Amtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
91c. 87. Fahrgang 1936 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung
Gießen. 15. Jul! 1936
Kreisamt Friedberg
Bekanntmachung.
Wegen Ausführung von Straßenbauarbeiten wird die Land- stratze II. Ordnung „Friedberg—Ockstadt", innerhalb der Gemarkung Friebberm vom 23. Juli 1936 auf di« Dauer von 14 Tagen für jeglichen Verkehr gesperrt.
Umleitung erfolgt über die Landstraße L Ordnung Friedberg—Ober-Nosbach.
Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.
Gießen, den 13. Juli 1936.
Hess. Provinzialdirektion
Oberhessen.
Kreisamt Schotten
Betreffend: Den Verkehr zu und aus der Straßenreiinftrecke „Rund um Schotten" anläßlich des 10. Motorradrennens vom 16.—19. Juli 1936. '
Polizeiverordnung.
Auf Grund von Artikel 64 des Gesetzes, betr. die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen, vom 8. Juli 1911, und auf Grund des § 34 der Reichsstraßenverkehrsordnung vom 28. Mai 1934 (RGBl. 1934 Teil I S. 454 in Verbindung mit § 3 Ziffer 3 der Durchführungsverordnung zur Reichsstraßenverkehrsordnung vom 20. Dezember 1934 (Reg.-Vl. 1934 Teil I Seite 1) wird mit Genehmigung des Herrn Reichsstatthalters in Hessen — Landesregierung — vom 13. Juli 1936 Zu Nr. Ib 34,592 aus Verkehrs- und sicherheitspolizeilichen Gründen anläßlich des 10. Motorradrennens auf der Rennstrecke „Rund um Schotten" angeordnet:
§ 1.
Zur Rennstrecke „Rund um Schotten" gehört die Straße: Ausgang Schotten (ab Volksschule Richtung Molkerei—Hohe- rodskopf) Rudingshain — Poppenstruth — Ludwigsbrunnen — Götzen — Schotten.
§ 2.
Die in § 1 genannten Straßen werden am 16. und 17. Juli 19..6 in der Zeit von 9—12 Uhr und von 15—19 Uhr, am 18. 3ult von £-43 Uhr und am 19. Juli von 5—17 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt.
rege^lt'^ wird der Durchgangsverkehr wie folgt ge-
Das Verkehrskreuz am Wasserwerk zu Schotten ist während fpetd: angeführten Zeiten für jeglichen Verkehr ge-
Der Verkehr nach und von Laubach geht über Rainrod— Elnartshausen.
aus Richtung" Gedern in Richtung Schotten, Reinrod ubach unb umgekehrt fahren: Schotten (Niddastratze)
Fahrzeuge aus nördlicher und nordöstlicher Richtung fahren über Feldkrucken, Altenhain, Freienseen usw.
§ 3.
~ Gelände innerhalb der Rennstrecke wird für den 19. ^uli für geglichen Verkehr gesperrt, mit Ausnahme der besonders gekennzeichneten Plätze.
§ 4.
Für die Zuleitung des Nahverkehrs sind die aufgestellten Vcrkehrsschilder und -Zeichen sowie die Anordnungen der Verkehrposten maßgebend. Allen zur Regelung des Verkehrs und zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit innerhalb und außerhalb der Rennstrecke gegebenen Anordnungen ist sofort Folge zu leisten.
8 5.
Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Verkehrs auf den zur Rennstrecke führenden Straßen unb' auf der Rennstrecke wird für die Dauer der Sperrzeiten (§ 2 Abs. 1) angeordnet:
Fußgänger haben nur die besonders gekennzeichneten Zugangswege zu benutzen.
Für die Sperrzeit tritt folgende Sonderverkehrsregelung ein:
1. Für Kraftomnibusse:
a) für Fahrgäste aus der Richtung Gedern! Haltestelle: freier Platz am Postamt Schotten. Parkplatz: Nebenstraße Postamt Schotten (Beundeweg);
b) für Fahrgäste aus der Richtung Nidda: Haltestelle: freier Platz am Bahnhof Schotten. Parkplatz: Bahnhof Schotten. Hier haben auch diejenigen Kraftfahrzeuge zu halten, die nicht an der Rennstrecke oder in der Stadt parken wollen.
c) für Fahrgäste aus der Richtung Laubach: Haltestelle: Laubacher-Kreuz. Parkplatz dortselbst und auf dem Markt.
Zugangswege für die Fahrgäste zu a, b und c sind: Adolf-Hitler-Straße und Straße zum Laubacher-Kreuz.
d) für Fahrgäste aus der Richtung Ulrichstein — Rebges- hain — Feldkrücken: bis 9 Uhr Haltestelle Marktplatz. Parkplätze: daselbst. Ab 9 Uhr Haltestelle Poppenstruth. Parkplatz: daselbst. Zugangsweg für Fußgänger ab Haltestelle Poppenstruth: nördlicher Straßenrand Poppenstruth und Ludwigsbrunnen.
2. Für sonstige Fahrzeuge (Personenkraftwagen, Krafträder usw.):
a) der Zugangsverkehr zur Rennstrecke bleibt bis 9 Uhr geöffnet: alle Fahrzeuge haben auf nachstehenden Parkplätzen zu parken:
Parkplatz I: Michelbacher Abfahrt,
Parkplatz II: Poppenstruth,
Parkplatz III und Parkplatz IV: Ludwigsbrunnen, Parkplatz V: Kölzenhainer Abfahrt,
Parkplatz VI: Wiese Cellarius unterhalb Götzen.
Die Errichtung von Parkplätzen ist nur mit Genehmigung des Kreisamts gestattet.
b) nach der «intretenden Sperre ab 9 Uhr stehen für die Fahrzeuge aus der Richtung Gedern—Nidda alle Parkplätze innerhalb der Stadt Schotten (Vockzahl und Markt):
für die Fahrzeuge aus der Richtung Ulrichstein pp. Parkplatz II — Poppenstruth zur Verfügung.
Innerhalb der polizeilich abgesperrten Rennstrecke ist das Parken an anderen als den hierfür zugewiesenen Plätzen verboten.
3. Für Fußgänger sind Zugangswege bis 9 Uhr freigegcben. Der Zutritt zur Rennstrecke ab 9 Uhr darf nur auf den be- besonders gekennzeichneten Zugangswegen stattfinden. Ein Betreten der Rennstrecke, und der Bankette und beiderseitigen Straßengräben ist verboten, ebenso das Aufstellen von Fahrzeugen aller Art auf der Rennstrecke, auf den An- und Abmarschstraßen zur Rennstrecke und den Parkplätzen. Für Beauftragt« der Polizei, des RSKK und DDAC gilt eine Sonderregelung.
§ 6.
Für den 16.-19. Juli 1936 wird innerhalb des Stadtbezirkes Schotten der Einbahnverkehr eingerichtet und zwar:
am 16. und 17. Juli in der Zeit von 9—12 Uhr und 15 bis 19 Uhr;
am 18. Juli in der Zeit von 8—13 Uhr und
am 19. Juli von 7—20 Uhr.
Als Einbahnstraße für den Anmarsch gilt: Bahnhofstraße ab Lohgasie, Adolf-Hitler-Straße bis zur Einmündung der Ludwig- straße am Darmstädter Hof.
Als Einbahnstraße für den Abmarsch gilt: Ludwigstraße, Bergstraße, Kleine Karlstraße und Lohgasse.
§ 7.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit einer Geldstrafe bis zu 150,—RM. oder mit Haft bestraft. (§ 36 der Reichsstraßenverkehrsordnung.)
Schotten, den 8. Juli 1936.
Kreisamt Schotten
I. V.: S ch w a n.


