Ausgabe 
17.3.1936
 
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Kmtsverkündigungsblatt

bei Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, ___________________ Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Re. II. ZM'sang 8836 - Beilage der Oberhesslschen Tageszeitung ! Gießen, 17. Mürz 1936

Kreisamt Gießen

Kreisamt Alsfeld

Kreisamt Schotten

SMr.: Ausführung der Landcsfeuerlöschordnung.

An die Bürgermeiftercieu des Kreises.

Wir weisen Sie hiermit hin auf den § 11 der Verordnung ©» Ausführung der Landesfeuerlöschordnung vom 29. März 1890 betr. (Reg.-Bl. von 1890 Nr. 42 6. 271), wonach Sie als- Eld ein« Gruiidliste der nach Art. 11 des Gesetzes vom 29. März 1890 pflichtigen Mannschaften, sowie «in Verzeichnis der aus Dieser Eruwdliste für bas nächstfolgende, vom i. April bis

31. Marz laufende Jahr als feuerwehrpflichtig in Anspruch zu nehmenden Personen aufzuftellen Haden. Diese beiden Listen wollen Sie acht Tage lang zur allgemeinen Einsicht auflegen und die Auflegung öffentlich bekannt machen. Von der Ein- ^sOung in die Pflichtfeuerwehr ist jedem neu herangezogenen ^^lrcd schriftlich Eröffnung zu machen.

«>21 Einwendungen der Gemeindeeinwohner gegen di« Nichtigkeit oder Vollständigkeit der Listen, sowie die bei Ihnen etwa vorgebrachten Befreiungsansprüche wollen Sie bei uns in Vorlage bringen.

Schotten, den 2. März 1936.

Hessisches Kreisamt Schotte«.

I. V.: Schwan.

Nr. 18

Betreffend: Sondererhebung i« Anschluß an di« Boden­benutzungserhebung 1935.

Bekanntmachung.

An die Bürgermeistereien des Kreises.

Preußisch« Minister für Ernährung und orhn#?nt^/ ^"rz eine Sondererhebung ange-

Diese dient lediglich volkswirtschaftlichen statistischen ü^r^Äu.fnrA?Si,r,a^or auf Grund der ^rordnung

«rpflich^t ^ ^ '^ DOm U 7- 1923 Zur Auekunstserteilung

Bis spätestens 16. Mörz 1936

fütt Lande-statistischen Amt die für die Durch-

K Hebung ersorberlichen Zählpapiere. Sie wollen »XZi qS"! cie lemer,zeitige Anschriftenliste aufge- «ommenen Betriebsinhaber austeilen und

spätestens zum 22. März

rurückgeben lassen. Die Betriebsbogen Und von ää" °'^°««*»" spätestens am 27. März 1936

tm Landesstatistischen Amt- in Darmstadt zurückzusenden. Büdingen, den 10. März 1936.

Hessisches Kreisamt.

I. V.: Becker.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Bildung einer Wassergenossenschaft in der Gemarkung Altenburg.

Nachdem die Bürgermeisterei Altenburg beantragt hatte, «im öffentliche Wo sie rg e n osse n schäft zwecks Entwässerung von Grundstücken in den Fluren 6 und 9 der Gemarkung Altenburg und den Fluren 19, 29, 30, 31, 35 und 36 der Gemarkung Als­feld zu bilden, hat der Herr Reichsstatthalter in Hessen. Landesregierung, Abteilung le, die Einleitung des Der- fahrens gemäß Artikel 65 und 66 des Vachgesetzes vom 30. Juli 1887 (in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. 9. 1899) un­geordnet. Wir bringen daher hiermit zur allgemeinen Kennt­nis, daß die Vorarbeiten in der Zeit vom 12. bis 26. März 1936 auf der Bürgermeisterei Altenburg während der Dienst­stunden offen liegen.

Sämtliche Grundeigentümer, deren Grundstücke in di« zu verbessernde Fläche fallen, werden hiermit benachrichtigt mit dem Hinweis, daß ihnen während dieser 14 Tage die Einsicht der Vorarbeiten fteisteht.

Gleichzeitig werden dieselben zur Verhandlung und Be- schlußsaßung sowie zur Wahl ihrer Vertreter für das weitere Verfahren zu der am

Dienstag, dem 7. April 1936, nachmittags 15.30 Uhr, Int Saale der Gastwirtschaft Ebeling in Altenburg stattfinden, den Tagfahrt eingelaben.

Die Nichterschienenen sowie die Nichtabstimmenden werden als dem beantragten Unternehmen beistimmend, mit der Wahl der Vertreter einverstanden angesehen und mit ihren Einwen­dungen gegen die Art Ler Ausführung später nicht mehr ge­hört werden. '

Gleichzeitig werden diejenigen Grundeigentümer und Waperbenutzungsberechtigten, welche an dem Unternehmen nicht unmittelbar beteiligt find, ausgesordert, etwaige Ein­spruchs gegen das Unternehmen in der obigen Tagfabrt geltend zu machen, widrigenfalls die Einsprüche nach Ablauf der Frist nicht mehr berücksichtigt werden und nur noch privatrechtliche Enhchadigungsansvrüche gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden können.

Alsfeld, den 7. März 1936.

Kreisamt Alsfeld.

I. V.: Dr. Krüger.

Bekanntmachung.

Betr.: Förderung der Bienenzucht; hier: die Erhaltung der Weiden- und Haselnußblüten.

Di« nachstehend abgedruckte Polizeiverordnung bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis. Angesichts der Bedeutung der Weiden- und Haselnußblüten für die Bienenzucht und die Gewinnung von Bienenhonig erwarten wir von der Einsicht der Bevölkerung Befolgung der Polizeiverordnung und Scho­nung der Blüten.

Die Bürgermeistereien und die Eendarmeriestationen des Kreises beauftragen wir, etwa erfolgende Uebertretungen des Verbots unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen.

Alsfeld, den 7. März 1936.

Kreisamt Alsfeld.

I. V.: Dr. Krüger.

Nr. 24

SBetreffenb: Die Prüfungen der Beamten der Gemeinden und Gemetudeverbäude Hessens; hier: Durchführung der Vor­prüfungen.

A« die Bürgermeistereien des Kreises außer Gießen!

Der Termin für tie Wnahm« der Vorprüfung wird auf r.TZrf * rr- Ek h r. im Sitzungs-

Jaal des Negierungsgebaudes in Eießen, Landgraf-Philipp-

--3: Wle&L 31 n dieser Prüfung sind alte Verwal- tungsanwarter der Provinzial- und Kreisverwaltung und der Gern«urden des Kreises Gießen, mit Ausnahme der Stadt SLÄ. ^' ^"^^n berechtigt, deren Vorbereitungsdienst WAffinV HSrschan Gemeind« tag erlassenen vorläufigen Richtlinien für die Ausbildung der Verwaltungsanwärter usw abgeschlossen ist, und die beabsichtigen, in diesem oder spätestens im ivachcheu Jahr bt« erst« Verwaltungsprüfung abzulegen . sind bis späteste»» 21. März 1936 bei dem Un­

terzeichneten «lnzureichen.

A betracht kommenden Verwaltungs- trTnhir Kenntnis zu geben mit dem Auf-

r«ch/zeltlg einzureichen und sich an dem Prufungstag Mr festgesetzten Zeit zu ber Prüfung einzufinden. Gießen, den 11. März 1936.

. Der Vorsitzende

tt Prüfungskommission des Kreisamts Gieße».

Dr. Schonhals, Oberregierungsrat.

f Kreisamt Büdingen I