Flmtsverkündigungsblatt
bet ProvinzialdiieUion Oberheffen und der Kreisämter Eietzen, Friedberg, Büdingen, __Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
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Kreisamt Gießen
Nr. 21
Betreffend: Bildung einer öffentlichen Waffergenoffenschaft zur Entwässerung in den Fluren 1 bis 3 der Gemarkung Rödgen, Kreis Kietzen.
Kreisamt Schotten
Betr.: Wiesenrundgang im Frühjahr 1936.
An die Bürgermeistereien des Kreises und das Polizeikommissariat Laubach.
Bekanntmachung.
Der Herr Rcichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — Abteilung I e hat durch Verfügung vom 3. März 1936 zu Nr le 3816 dem Statut der obengenannten Wasserqenossenschaft die Genehmigung erteilt, kemätz Artikel 39 des'Gesetzes die Bache und die nicht ständig fließenden Gewässer betreffend in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. September 1899 wird nachstehender Auszug aus dem Statut mit dem A,-.fügen ?ur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß dieses mit dieser Veröffentlichung in Kraft tritt:
1. Name der Genossenschaft: Wasscrgenossenfchaft Rödgen.
2. Sitz derselben: Rödgen, Kreis Gießen.
3. Gegenstand des Unternehmens: Entwässerung in den Fluren I—III der Gemarkung Rödgen.
4. Die von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachun- asn werden unter der Bezeichnung: „Wasiergenossenschast Rodgen in dem Amtsverkündigungsblatt des Kreises Oletzen bekannt gemacht und vom Vorsteher unterzeichnet.
Vorstandes auf^ zur Bildung des Genossenschafts-
Samstag, den 14. März 1936, vormittags 81/» Uhr, int alten Schulsaal zu Rödgen anberaumt und zu derselben die Generalversammlung der Genossenschaftsmitglieder «inbe- rusen.
Gießen, den 9. März 1936.
Kreisamt Kietzen.
I. V.: Grein.
Dienstnachrichtcn.
. 6es verstorbenen ersten Beigeordneten der Ge
meinde Gobelnrod Hermann Velten II. wurde der seitherige zweite Beigeordnete Wilhelm Bötz, Göbelnrod, berufen Zum zweiten Beigeordneten wurde der Bauer Wilhelm Becker ernannt.
"""de zum Feldschiitzen für die Gemeinde Albach bestellt und verpflichtet.
Der Feldschütz Karl Hartbrod, Gießen, Ederstraße 1, wurde <im 6. Marz 1936 auf den Forstschutz verpflichtet.
Kreisamt Büdingen
Nr. 17
Betreffend: Das Ausfahren von Apfelwein an Sonn- und Feiertagen.
Bekanntmachung.
Dem Karl Walther, Wallernhaufen, wurde gemäß § 105 e Gewerbeordnung und §§ 162 I, 146® der Ausführungsverord- nunfl zur Gewerbeordnung die jederzeit widerrufliche Erlaubnis erteilt bis zum 15. Oktober d. Js. an Sonn- und Feiertagen bis mittags 1 Uhr Apfelwein an seine Kundschaft auszufahren.
Büdingen, den 3. März 1936.
Kreisamt Büdingen.
„ Becker.
Dienstnachrichten.
. Ferdinand Gottwals von Ober-Widdersheim wurde zum Hilfs-Gemeindediener der Gemeinde Ober-Widdersheim ernannt und verpflichtet.
2.V.: Walter.
Wir beauftragen Sie gemäß § 6 der Wiesenpol izeiverord- uung für den Kreis Schotten, im Laufe des Monats März den Fruhjahrswiefenrundgang durch den Wiesenvorstand unter Zuziehung der Fcldschützen und Wiesenwärter vornehmen zu lassen.
Wegen der Durchführung verweisen wir auf § 2 der Wiesen- polijeiBewrönun’g vom 17. August 1927 — Amtsverkündiquiigs- blatt Nr. 64.
Der Einsendung einer Abschrift der dabei aufgcnoinmenen Rlederschrlft sehen wir bis spätestens 15. April l. F. entgegen.
Hessisches Kreisamt Schotten.
I. V.: S ch w a n.
Vetr.: Die Regelung der Kartosfelpreise.
Bekaulitmachung.
Jin Nachstehenden geben wir die derzeitigen Kartoffelhöchstpreise bekannt:
1. Bei dem Bezug von Speisekartoffeln zur Deckung des Win- tcrbcdarfs beim Verteiler lHändlcrstbaft) dürfen folgende streif nicht überschritten werden: weiß, rot, blau 3.10—3.30 RM., gelbsleischig 3.40—3.60 RM.
Die Zuschläge für die Abfuhr und Abtragung seitens des Verteilers zum Verbraucher sind in vorstehenden Preisen enthalten.
2. Bei der Ausgabe aber von Speisekartosfeln im Kleinverkauf (pfundweise) darf der Kleinverkaufspreis bei Abgabe von 10 P,und die Preise von 0.37-0.39 RM. für weiße, rote und blaue und 0.40—0.42 RM. für gelbfleischige Kartoffeln nicht überschreiten.
Der oberste Preis kommt natürlich nur für die erstklassige, ausgelesene Ware in Frage. Für mindere Qualitäten sind die Preise entsprechend niedriger
Schotten, den 2. März 1936.
Hessisches Kreisamt Schotten.
I. V.: Schwan.
Dienstnachrichtcn.
Schombert VII., Groß-Eichen, wurde als Feld- schütze für die Gemeinde Groß-Eichen ernannt und verpflichtet.
Bekanntmachung.
®*.e 4- M G./J N. 36 Gießen hält am 12. und 13. März 1936 fcie gefechtsm. Schießübungen in Eegeiid Nodheim—Langd ab. Das Schußgelände wird im allgemeinen begrenzt durch die Luftlinie Langd, Rabertshausen, Ulfa, Stcinwiesenkopf, Storn- sels, Atzel-Vcrg, Hubbe-Vcrg, Langd und wird während der Schießzeiten durch die Truppen abgesperrt. Den Absp-rrpost'n ist unbedingt Folge zu leisten. Die Straße Ulfa — Storn els und Ulfa — Gonterskirchen sind während der Schießzeiten q-- perrt. Die Schießzeiten sind täglich von 7.00 big 17.00' Uhr Umleitung erfolgt über Eichelsdorf — Rainrod — Einartshausen und umgekehrt.
Schotten, den 6. März 1936.
Hessisches Kreisamt Schotten.
I. V.: Schwan.


