Ausgabe 
10.11.1936
 
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Amtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Nr. 136. Jahrgang 1936 Beilage der Oberhejsijchen Tageszeitung

Gießen. 10. November 1936

Oberhessischer Straßenbericht der Provinzialdirektion Oberhessen

Bekanntmachung.

Wegen Ausführung von Straßenregulierungsarbeiten wird die Landstraße 1. Ordnung AltenstadtRommelshausen am Bahnübergang Altenstadt vom 16. bis 23. b. M. für jeglichen Berkehr gesperrt.

Umleitung erfolgt über Höchst a. d. Nidder.

Die aufgestellten Warnungstafeln find zu beachten.

Gießen, den 6. November 1936.

Hessische Provinzialdirektion Oberhcssen.

Bekanntmachung.

Wegen Ausführung von Bauarbeiten wird die Neichsstraße Nr. 49 Abteilung RomrodAlsfeld vom' 16. November 1936 ab bis auf weiteres für jeglichen Verkehr gesperrt.

Umleitung erfolgt über Liederbach.

Die aufgestellten Warnungstafeln find zu beachten.

Gießen, den 6. November 1936.

Hessische Provinzialdirektion Oberhissen.

Kreisamt Lauterbach

Nr. 58.

Vetr.: Die Ausstellung von Legitimationskarten siir.das Kj. 1937. An die Bürgermeister des Kreises.

Wer als Handlungsreisender oder als Handlungsagent nach 8 44 der Gewerbeordnung Warenbestellungen «uffucht oder Waren ankauft, bedarf hierzu einer Legitimationskarte, sie nach § 44 a der Gewerbeordnung auf die Dauer des Kalenderjahres erteilt wird. Sie wollen die Interessenten, welche ihren Ge­schäftsbetrieb im Jahre 1937 fortzusetzen oder zu beginnen beab­sichtigen, durch wiederholte ortsübliche Vekaniitmachung auf­fordern,, ihre Anträge auf Erteilung der Legitimationskarte bei Ihnen so zeitig zu stellen, daß sie zu Anfang des nächsten Jah­res im Besitz der erforderlichen Legitimationskarten sein kön­nen. Die Anträge wollen Sie uns unter Benutzung des vor- - geschriebenen Formulars baldigst vorlegen. Das' Formular für die Anträge können Sie von der Druckerei Ehrenklau oder der Buchhandlung Mehring in Lauterbach beziehen.

. . Zur Erstattung des Berichtes ist der Bürgermeister des Nicderlassungsortes der Firma zuständig.

In die Legitimationskarten ist ein Lichtbild des Inhabers einzukleben. Es find nur unaufgezogene Lichtbilder zuzulassen, die eine Kopfgröße von mindestens 1,5 Zentimeter haben, ähn­lich. gut erkennbar, unabgcstempclt und in der Regel nicht älter als fünf Jahre sind. Auf der Rückseite des Bildes ist die Per­sönlichkeit sofort genau zu vermerken, damit Verwechslungen vermieden werden. Lichtbilder, die bereits in Legitnnations- karten oder dergleichen eingekiebl und abgesteinpelt waren und zur Wiederverwendung in der neuen Legitimationskarte Ihnen vorgelegt werden, sind unzulässig und daher zurückzugeben.

Dabei wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß allein die Anmeldung des Gewerbes beim Finanzamt nicht ge­nügt, um einen Anspruch auf Ausstellung einer Legitimations­karte zu erwerben. Der Antragsteller muß auch tatsächlich ein stehendes Gewerbe mit einer geivcrblichen Niederlassung betrei­ben. Die Legitimationskarte berechtigt zum Aufkäufen von Waren und zum Aussuchen von Bestellungen ohne vorgängige ausdrückliche Aussordcrung nur bei Kaufleuten oder solchen Personen, die die Waren herstellen, oder in deren Geschäfts­betriebe Waren der angeboteuen Art Verwendung finden.

Die Legitimationskarte darf nur dann erteilt werden, wenn Versagungsgründe im Sinne des § 57 bis 57b der Gewerbe­ordnung gegen den Reisenden nicht vorliegen. Hiernach dürfen also u. a. Personen Legitimationskarten nicht erhalten, die wegen Hoch- oder Landesverrats verurteilt, oder wegen anderer Tatsachen verdächtig sind, das Gewerbe zu staatsfeindlichen Zwecken zu mißbrauchen. In den Berichten sind evtl. Ver­sagungsgründe geirau anzugebcn. Auch wenn nur der geringste Verdacht der Unzuverlässigkeit des Antragstellers besteht, 'ist dies besonders zu bemerken.

Zur Berechnung der zu erhebenden Stempelgebühr ist in den Berichten von Ihnen noch anzugeben, ob das Geschäft des Antragstellers einen großen oder kleineren Umfang hat.

Zur Vermeidung unnötiger Rückfragen und im Irrteresse der raschen Erledigung der Anträge machen wir Ihnen die genaueste Beachtung der im Vorstehenden gegebenen Anweisun­gen zur Pflicht.

Lauterbach, den 5. November 1936.

Kreisamt Lauterbach.

Zürtz.

Nr. 59.

Petr.: Die Ausstellung von Wandergewerbeschcincn sür das Kalenderjahr 1937.

An die Bürgermeister des Kreises.

Sie wollen die Wandergewerbetreibenden, die den Gewerbe­betrieb im Umherziehen im Jahre 1937 fortzusctzen oder zu beginnen beabsichtigen, durch wiederholte ortsübliche Ve- kanntinachuiig ausfordern, ihre Anträge auf Erteilung des Waiidergewcrbescheins bei Ihnen so zeitig zu stellen, daß'sie zu Aniang nächsten Jahres im Besitze des erforderlichen Wander- gewerbcscheins sein können.

.^. P^ützlich der in die Wandergewerbescheine einzuklebenden Lichtbilder bemerken wir:

. . Das Lichtbild, mutz unaufgczogcn, ähnlich, gut erkennbar sein, eine Kopfgröße von mindestens 1,5 Zentimeter haben und darf nicht älter als fünf Jahre fein; es ist zu erneuern, wenn in dem Ausiehen des Gewerbetreibenden eine wesentliche Ver­änderung eingetreten ist.

Bei gemeinsamen Wandcrgcwerbcscheincn genügt die Photo­graphie des Unternehmers, wenn «in Unternehmer nicht vorhanden ist, die eines Mitgliedes.

Auf den Ihnen vorliegenden Photographien wollen Sie so- fort auf der Rückseite die Persönlichkeit vermerken, damit Ver­wechslungen vermieden werden.

Photographien, die bereits in Wandergewerbescheine eingeklebt uiid abgestempelt waren und von den Wandcrgewcrbetreibenden wieder abgelöst uiid zur Wiederverwendung in neue Wander- gewerbefcheine Ihnen vorgelegt werden, sind unzulässig und daher von Ihnen zurückzugeben.

Die Anträge wollen Sie uns unter Benutzung des vor- geichriebcncn Formulats (das von der Druckerei Ehren- klau oder der Buchhandlung Mehring in Lauterbach be- öogen werden kann) baldigst vorlcgen unb das Lichtbild bcs Antragstellers und, wenn er im Umherziehen Druckschriften oder Bildwerke feilbieten will, ein Verzeichnis derselben mit eigenhändiger Namensunterschrift in zwei Ausfertigungen dem Berichte beischließen. In dem Verzeichizis find die Druckschriften und Bildwerke einzeln auszuführen.

Will ein Wandergewerbetreibender andere Personen von mit sich führen, so hat er sie bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse sür den Kreis Lauterbach als Mitglieder anzu- melden. Bei der Anmcldu'ig hat der Arbeitgeber die Beitrüge für die Zeit bis zum Ablauf des Wandergewerbefchcins oder mit Erlaubnis des Kaffenvorftandes für kürzer« Zeit i,n voraus