5lmtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eietzen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Sir. 110. Jahrgang 1936
Beilage der Oberhejsijchen Tageszeitung Gießen. 18.September 1936
Oberhessischer Straßenbericht der Provinzialdirektion Oberhessen
Bekanntmachung.
Die Straßensperre auf der Landstraße I. Ordnung „Allen- horf—Londorf" wird ab 14. September 1936 aufgehoben,
Gießen, den 12. September 1936.
Hessisch« Provinzialdirektion Oberhessen.
Kreisamt Gießen
Betreffend: Wiesenrundgänge im Herbst 1936.
An die Bürgermeisterei der Gemeinden des Kreises.
Nach Artikel 4 der Wiesenpolizeiverordnung für den Kreis Gießen ist im Laufe des Monats Oktober der Herbstwirstnrund- gang durch den, Wiesenvorstand unter Zuziehung der Feldschiitzen und Wicsenwärter vorzunehmen. Sie wollen demgemäß alsbald die erforderlichen Anordnungen treffen und dafür besorgt sein, daß ordnungsmäßiges Protokoll über den Wiesengang errichtet wird. Versuchsweise wollen wir auch weiterhin zur Ersparung der Schreibarbeit von der seither oorgcschriebenen Einsendung der Abschrist dieses Protokolls absehen, es sei denn, daß unsere Mitwirkung zur Beseitigung von Anständen nötig wird. Wir hegen das Vertrauen, daß die Gemeinden im eigenen Interesse auch bhne unsere Beaussichtigung die Wiesengänge sorgfältig vornehmen lassen und die Beseitigung von Anständen herbei führen.
Zu der Art, wie das aufzunehmende Protokoll aufzustellen ist, verweisen wir auf Abs. II unserer Bekanntmachung vom 18. September 1922 — Amtsverkllndigungsblatt Nr. 106 vom Jahr 1922.
Das Protokoll über den Wiesengang ist von allen Beteiligten zu unterzeichnen. War ein Mitglied des Wiescnvorstaudcs oder ein Feldschütze oder ein Wiesenwärter an der Teilnahme verhindert, so ist der Hinderungsgrund am Schlüsse des Protokolls anzugeben.
Sollte der Wiesenvorstand nicht mehr vollzählig .sein, so wollen Sie uns nach Anhörung des Gemeinderats alsbald besondere Borlage machen.
Sie wollen ferner veranlassen, daß gleichzeitig mit dem Wiesengang der Vorstand etwa in Ihrer Gemeinde bestehender Wassergenössenschasten die vorgeschrieben« Lokalschau vornimmt. Dio Genossenschaftsvorstände haben hierbei besonders ihr Augenmerk darauf zu richten, ob sich die genossenschaftlichen Anlagen in gutem Zustande befinden und ob etwa Untechaltungs- oder Verbesterungsvorschläg« zu machen sind.
Gießen, den 9. September 1936.
Kreisamt Gießen. I. V.: Grein.
Kreisamt Büdingen
Achtung, Eigentümer von Kraftfahrzeugen!
Der Eigentümer eines Kraftfahrzeugs muß der Zulaffungs- ftelte Anzeige erstatten, wenn er sein« Wohnung wechselt, das Fahrzeug veräußertes umbaut, oder außer Betrieb setzt. Zieht er mit dem Fahrzeug in den Bezirk einer anderen Zulassungsstelle, dann hat er sich bei der einen abzumelden und bei der anderen anzumelden. Wechselt er seine Wohnung im Bezirk der gleichen Zulassungsstelle, sind di« Angaben über die Wohnung im Kraftfahrzeugbrief und -schein, sowie in den amtlichen Karteien zu berichtigen. Es ist auch der Zulassungsstelle zu melden, rvenn technische Aenderungcn im Fahrzeug vorgenommen werden, z. B. der Motor ausgewechselt, der Aufbau geändert, zu einem Kraftrad ein Beiwagen beschafft wird. Dabei ist im
mer der Kraftfahrzeugbrief vorzulegen. Wird das Fahrzeug -» nicht nur vorübergehend — außer Betrieb gesetzt, so sind Kraft« sahrzeugbrief und -schein abzuliefern.
Ohne pünktliche Erfüllung dieser Verpflichtungen durch dis Eigentümer der Kraftfahrzeuge, ist die richtige Führung der Kraftfahrzeugkartei bei den Behörden nicht möglich. Nachläfsig» leit der Kraftfahrzeughalter bei diesen Obliegenheiten muß daher streng bestraft werden, und zwar mit Geldstrafe bis zu 150 RM„ oder mit Haft bis zu 6 Wochen. Jeder deutsche Eigentümer eines Kraftfahrzeuges sollt« aber aus eigenem Antrieb dies« Pflichten gegenüber dem Staat, der den Kraftfahrzeugver« kehr vielfältig fördert, .erfüllen.
Die Uebungsleitung der Großen Herbjtübung 1936, Grup« penkommando 2, Kassel, gibt bekannt:
Die Große Herbstübung 1936 beginnt unter Leitung des Oberbefehlshabers der Gruppe 2 General der Artillerie Ritter v. Leeb, am 21. 9. 1936.
Das eigentliche Uebungsgebiet, das begrenzt wird durch die Orte Aschaffenburg, Meiningen, Bebra, Treysa, Bad-Naulzeim, Hanau, unterliegt'an diesem Tag« bis etwa 14 Uhr erheblichen Verkehrsbeschränkungen.
Einige Straßen, bi« im einzelnen aus Geheimhaltungs- gründen gegenüber den beiderseitigen Parteien öffentlich nicht bekanntgegeben werden können, werden von 7.00 Uhr bis 11.00 Uhr für die Kraftfahrzeuge völlig gesperrt. Darunter fällt auch die Fernverkehrsstraße Hanau—Fulda.
Allen Kraftfahrzeug-Besitzern, di« nicht nachweisbar dienstlich oder geschäftlich im Uebungsraum zu tun haben und sich einen entsprechenden Ausweis bei den Ortsbehördcn des Uebungsgebietes besorgt haben, müssen nachdrücklich gebeten werden, den Uebungsraum bis 14.00 Uhr zu meiden. Zuschauer mit Krastfahrzeugen bleiben zweckmäßigerweise bis zum gleichen Zeitpunkt ebenfalls außerhalb des Uebungsgebietes.
Von 14.00 Uhr ab wird Straße Hanau—Fulda für den Durchgangsverkehr bis auf weiteres frei gegeben, für das Uebungsgebiet selbst bleiben Verkehrsbeschränkungen bestehen. Vom gleichen Zeitpunkt ab werden Tageszufchauer auf Leitstellen der Uebungsleitung in nachstehenden Orten aus das Manöverfeld zugelassen und durch Leitungstruppen geführt: a) Gelnhausen: Zugang bezw. Zufahrt aus Richtung Hanau,' b) Bad-Orb: Zugang bezw. Zufahrt aus Richtung GemündenJ c) Herolz: (2 km. ostwärts Schlüchtern); Zugang bezw. Zufahrt aus Richtung Bad-Brückenau;
d) Kerzell: (10 km. südlich Fulda), Zugang bezw. Zufahrt aus Richtung Fulda;
e) Herbstein: Zugang bezw. Zufahrt über Alsfeld, Brauer« fchwend — Wallenrod — Frischborn — Hopsmannsfelv oder über Ulrichstein — Engelrod — Lanzenhain (nicht über Lauterbach!);
i) Schotten: Zugang bezw. Zufahrt aus Richtung Gießen« Laubach;
g) Ortenberg: Zugang bezw. Zufahrt aus Richtung Bad-Nau« heim — Frankfurt a. M.
An den Leitftellen erhalten die Kraftfahrzeug« kostenlose Ausweis« für Tageszuschauer, di« bei Kraftwagen an der Windschutzscheibe anzukleben, von Kraftradbesitzern in der Tasche mit» zuführcn sind. Von hier aus werden die Kraftsahrzeuge auf Parkplätze geleitet, die in der Nähe der jeweiligen Kampf» Handlungen'liegen. Von dort wird zu Fuß zu Zuschauer-Sammelplätzen geführt und dort laufend über die Lag« unterrichtet,
In gleicher Weise wird mit allen Fußgängern oder Radfahrern verfahren. Im Interesse einer glatten Abwicklung der Uebungen und auch der Zuschauer selbst, di« nut nuf diese Weis« sachgemäß Uber die taktischen Vorgänge unterrichtet werden können, ersucht die Uebungsleitung dringend, vorstehend« Leitstellen zu beachten. Bei den weitgehenden Absperrungsmaßnahmen sind alle sonstigen Versuche, ins Uebungsgebiet zu gelangen, zwecklos.
Zuschauer, die innerhalb des durch die Leitstellen seftgeleg- ten Uebungsraumcs wohnen, sammeln sich entweder ebenfalls


