiesengang ist von allen Beteilig­ten zu unterzeichnen. War ein Mitglied des Wiescnvorstaudcs oder ein Feldschütze oder ein Wiesenwärter an der Teilnahme verhindert, so ist der Hinderungsgrund am Schlüsse des Proto­kolls anzugeben.

Sollte der Wiesenvorstand nicht mehr vollzählig .sein, so wollen Sie uns nach Anhörung des Gemeinderats alsbald be­sondere Borlage machen.

Sie wollen ferner veranlassen, daß gleichzeitig mit dem Wiesengang der Vorstand etwa in Ihrer Gemeinde bestehender Wassergenössenschasten die vorgeschrieben« Lokalschau vornimmt. Dio Genossenschaftsvorstände haben hierbei besonders ihr Augen­merk darauf zu richten, ob sich die genossenschaftlichen Anlagen in gutem Zustande befinden und ob etwa Untechaltungs- oder Verbesterungsvorschläg« zu machen sind.

Gießen, den 9. September 1936.

Kreisamt Gießen. I. V.: Grein.

Kreisamt Büdingen

Achtung, Eigentümer von Kraftfahrzeugen!

Der Eigentümer eines Kraftfahrzeugs muß der Zulaffungs- ftelte Anzeige erstatten, wenn er sein« Wohnung wechselt, das Fahrzeug veräußertes umbaut, oder außer Betrieb setzt. Zieht er mit dem Fahrzeug in den Bezirk einer anderen Zulassungs­stelle, dann hat er sich bei der einen abzumelden und bei der anderen anzumelden. Wechselt er seine Wohnung im Bezirk der gleichen Zulassungsstelle, sind di« Angaben über die Wohnung im Kraftfahrzeugbrief und -schein, sowie in den amtlichen Kar­teien zu berichtigen. Es ist auch der Zulassungsstelle zu melden, rvenn technische Aenderungcn im Fahrzeug vorgenommen wer­den, z. B. der Motor ausgewechselt, der Aufbau geändert, zu einem Kraftrad ein Beiwagen beschafft wird. Dabei ist im­

mer der Kraftfahrzeugbrief vorzulegen. Wird das Fahrzeug -» nicht nur vorübergehend außer Betrieb gesetzt, so sind Kraft« sahrzeugbrief und -schein abzuliefern.

Ohne pünktliche Erfüllung dieser Verpflichtungen durch dis Eigentümer der Kraftfahrzeuge, ist die richtige Führung der Kraftfahrzeugkartei bei den Behörden nicht möglich. Nachläfsig» leit der Kraftfahrzeughalter bei diesen Obliegenheiten muß daher streng bestraft werden, und zwar mit Geldstrafe bis zu 150 RM oder mit Haft bis zu 6 Wochen. Jeder deutsche Eigen­tümer eines Kraftfahrzeuges sollt« aber aus eigenem Antrieb dies« Pflichten gegenüber dem Staat, der den Kraftfahrzeugver« kehr vielfältig fördert, .erfüllen.

Die Uebungsleitung der Großen Herbjtübung 1936, Grup« penkommando 2, Kassel, gibt bekannt:

Die Große Herbstübung 1936 beginnt unter Leitung des Oberbefehlshabers der Gruppe 2 General der Artillerie Ritter v. Leeb, am 21. 9. 1936.

Das eigentliche Uebungsgebiet, das begrenzt wird durch die Orte Aschaffenburg, Meiningen, Bebra, Treysa, Bad-Naulzeim, Hanau, unterliegt'an diesem Tag« bis etwa 14 Uhr erheblichen Verkehrsbeschränkungen.

Einige Straßen, bi« im einzelnen aus Geheimhaltungs- gründen gegenüber den beiderseitigen Parteien öffentlich nicht bekanntgegeben werden können, werden von 7.00 Uhr bis 11.00 Uhr für die Kraftfahrzeuge völlig gesperrt. Darunter fällt auch die Fernverkehrsstraße HanauFulda.

Allen Kraftfahrzeug-Besitzern, di« nicht nachweisbar dienst­lich oder geschäftlich im Uebungsraum zu tun haben und sich einen entsprechenden Ausweis bei den Ortsbehördcn des Uebungsgebietes besorgt haben, müssen nachdrücklich gebeten werden, den Uebungsraum bis 14.00 Uhr zu meiden. Zuschauer mit Krastfahrzeugen bleiben zweckmäßigerweise bis zum gleichen Zeitpunkt ebenfalls außerhalb des Uebungsgebietes.

Von 14.00 Uhr ab wird Straße HanauFulda für den Durchgangsverkehr bis auf weiteres frei gegeben, für das Uebungsgebiet selbst bleiben Verkehrsbeschränkungen bestehen. Vom gleichen Zeitpunkt ab werden Tageszufchauer auf Leitstellen der Uebungsleitung in nachstehenden Orten aus das Manöverfeld zugelassen und durch Leitungstruppen geführt: a) Gelnhausen: Zugang bezw. Zufahrt aus Richtung Hanau,' b) Bad-Orb: Zugang bezw. Zufahrt aus Richtung GemündenJ c) Herolz: (2 km. ostwärts Schlüchtern); Zugang bezw. Zufahrt aus Richtung Bad-Brückenau;

d) Kerzell: (10 km. südlich Fulda), Zugang bezw. Zufahrt aus Richtung Fulda;

e) Herbstein: Zugang bezw. Zufahrt über Alsfeld, Brauer« fchwend Wallenrod Frischborn Hopsmannsfelv oder über Ulrichstein Engelrod Lanzenhain (nicht über Lauterbach!);

i) Schotten: Zugang bezw. Zufahrt aus Richtung Gießen« Laubach;

g) Ortenberg: Zugang bezw. Zufahrt aus Richtung Bad-Nau« heim Frankfurt a. M.

An den Leitftellen erhalten die Kraftfahrzeug« kostenlose Ausweis« für Tageszuschauer, di« bei Kraftwagen an der Wind­schutzscheibe anzukleben, von Kraftradbesitzern in der Tasche mit» zuführcn sind. Von hier aus werden die Kraftsahrzeuge auf Parkplätze geleitet, die in der Nähe der jeweiligen Kampf» Handlungen'liegen. Von dort wird zu Fuß zu Zuschauer-Sam­melplätzen geführt und dort laufend über die Lag« unterrichtet,

In gleicher Weise wird mit allen Fußgängern oder Rad­fahrern verfahren. Im Interesse einer glatten Abwicklung der Uebungen und auch der Zuschauer selbst, di« nut nuf diese Weis« sachgemäß Uber die taktischen Vorgänge unterrichtet wer­den können, ersucht die Uebungsleitung dringend, vorstehend« Leitstellen zu beachten. Bei den weitgehenden Absperrungsmaß­nahmen sind alle sonstigen Versuche, ins Uebungsgebiet zu ge­langen, zwecklos.

Zuschauer, die innerhalb des durch die Leitstellen seftgeleg- ten Uebungsraumcs wohnen, sammeln sich entweder ebenfalls