Kmtsverkiindigungsblatt bei Provinzialdirektion L)berheßen und der'Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Ar. 77. Fahrgans 193« I Beilage der Oberhessischen Tageszeitung I Gießen. 18. Juni 193«
Kreisamt Friedberg
Seuchennachrichten.
In dem Gehöft des Landwirts Ludwig Sei bald III. in Nieder-Efchbach wurde die Schweinepest amtlich festgestellt. Eehöftsperre wurde angeordnet.
Dirnstnachrichten.
Ferdinand Orth von Altenhain wurde zum Fcldschützen für di« Gemeinde Alten ha in bestellt und verpflichtet.
Kreisamt Alsfeld
Bekanntmachung.
Betr.: Notschlachtungen.
Nachstehende Richtlinien bringen wir hiermit zur allge- ineinden Kenntnis.
Alsfeld, Len 11. Juni 1936.
Kreisamt Alsfeld.
I. V.: Dr. Krüger.
3 Der pfleglichen Behandlung des Fleisches nach dem Schlachten bis zur Untersuchung ist besondere Sorgfalt zu widmen. Am besten eignet sich die Scheuer zur Ausbewahrung. Durch Oeffnen des Tores und der Läden lägt sich bei jeder Witterung ein so starker Luftdruck Herstellen, datz die Ausküh- liing des Fleisches beschleunigt wird. Zuglust ist zudem der Feind der Fliegen! Grundfalsch ist das Zuhängen des Fleisches mit Tüchern, die die Luftzirkulation hindern und damit di« Zersetzung des Fleisches begünstigen. Gegen Verunreinigung durch herabfallenden Staub schützt ein Tuch, das über die Äuf- hnngevorrichtung hinweg, gelegt wird. Das Fleisch und die Organe werden so aufgehängt, dag sie von frischer Lust ständig umspult werden. Die Lufttemperatur in der Scheuer kann herabgesetzt werden, wenn saubere nasse Tücher aufgehängt werden und gleichzeitig starker Luftzug erzeugt wird.
.. f • .Die ba kter iologische F le i s ch u n te r s u ch u n g, die fast für alle Noischlachtungen gesetzliche Vorschrift ist, verzögert zwar die Entscheidung; bei sorgfältiger Aufbewahrung und Beachten der Richtlinien unter 1 bis 3 wird jedoch in der Regel das Urteil nicht ungünstig beeinflusit, vorausgesetzt, datz das Ergebnis dieser Untersuchung die Freigabe des Fleisches zum menjchlichcn Genuß zuläsit.
, . 5. Di« Anmeldung z u r Fleischbeschau hat auch oV ad)tun6Cn "'glichst frühzeitig bei dem zuständigen Fleischbeschauer zu erfolgen, dessen Anordnungen zu beachten sind. Insbesondere hat er die Schlachtung zu überwachen und die Zuziehung des Tierarztes zu veranlassen. Die Schlachtsteuer ist zu entrichten und der Antrag auf Rückerstattung zu stellen.
Kamps dem Verderb!
In der warmen Jahreszeit mehren sich alljährlich di« Klagen über Verluste an Fleisch aus Notschlachtungen erkrankter Tier«. Die Gründe hierfür sind in vielen Fällen unverantwortlich grobe Bcrstösie gegen di« bewährten Grundsätze des handwerklichen Brauchs durch ungeschult« oder ungenügend erfahrene Metzger auf dem flachen Lande. Es must zugegeben werden, datz Notschlachtungen ungemein schwieriger auszuführen sind als ordentliche Schlachtungen in einem öffentlichen oder privaten Schlachthaus. Dies« Schwierigk«it«n verpflichten aber mehr denn je zu erhöhter Sorgfalt, um nach Möglichkeit erhebliche Werte zu «rhalten. Die nachstehenden Richtlinien sind deshalb besonders zu beachten.
1. Die Vl uten tz i eh u n g der erkrankten Tiere erfolgt, wenn irgendmöglich, nicht im Stalle, das Blut ist in einem . Gefätz zu sammeln, di« Schlachtstelle sofort mit dreiprozentiger hcitzer Sodalösung zu reinigen und anschlietzend nach behördlicher Anordnung zu desinfizieren, damit ausgestreute Krank- , heitserreger — Milzbrand, Rotlauf, Maul- und Klauenseuche, 1 Fleischvergifter! — sofort vernichtet werden.
2. Das Ausschlachten geschieht zweckmätzig in der Scheuer. Die „Schlachtstätte ist zweckentsprechend herzurichten. Beim Schlachten find die bindenden Vorschriften in den §§ 17, Abs. 2—4, 23, 2, 24, 26, 27 der Ausführungsbestimmungen R zum Reichsfleischbeschaugesetz zu beachten, um di« Untersuchungs- und Veurteilungsmöglichkeit des Fleisches zu sichern. Jnsbe- fondere dürfen Teile eines geschlachteten Tieres vor der Fleischbeschau nicht entfernt oder einer weiteren Behandlung unterzogen werden. Das Wegwerfen der Gallenblase verzögert das Ergebnis der bakteriologischen Fleischuntersuchung um weitere 18 Stunden! Unstatthaft ist ferner das sogenannte Ausziehen des Blutes durch Einlegen der Organ« in Wasser. Durch diese Behandlung wird der Blutfarbstoff entzogen, die' Struktur des Gewebes so verändert, datz die Erkennung krankhafter Veränderungen erschwert, ja unmöglich wird, gleichzeitig wird die Fäulnis begünstigt. Das Abwischen des Fleisches mit unsauberen Tüchern ist unhygienisch und verwerflich. Benutzt« Gerät« sind sofort gründlich zu r«inig«n — dreiprozentige heiße Soda- lösung! — Verletzungen an den Händen, Armen, int Gesicht sind Wegen der Gefahr der Uebertragung von Krankheitserregern lMilzbrand, Tuberkulose!) sorgfältigst nach fachkundiger Anweisung zu behandeln.
Bctr.: Beiträge der Gemeinden zu den persönlichen Kosten bet Volksschulen im Rechnungsjahr 1936.
An die Bürgermeister des Kreises.
Laut Verfügung des Herrn Reichsstatthalters vom 8. Juni 1936 ist die Hauptstaatskasse beauftragt, die Beiträge der Gemeinden zu den persönlichen Kosten der Volksschulen für das Rechnungsjahr 1936 monatlich nachzahlungsweise zu erheben. Für eine Normalstelle beträgt der Beitrag' jährlich 250.— Mk für Zweidrittelstellen 166.67 Mk. Den Gemeinden, bei denen sich die Anzahl der Schulstellen im Vergleich zum Vorjahr geändert hat, geht besondere Benachrichtigung über die Höhe der Beiträge zu. -
Sie wollen Ihrer Gemeindekasse. Anweisung erteilen, die zahlen" ^U^träge pünktlich an die zuständige Finanzkasse zu
Alsfeld, den 15. Juni 1936.
Kreisschulamt Alsfeld.
I. V.: Walter.
Vetr.: Beiträge der Gemeinden zu den persönlichen Kosten bet Berufs schulen im Rechnungsjahr 1936.
An die Bürgermeister des Kreises.
Durch Verfügung des Herrn Reichsstatthalters vom 8. Junk 1936 ist die Hauptstaatskasse beauftragt, die Beiträge der Gemeinden zu den persönlichen Kosten der Berufsschulen für das Rechnungsjahr 1936 in monatlichen Raten nachzahlungsweiss zu erheben. Der Beitrag beträgt je Schüler(in) jährlich 7 —Mk. Ueber di« Anzahl der Echüler(innen)/— Stichtag war der 1. Mai 1936 — können die Schulleiter Auskunft erteilen. Jeder Bürgermeisterei geht eine besondere Benachrichtigung über dis Hohe des Eefamtjahresbeitragcs zu.
Sie wollen Ihrem Gemeinderechner Anweisung erteilen die Teilbeträge pünktlich an di« zuständige Finanzkasse zu zahlen-
Alsfeld, den 15. Juni 1936.
Kreisschulamt Alsfeld.
I. V.: Walter.


