Flmtsverkündigungsblatt ber Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, _________________Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
.»->« [ B-U°g°d-,Od-,h°11i!ch°n T°ge-,°I,ung I I>. Kb.u°,
Kreisamt Gießen
Bekanntmachung.
Am 12. Februar 1936 findet von 8 bis 16 Uhr in der legend von Rodheim—Bieber «in Scharfschießen der 1. Slbtla. Feld-Art.-Regt. 9 statt. Während dieser Zeit ist der Durchgangsverkehr nach Rodheim und Bieber verboten Der ge- samte Fahrzeugverkehr wird in der Rodheimerstraße Mer die Krosdorserstraße nach Krosdorf geleitet. Den Weisungen der zur Verkehrsregelung ausgestellten Schuhpolizeibeamten ist unbedingt Folge zu leisten.
und wird wahrend der Schießzeiten von der Truppe abgesperrt. Das Betreten des abgesperrten Geländes sowie der durchführen- drn ofzentlichen und privaten Wege ist für die Dauer des Schie- tzens verboten. Den Anordnungen der Absperrposten ist unbedingt Folge zu leisten.
S ch o t t e n. den 6. Februar 1936.
Hessisches Kreisamt Schotten.
I. V.: S ch w a n.
Kreisamt Friedberg
Bekanntmachung.
Wegen Ausführung von Gleisarbeiten wird die Ortsdurchfahrt Dorheim am Bahnhof Dorheim am 21. Februar 1936 twi 8 bis 16 Uhr, für jeglichen Verkehr gesperrt.
Umleitung erfolgt über Schwalheim.
Die ausgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.
Gießen, den 10. Februar 1936.
Hessische Provinzialdirektion Obcrhessen.
Kreisamt Büdingen
Nr. 9.
5ktr.: Verlängerung der Schulpflicht aus Grund des Art. 20 des Volks,chulgejctzes.
An die Schulvorstände des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, uns bis zum 1. März d. I. etwaige Anträge auf Verlängerung der Schulpflicht auf Grund des Artikels 20 des Volksichulgesetzes einzureichen.
Fehlberichte sind nicht erforderlich.
Büdingen, den 3. Februar 1936.
Kreisschulamt Büdingen.
3- V.: Kremer.
Kreisamt Lauterbach
Dienstnachrichtcn.
Karl B oß zu Hopfmannsfeld ist zum Feldgeschworenen der I Gemeinde H opfman n s felb ernannt und verpflichtet worden.
Kreisamt Schotten
Sdr.: Gefechtsschießen am 13., 14. und 15. Februar 1936.
Bekanntmachung.
Das Ergänzungs-Bataillon 53 hält am 13.,' 14. und 15. Fe- k 1 • e*!t Schulgesechtsschießen bei Laubach ab. Das Schuß- gelandc wird im allgemeinen begrenzt durch die Luftlinie Erün- verg—A>eiMrtshain—Laubach, Straße Laubach—Grllnbsrg. Das «chietzen findet jeweils in der Zeit von 8 bis 17 Uhr statt. Das Üchahrdete Gebiet liegt innerhalb der angeführten Luftlinien
Dienstnachrichten.
Adolf Hofmann, Ober-Schmitten, wurde als 2. Kom- Mandant der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ober- Schmitten ernannt und verpflichtet.
Kreisamt Alsfeld
Bekanntmachung.
Vetr.: Die Bildung einer Wasfergenosienfchaft in der Gemarkung Schwabenrod.
. Nachdem die Bürgermeisterei Cchwabenrcd beantragt hatte eine öffentliche Wassergenossenschaft zwecks Entwässerung von Grundstücken in den Fluren I, VI und VII der Gemarkung Schwabenrod und Flur I der Gemarkung Münch-Leusel zu bilden, hat der Herr Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung, Abteilung le — die Einleitung des Verfahrens gemäß Artikel 65 und 66 des Bachgesetzes vom 30. Juli 1887 (in der Fassung ber Bekanntmachung vom 30. 9. 1899) angeordnet. Wir bringen daher hiermit zur allgemeinen Kenntnis,'daß die Vorarbeiten in der Zeit vom 8. bis 21. Februar 1936 aus der Bür- kicnnelsterei Schwabenrod während der Dienststunden offen
Sämtliche Grundeigentümer, deren Grundstücke in die zu verbessernde Fläche fallen, werden hiermit benachrichtigt mit dem Hinweis, daß ihnen während dieser 14 Tage die Einsicht der Vorarbeiten freisteht.
Gleichzeitig werden dieselben zur Verhandlung und Ve- schlußfaßung sowie zur Wahl ihrer Vertreter für das weitere Verfahren zu der am
Donnerstag, dem 27. Februar 1936, nachmittags 15 Uhr,
int Saale der Gastwirtschaft Zinn in Schwabenrod stattfindenden Tagfahrt eingeladen.
Die Nichterscheinenden sowie die Nichtabstimmenden werden als dem beantragten Unternehmen b-eistimmend, mit der Wahl der Vertreter einverstanden angesehen und mit ihren Einwen- werden 9eSen bcr Ausführung später nicht mehr gchört
„Gleichzeitig werden diejenigen Grundeigentümer und Waperbenutzungsberechtigten, welche an dem rlnternehmen nicht unmittelbar beteiligt sind, aufgefordert, etwaige Einsprüche gegen das Unternehmen in der obigen Tagfahrt geltend zu machen, widrigenfalls die Einsprüche nach'Ablauf der Frist nicht mehr berücksichtigt werden und nur noch privatrechtliche Entichadigungsansprllch- gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden können.
Alsfeld, den 4. Februar 1936.
Kreisamt Alsfeld.
3. V.: Seibert.


