Nr. 34. Jahrgang 1936
Lauterbach, 10. März 1936.
Hessisches Krcisamt.
Betreffend: Wie oben.
Beilage der Oberhessischen Tageszeitung
| Gießen. 15. März 1936
II. Besondere Bestimmungen für Wasch, und Mangelgeräte mit motorischem Antrieb.
§ 4.
. Waschmaschinen.
- Ui Waschmaschinen mit bewegter Innentrommel müssen mit einem Außendeckel versehen sein, der zwangsläusig mit der Ein- und Ausruckvorrichtung verbunden ist. Die Maschine darf erst in km'nen, nachdem der Deckel geschlossen ist.
ftiUftebt ^6 * er t ° nen Ia,fen' menn Innentrommel
.. *2) Die Innentrommel muß eine Feststellvorrichtung haben, ^'e, . m^Wt'gte Drehung der Trommel verhindert und ihre
„ gefahrlose Beschickung und Entleerung ermöglicht
(3) Nach oben aufgeklappte Verschlußdeckel der Innentrommcl Mussen gegen unbeabsichtigtes Zufallen gesichert sein
§ 5.
... _ m Zentrifugen.
Der Gang der Zentrifugen muß rechtsläusig sein.
Der Außenmantel und die Verdeckung des Zwischenraumes zwischen Außenmantel und Lauftronnnel muß aus zähem Werk- "°k„°°r".SENügender Stärke, z. B. Schmiedeeisen, Kupfer,, her- genellt sein. Bei noch im Betrieb vorhandenen Zentrifugen mit gußeisernem Außenmantel ist dieser durch schmiedeeiserne Ringe oder dergleichen zu verstärken.
» k3) Die Zentrifuge muß einen Schutzdcckcl haben. Sie darf erst in Betrieb gesetzt werden können, wenn der Deckel fest ver- fchlossen ist. Der Deckel darf sich erst öffnen lassen, wenn die Trommel stillsteht.
(4) Die -Trommel der Zentrifuge ist gleichmäßig zu beladen.
(5) Die Zentrifuge muß ein fest angenietetes Fabrikschild haben mit Angabe des Namens des Erbauers, des Jahres der Herstellung, der Fabriknummer, der Art des Baustosses, der Stärke der Lauf- trommel, der höchstzulässigen minütlichen Umdrehungszahl und des hochstzulässigen Gewichtes der Beschickung.
8 6.
Kastenmangeln (Wäscherollen).
<1) An Kastenmangeln muß die zugängliche Längefeite während des Ganges durch eine zwangsläufige mit dem Ein- und Ausrücker verbundene Absperrvorrichtung so abgeschlossen sein, daß die Kasten-, und Dockenlausbahn nur bei Stlllstmid der Mangel zugänglich ist.
(2) Zwischen dem Kopfende des ausgefahrenen Mangelkastens uns der gegenüberliegenden Wand oder festen Gegenständen muß ein freier. Raum von mindestens 0,6 Dieter Länge fein; sonst ist
Kmtsverkündigungsblatt
§ 10.
Ausnahmen in besonderen Fällen
In besonderen Fällen können die Ortspolizeibehörden bei nnm npr'?rhnen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizei-
verordnung zulassen, insbesondere die Frist gemäß § 9 verlänaern
®rtei'llnS dieser Ausnahmen sind das zuständige Gewerbe- aufsichtsamt und die zuständige Berufsgeuossenschast gutachtlich zu
§ 11.
m , Anzeige.
Wer durch elementare Kraft betriebene Wäschereimaschinen oder Mügeln SEgen Entgelt Dritten zur Benutzung überlassen will oder wer derartige Maschinen in Mietshäu ern oder Siedlungen 'durch Ha,,sangestellte oder Mieter benutzen läßt, hat spätestens Zwei behörüe zu erstatten Anzeige bei der Ort-polizei-
8 12.
Aushang.
™ r5n Waschküchen (Wäschereien» und Mangelstuben, in denen Maschinen der in dieser Verordnung erwähnten Art benutzt werden .st ein deutlicher Abdruck dies« Valizeiverordnung^LLem'
„ Strasbestimmungen.
ml, ^"Widerhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden Hast ^mgewandelt wsrd,^bestraft' "" Uneinbringstchkeitsfalle in
§ 14.
... Dwke Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer Vcröfsent- oube^m^ E^rkundigungsblatt in Kraft und am 1. Dttobcr 1950 uußti jtruii.
Stn die Bürgermeistereien und die Gendarmeriestationen des Kreises
Auf die vorstehende Polizeiverordnung weifen wir Sie beson- überwache? beauftragen Sie, die Einhaltung der Vorschriften zu Lauterbach, den 10. März 1936.
Hessisches Kceisamt Lauterbach.
Z ü r tz.
NL?n abzlifperren, daß er auch von Kindern
8 7.
m o Zvl'udcrdampfmangeln und Muldcnmangeln ESSSSS S-MrMMLSL sBSS-äs
3Ulr! Umlegen bestimmten Einlaufstellen von und Brnrnu^^elwa zen sowie die Zusammenlaufstellen der Filz- fein ^lchnnigswalzen Mit dem Hauptzi,linder müssen so geschützt „ ^e Hande der die Mange, Bedienenden nicht an die Ge-
SS
Bewickeln der Druckwalzen und der Büqelwalze darf ffÄe?'eSermohr'0196•'Kmenn Schutzvorrichtungen vor m \;T™>3 £ enffernf "der unwirksam gemacht sind. In diesem Ralle ift d.e Maschine zum Bewickeln von Hand zu drehen Bei Inlinder-
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wiulff.til £m°ng,,n mu6 ia< »>“«««» »er »»!,« Me
8 8.
-. ™ , Wringmaschinen.
m. u..w «
. Ausnahmen für bestehende Anlagen.
1- ^" Maschinen find innerhalb der nächsten drei Jahre .. । , "i, der Veröffentlichung dieser Polizeiverordnung ab gerech- £d!en. JUQri Öa6 fie &en Dorftebenben Bestimmungen Ä-
Kreisamt Lauterbach
Nr. 20
Polizeiverordnung
über die Einrichtung und den Betrieb von Mangelstuben und Waschküchen.
5kus ®runb des Slrlifets 64 des Geseües über hip innprp
1011 NNd der pirh»tnr o d i n 3 e n vom 8. Juli 1911 undcher Reichsverordnung über Vermögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 wird mit Zustimmung des Kreisausfchuffes und nut Genehmigung des Herrn Reichsstatthalters in Hessen —
I. Allgemeine Bestimmungen.
8 1.
. Geltungsbereich.
. Die Polizciverordnung gilt nur für solche Waschküchen (Wäi-be- reien) und Mangelstuben, in denen durch elementare Kraft betrie- bene Einrichtungen (Mangeln. Zentrifugen usw.) Dritten gegen Eut- gelt zur Benutzung überlassen werden, und für Waschküchen Mäsche- . reien) und Mangelstubcn in Haushaltungen, Mietshäusern oder
s.... ri ... 9 s ^tlien oder den Mietern die Bedienung der durch elementare Kraft betriebenen Maschinen obliegt.
_ _ .. . Beschaffenheit des Raumes.
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8 3.
mmö Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen. .... Der Aufenthalt von Kindern unter 12 Jahren in Wasch- tHfhen iWafchereien) und Mangelstuben im Sinne des 8 1 ist vcr- VVUr 14 I"hren dürfen an mit elementarer Kraft ÄÄ"™ nid’f. b^äftigt werden und sich nicht ohne Aufsicht in den Maschmenraumen aufhalten.
Augenblicke unter 17 Jahren dürfen zur selbständigen Be° gelassen w«dm eIementarer Sraft betriebenen Maschinen nicht zu-


