Ausgabe 
15.5.1936
 
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Amtsverkündigungsblatt ber Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Giessen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Nr. 64. Jahrgang 1936 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung I Gießen. 1Z. Mai 1836

Kreisamt Friedberg

Nr. 47

Betreffend: Antrag des Paul Nuppel in Friedberg auf Erteilung der Erlaubnis zur Lagerung von tierischen Abfällen, Häute usw.

Auf Grund dieser Anordnung wird in sämtlichen Orten des Kreises Lauterbach, einschließlich der Stadt Lauterbach, der La­denschluß widerruflich bis zum 30. September 1930 auf 21 Uhr festgesetzt.

Lauterbach, den 11. Mai 1936.

Hessisches Kreisamt Lauterbach.

I. V.: V r a ch t.

Bekanntmachung

Der Altwarenhändler Paul Ruppel beabsichtigt auf dem Grundstück der Johanna Aron geb/ Süß in Friedberg,

1. Ain Mühlweg im Grundbuch für Friedberg eingetragen unter Flur II Nr. 161-Vio, Gewann an der Hockenmühle,

2. Auf dem Grundstück Hospitalgass« 28 im Grundbuch für Friedberg eingetragen unter Flur II Nr. 667, Hosreite in der Stadt,

ein Lager von Altmaterial, Alteisen, Häuten, Tierabfällen usw. zu errichten. Er hat dieserhalb um Genehmigung gemäß § 16 Eew.-Ordn. nach gesucht. Etwaige Einwendungen gegen die Anlage können mit Begründung binnen 14 Tagen, vom Tage der Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt an gerechnet, schriftlich oder zu Protokoll bei der Bürgermeisterei Friedberg vorgebracht werden. Dortselbst liegen auch die für diesen An­trag, wie Zeichnungen usw., zu jedermanns Einsicht offen.

Einwendungen, di« nicht innerhalb der angegebenen Zeit vorgebracht werden, können nicht berücksichtigt werden.

Friedberg, den 2. Mai 1936.

Hessisches Kreisamt Friedberg.

Dr. Straub.

Nr. 48

Betreffend: Antrag der Geiioffenschaft für Häute- und Fettver­wertung e. G. m. 6. H. zu Kassel, Nebenstelle Gießen, auf Erteilung der Erlaubnis zur Errichtung eines Raumes zur Lagerung von Häuten in Butzbach in dem Anwesen des Wilhelm Bauer, Marktplatz 23.

Bekanntmachung

Die Genossenschaft für Häut« und Fettverwertung «. G m b. H. in Kassel, Nebenstelle Gießen, beabsichtigt auf dem Grund­stück des Wilhelm Bauer in Butzbach am Marktplatz Nr. 23, int Grundbuch für Butzbach eingetragen unter Flur I Nr. 511, W $äut« und Felle zu lagern. Sie hat aus diesem Grunds um Genehmigung gemäß § 16 der Gew.-Ordn, nachgesucht. Et­waig« Einwendungen gegen dieses Vorhaben können mit Be­gründung binyen 14. Tagen, vom Tage der Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt an gerechnet, schriftlich oder zu Pro­tokoll bei der Bürgermeisterei in Butzbach vorgebracht werden. Dortselbst liegen auch die für diesen Antrag eingereichten Un­terlagen, wie Zeichnungen usw. zu jedermanns Einsicht offen.

Einwendungen, die nicht innerhalb der angegebenen Zeit vorgebracht werden, können nicht berücksichtigt werden.

Friedberg, den 2. Mai 1936.

Hessisches Kreisamt Friedberg.

> Dr. S t r a u b.

Kreisamt Lauterbach

Nr. 36 Bekanntmachung Betreffend: Ladenschluß in den Landgemeinden.

Der Herr Reichsstatthalter in Hessen Landesregierung hat an geordnet:

Aus Grund des § 30 der Arbeitszeitordnung vom 26. Juli 1934 (Reichs-Gesetzblatt I S. 803) wird nach Anhörung der Gewerbeaufsichtsämtcr für offen« Verkaufsstellen in Ge- meinden mit vorwiegend Landwirtschaft treibender Bcvöl- ' kerung der Ladenschluß während der Zeit bis Ende Septem- bex 1936 widerruflich auf 21 Uhr festgesetzt.

' / Angestellte und Arbeiter dürfen in der ,Zeit von 19 bis 21 Uhr nicht beschäftigt werden."

Kreisamt Alsfeld

Alsfeld, den 12. Mai 19,36.

Betreffend: Beitreibung der Eemeindeeinkünste vom Rj. 1935. An die Gemeindckafsen des Kreises.

Soweit nodj nicht geschehen, sehen wir der Vorlage der Mahn- und Pfändungsbefehle über Rückstände vom 6. Ziel Gemeinde-, Kreis- und Provinzialumlagen Rj. 1935 oder Ihrem V^ncht, daß Rückstände nicht vorhanden sind, bis zum 1. Juni 1936 entgegen.

Kreisamt Alsfeld.

I. V.: Dr. Krüg«r.

Alsfeld, den 11. Mai 1936.

Betreffend: Ladenschluß in den Landgemeinden.

An die Bürgermeister und die Eendarmeriestationen des Kreises.

Nachstehende Anordnung der Landesregierung teilen wir Bhnen zur Kenntnis und ortsüblichen Bekanntmachung mit.

Kreisamt Alsfeld.

I. V.: Dr. Krüger.

LauterÜach, den 11. Mai 1936. Betreffend: Wie oben.

An die Bürgermeister und Eendarmeriestationen des Kreises!

- Vorstehende Anordnung teilen wir Ihnen zur Kenntnis und Beachtung mit. Die Bürgermeister wollen für alsbaldige, ortsüblich« Bekanntgabe besorgt sein.

Hessisches Kreisamt Lauterbach.

I. V.l Brach t.

Abschrift.

Der Rcichsstatthaltcr in Hessen.

Landesregierung Darmstadt, den 5. Mai 1936 Abteilung 111

Nr. III 9577.

Betreffend: Ladenschluß in den Landgemeinden.

An die Hessischen Krcisämter.

Auf Grund des § 30 der Arbcitszeitordnung vom 26. Juli 1934 (RGBl. I. -S 803) wird nach Anhörung der Gewerbeauf- sichtsamter für offene Verkaufsstellen in Gemeinden mit vor­wiegend Landwirtschaft treibender Bevölkerung der Ladenschluß wahrend der Zeit bis Ende September 1936 widerruflich auf 21 Uhr festgesetzt.

Angestellte und Arbeiter dürfen in der Zeit von 1924 Uhr nicht beschäftigt werden.

m t , Alsfeld, den 12. Mai 1936. Betreffend: Vcruisbcratung.

An die Schulvorstände des Kreises.

Sie wollen bis spätestens 20. Mai 1936 die Zahl der an O>tcrn 1937 zur Entlassung kommenden Schüler, getrennt nach Ge,chl«cht, hierher melden.

Krelsschulamt Alsseld.

3; V.: Walter.