Ausgabe 
11.2.1936
 
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Flmtsverkündigungsblatt ber Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, _________________Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

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Kreisamt Gießen

Bekanntmachung.

Am 12. Februar 1936 findet von 8 bis 16 Uhr in der legend von RodheimBieber «in Scharfschießen der 1. Slbtla. Feld-Art.-Regt. 9 statt. Während dieser Zeit ist der Durch­gangsverkehr nach Rodheim und Bieber verboten Der ge- samte Fahrzeugverkehr wird in der Rodheimerstraße Mer die Krosdorserstraße nach Krosdorf geleitet. Den Weisungen der zur Verkehrsregelung ausgestellten Schuhpolizeibeamten ist un­bedingt Folge zu leisten.

und wird wahrend der Schießzeiten von der Truppe abgesperrt. Das Betreten des abgesperrten Geländes sowie der durchführen- drn ofzentlichen und privaten Wege ist für die Dauer des Schie- tzens verboten. Den Anordnungen der Absperrposten ist unbe­dingt Folge zu leisten.

S ch o t t e n. den 6. Februar 1936.

Hessisches Kreisamt Schotten.

I. V.: S ch w a n.

Kreisamt Friedberg

Bekanntmachung.

Wegen Ausführung von Gleisarbeiten wird die Ortsdurch­fahrt Dorheim am Bahnhof Dorheim am 21. Februar 1936 twi 8 bis 16 Uhr, für jeglichen Verkehr gesperrt.

Umleitung erfolgt über Schwalheim.

Die ausgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.

Gießen, den 10. Februar 1936.

Hessische Provinzialdirektion Obcrhessen.

Kreisamt Büdingen

Nr. 9.

5ktr.: Verlängerung der Schulpflicht aus Grund des Art. 20 des Volks,chulgejctzes.

An die Schulvorstände des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, uns bis zum 1. März d. I. etwaige Anträge auf Verlängerung der Schulpflicht auf Grund des Ar­tikels 20 des Volksichulgesetzes einzureichen.

Fehlberichte sind nicht erforderlich.

Büdingen, den 3. Februar 1936.

Kreisschulamt Büdingen.

3- V.: Kremer.

Kreisamt Lauterbach

Dienstnachrichtcn.

Karl B zu Hopfmannsfeld ist zum Feldgeschworenen der I Gemeinde H opfman n s felb ernannt und verpflichtet worden.

Kreisamt Schotten

Sdr.: Gefechtsschießen am 13., 14. und 15. Februar 1936.

Bekanntmachung.

Das Ergänzungs-Bataillon 53 hält am 13.,' 14. und 15. Fe- k 1 e*!t Schulgesechtsschießen bei Laubach ab. Das Schuß- gelandc wird im allgemeinen begrenzt durch die Luftlinie Erün- vergA>eiMrtshainLaubach, Straße LaubachGrllnbsrg. Das «chietzen findet jeweils in der Zeit von 8 bis 17 Uhr statt. Das Üchahrdete Gebiet liegt innerhalb der angeführten Luftlinien

Dienstnachrichten.

Adolf Hofmann, Ober-Schmitten, wurde als 2. Kom- Mandant der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ober- Schmitten ernannt und verpflichtet.

Kreisamt Alsfeld

Bekanntmachung.

Vetr.: Die Bildung einer Wasfergenosienfchaft in der Gemar­kung Schwabenrod.

. Nachdem die Bürgermeisterei Cchwabenrcd beantragt hatte eine öffentliche Wassergenossenschaft zwecks Entwässerung von Grundstücken in den Fluren I, VI und VII der Gemarkung Schwabenrod und Flur I der Gemarkung Münch-Leusel zu bil­den, hat der Herr Reichsstatthalter in Hessen Landesregie­rung, Abteilung le die Einleitung des Verfahrens gemäß Artikel 65 und 66 des Bachgesetzes vom 30. Juli 1887 (in der Fassung ber Bekanntmachung vom 30. 9. 1899) angeordnet. Wir bringen daher hiermit zur allgemeinen Kenntnis,'daß die Vor­arbeiten in der Zeit vom 8. bis 21. Februar 1936 aus der Bür- kicnnelsterei Schwabenrod während der Dienststunden offen

Sämtliche Grundeigentümer, deren Grundstücke in die zu verbessernde Fläche fallen, werden hiermit benachrichtigt mit dem Hinweis, daß ihnen während dieser 14 Tage die Einsicht der Vorarbeiten freisteht.

Gleichzeitig werden dieselben zur Verhandlung und Ve- schlußfaßung sowie zur Wahl ihrer Vertreter für das weitere Verfahren zu der am

Donnerstag, dem 27. Februar 1936, nachmittags 15 Uhr,

int Saale der Gastwirtschaft Zinn in Schwabenrod stattfinden­den Tagfahrt eingeladen.

Die Nichterscheinenden sowie die Nichtabstimmenden werden als dem beantragten Unternehmen b-eistimmend, mit der Wahl der Vertreter einverstanden angesehen und mit ihren Einwen- werden 9eSen bcr Ausführung später nicht mehr gchört

Gleichzeitig werden diejenigen Grundeigentümer und Waperbenutzungsberechtigten, welche an dem rlnternehmen nicht unmittelbar beteiligt sind, aufgefordert, etwaige Einsprüche gegen das Unternehmen in der obigen Tagfahrt geltend zu machen, widrigenfalls die Einsprüche nach'Ablauf der Frist nicht mehr berücksichtigt werden und nur noch privatrechtliche Entichadigungsansprllch- gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden können.

Alsfeld, den 4. Februar 1936.

Kreisamt Alsfeld.

3. V.: Seibert.