Amtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eietzen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Re. 88. Jahrgang 1936
Beilage der Oberhessischen Tageszeitung
Gießen, 16. Ault 1936
Kreisamt Lauterbach
Am Mittwoch, dem 22. Juli 1936, findet in Schlitz unter den üblichen Voraussetzungen «in Schweinemarkt statt. Der Auftrieb beginnt vormittags 8 Uhr und endet vormittags 8.30 Uhr.
Dienftnachrichten.
Heinrich Kaltenschnee in Zahmen ist zum Feldschützen der Gemeinde Zahmen ernannt und verpflichtet worben.
Johannes Kuchenbäcker in Salz ist zum Feldschützen der Gemeinde Salz ernannt und verpflichtet worden.
Heinrich Lu ck e i zu Hopfmannsfeld ist zum Brandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Hopfmannsfeld und Heinrich Walter zu Hopfmannsseld zum stellvertretenden Brandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Hopfmannsfeld ernannt und verpflichtet worden.
Kreisamt Alsfeld
Darmstadt, 6. Juli
1936.
Peter-Eemeinder-Straße 3. Ortsruf 5001 — Fernruf 5040.
Der Reichsstatthalter in Hessen.
— Landesregierung — Abteilung II
Erziehung.
An die Direktionen der höheren Schulen und die Kreis- nnd Stadtfchulämter.
Durch einen Erlaß des Reichs- und Preußischen Ministers Mr Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 24. April 1935 ist die Ausbildung der Turnlehrkräfte einheitlich für das Reich geregelt worden.
Danach müssen alle Bewerber und Bewerberinnen an einem Ausbildungsjahr, das in Hessen an der Universität Gießen am L Oktober 1936 zur Durchführung kommt, teilnehmen:
Die Ausbildung steht offen:
I. Studierenden, di« die wissenschaftliche Prüfung für das höhere Lehramt ablegen wollen;
8. Studienreferendaren (innen) und Studienassessoren (innen), die die Lehrbefähigung in dem Fach „Leibesübung und körperliche Erziehung" nachträglich erwerben wollen (Erweite- rungsprllfung); ■ •
8. mit besonderer Genehmigung:
a) Studierenden anderer Fakultäten, für die die Teilnahme an der Ausbildung eine wesentliche Ergänzung für die Berufsausbildung ist;
b) Bewerbern und Bewerberinnen, die bereits andere Lehrbefähigungen (nicht des höheren Lehramts) besitzen;
e) Bewerberinnen, die technische Lehrerinnen werden und dis Lehrbefähigung für Turnen erwerben wollen.
Voraussetzung für die Zulassung ist bei allen unter 1. bis 3. genannten Bewerbern und Bewerberinnen der Nachweis arischer Abstammung sowie die körperliche und charakterliche Eignung. Die unter 1. und 3 a) genannten Studierenden haben dl« erfolgreiche Ableistung der Grundausbildung, die unter 2. und 8 b) und c) Genannten «ine der Grundausbildung der Studierenden entsprechende körperliche Vorbildung nachzuweisen. Die letzteren haben sich außerdem gegebenenfalls einer Aufnahmeprüfung zu unterziehen.
Die Unterrichtsgebühren betragen für die Studierenden unter 1. und 3a) 35,— RM. je Semester, für die übrigen Teilnehmer und Teilnehmerinnen 75,— RM. je Semester.
Di« am Schluffe der Ausbildung abzulegende Prüfung gilt für di« unter 1. und 2. Genannten als Vorprüfung für die wissenschaftliche Prüfung für das höhere Lehramt an Schulen in dem Fach „körperliche Erziehung" für die Bewerber und Bewerberinnen unter 3b) und c) als Abschlußprüfung. Die durch letztere erworbene Lehrbefähigung hat nur in Verbindung mit anderen Lehrbefähigungen Gültigkeit. Den Bewerberinnen Mter 3c) wird daher das Zeugnis über di« Prüfung erst nach Abschluß ihrer übrigen Berufsausbildung ausgehändigt.
Die Meldungen zur Teilnahme müssen bis spätestens 15. August 1936 an das Institut für Leibesübungen der Universität Gießen gerichtet werden, das auch erforderliche weitere Auskunft erteilt.
Im Auftrag: Ringshaufen.
Zu Rr. II/V. 35543.
Betreff: Die Lehrerausbildung auf dem Gebiet der körperlichen
Bekanntmachung.
Betreffend: Urlaub des Amtsveterinärarztes Veterinärrat Dr. Fuchs in Erünberg.
Amtsveteriuärarzt Veterinärrat Dr. Fuchs zu Grünberg ist vom 6. bis 29. Juli 1936 beurlaubt. In den Gemeinden seines Dienstbezirks, die zum Kreise Alsfeld gehören, wird er von dem Kreisveterinärarzt Veterinärrat Dr. Schmidt in Alsfeld vertreten.
Alsfeld, den 9. Juli 1936.
Hessisches Kreisamt Alsfeld
I. V.: S e i b e r t.
Bekanntmachung, betreffend die Maß- und Eewichtspolizei und die Durchführung der Nacheichung im Kreise Alsfeld im Jahre 1938.
Die in zweijähriger Wiederkehr gesetzlich vorgeschrieben« Nacheichung der im eichpflichtigen Verkehr befindlichen Meßgeräte (das sind Längen- und Flüssigkeitsmaße, Meßwerkzeug« für Flüssigkeiten, Hohlmaße, Gewichte und transportable Handelswaagen bis ausschließlich 3000 Kg.) soll im Kreise Alsfeld demnächst beginnen unb nach dem untenstehenden Rundreifeplan durchgeführt werden.
Jeder Besitzer eichpflichtiger Gegenstände, soweit er namhaft gemacht worden ist, erhält durch das Eichamt eine Aufforderung zur Nacheichung, worin Tag und Tageszeit der Einlieferung angegeben ist. Die Einhaltung des Eichtermins ist zur raschen Abwicklung der Eichgeschäfte dringend erforderlich. Interessenten, die keine Aufforderung erhalten, sind ebenfalls verpflichtet, ihr eichpflichtigen Gegenstände zum obengenannten Zeitpunkte zur Nachcichung vorzulegen.
Die Gegenständ« sind gehörig hergerichtet und gereinigt zu der auf dem Aufforderungszettel festgesetzten Zeit einzuliefern.
Sind Reparaturen an Waagen nötig, so empfehlen wir, solche von einem zuverlässigen Fachmanne, tunlichst unter vorheriger Preisvereinbarung, ausführen zu lassen. Die Auftragserteilung für die Reparatur ist Sache des Besitzers. Die Eich- beamten haben damit nichts zu tun, und die Waagenreparatur« schlaffer sind nicht Beauftragt« der Eichbohörde, sondern privat« Gewerbetreibende. . . .
Die Neigungswaagen, Schaltgewichtswaagen sowie solch« Gegenstände, di« wegen ihrer Größe oder Befestigung am Aufstellungsort oder ähnlichen Gründen nicht eingeliefert werden können, werden auf besonderen Antrag am Standort des Gegenstandes nachgeeicht.
Eichungen, di« am Aufstellungsort der Gegenständ« stattfinden sollen, sind während der Eichtaze beim Eichamt zu beantragen, widrigenfalls der nicht ermäßigte Mindestgebuhrenzuschlag (5.— RM.) in Ansatz gebracht wird.
Zur Durchführung der Nacheichung werden örtliche Eichtage in nachstehender Reihenfolge abgehalten:
Vom Heffischen Eichamt Gießen aus:
Am 26. August in Grebenau zugleich für Schwarz, Bieben mit Merlos, Wallersdorf, Udenhausen, Reimenrod, Eulersdorf.
Am 7. September in Alsfeld (Stadt) zugleich für Altenburg, Eifa, Eudorf, Elbenrod, Fischbach, Heidelbach, Liederbach, Reibertenrod, Schwabenrod, Münch- Leusel, Vockenrod, Reihendorf, Brauerschwend, Hopfgarten, Hergersdorf, Rainrod.
Im Bedarfsfall« mehr als 1 Tag.
In gleicher Reihenfolge und angemessenem Abstande wird die polizeiliche Maß- und Gewichtsrevision stattfinden.
Alsfeld, den 9. Juli 1936.
Krelsamt Alsfeld
I. V.: Seibert.
A l s f «k d, den 9. Juli 1936. Betreffend: Wie vorher.
An die Bürgermeister der obengenannten Orte.
Auf vorstehende Bekanntmachung machen wir Sie besonders aufmerksam. Sobald Ihnen die Emlieferungszeit der Gegenstände durch das Eichamt Gießen mitgeteilt wird, wollen Si« sämtliche in Frage kommenden Besitzer zur Einlieferung auffordern und darauf Hinweisen, welche Nachteile entstehen, wenn sie der Aufforderung nicht nachkommen.
Kreisamt Alsfeld
I. V.: Seibert.


