klmtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Sir. 84. Fahrgang 1936 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung I Gießen. 10. Fuli 1936
Kreisamt Friedberg
Dekan ntmachu n g.
Betreffend: Erfassung militärisch ausgebildeter Wehrpflichtiger älterer Ecburtsjahrgänge.
Auf Grund des Wehrgesetzes vom 21. Mai 1935 und der Verordnung über die Erfassung militärisch ausgebildeter Wehrpflichtiger älterer Gcburtsjahrgänge vom 24. Juni 1936 wird hiermit bekanntgegeben:
I.
Zur Regelung ihres Wchrpflichtverhältnisses haben sich folgende wehrpflichtige Deutsche, die am 13. Juli 1936 ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Kreise Friedberg haben, in der Zeit vom 13. Juli bis 22. August 1936 persönlich bei der für ihren Wohn- oder Aufenthaltsort zuständigen polizeilichen Meldebehörde (d. h. in den Städten Friedberg und Bad-Nauheim bei den Polizeiämtern, in allen übrigen Gemeinden bei der Bürgermeisterei) anzumelden:
a) di? Offiziere (Offiziere, San.-Offiziere, Vet.-Offiziere, Ing.- Offiziere) und Beamte aller Gattungen, die dem aktiven oder Beurlaubtenstande des früheren Heeres, der Schutztruppe, der Kaiserlichen Marine, der Reichswehr (des Reichsheeres und der Reichsmarine) angehört haben;
k) alle seit dem 1. Januar 1921 aus der Wehrmacht oder der Landespolizei ausgeschicdenen Deckoffiziere, Unteroffizier« und Aiannschaftem sowie alle Männer, di« durch ein« von der Wehrmacht oder Landespolizei veranlaßte kurzfristige Ausbildung militärisch geschult sind, sofern sie einem älteren Eeburtsjahrganq als 1913 angehören.
Nach § 4 des Wehrgesetzes endet die Wehrpflicht mit dem auf die Vollendung des 45. Lebensjahres folgenden 31. März.
II.
Auskunft über di« Zugehörigkeit erteilen, zu dem Personenkreis
unter a) das Wehrbezirkskommando Büdingen, unter b) das Wehrmeldeamt Butzbach.
III.
Bei der Anmeldung sind folgende Papiere vorzulegen:
1. der Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in der Wehrmacht oder Landcspolizei oder über die bereits ausgesprochen« Annahme als Freiwilliger im Reichsarbeitsdienst ob«r m der Wehrmacht oder kurz listig militärisch geschulte Ausbildung;
2. die Papiere über geleisteten aktiven Dienst im früheren Heer, der Schutztruppe, der Kaiserlichen Marine und Reichswehr (Reichshoer und Reichsmarine).
IV. ' ' •
Von der Verpflichtung zur Anmeldung sind die Wehrpflichtigen befreit, di« am Stichtag — dem 13. Juli 1936 — in der Wehrmacht, Landespolizei oder in der SS-Vetfiigunastruppe aktiv dienen.
Meldepflichtiger in dem Ort der polizeilichen wleldeoehorde, bei der er sich anzumelden hat, vorübergehend ab- wesend so hat er sich bei ihr zunächst schriftlich und nach der Rückkehr unverzüglich persönlich anzumelden.
.^Neldepflichtige, die wegen Krankheit bei der polizeilichen Meldebehörde nicht erscheinen können, haben dieser ein Zeugnis des Amtsarztes ober «in mit dem Sichtvermerk des Amtsarztes versehenes Zeugnis eines anderen beamteten Arztes einzureichen.
V.
.. Meldepflichtige, di« ihrer Anmeldepflicht nicht oder nicht pünktlich nachkommen oder den vorstehenden Anordnungen zu- widerhandeln, werden, wenn keine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150.— RM. oder mit Haft bestraft.
Friedberg i. H., den 8. Juli 1936.
Hessisches Kreisamt.
v ; Dr. Straub.
An die Ortspolizcibehörden des Kreises.
Wir weifen Sie auf vorstehende Bekanntmachung hin mit dem Empfehlen, sie sofort ortsüblich bekannt zu machen.
F r i e d b e r g i. H., den 8. Juli 1936.
Hessisches Kreisamt.
Dr. Straub.
Kreisamt Alsfeld
Dekan ntmachu n g.
Betr.: Erfassung militärisch ausgebildeter Wchrpslichtiger älterer Eeburtsjahrgänge.
Aul Grund des § 37, Abf. 2, des Mehrgesetzes vom 21. Mai 1935 (Rsichsgesetzblatt Teil I S. 609), des Erlasses des Führers und Reichskanzlers vom 22. Mai 1935 über die Uebertragung des Verordnungsrechts nach dem Wehrgesetz (Reichsgesetzblntt Teil I S. 615) und der Verordnung über die Erfassung militärisch ausgebildeter Wehrpflichtiger älterer Gcburtsjahrgänge vom 24. Juni 1936 (Reichsgesetzblatt Teil I S 513) haben sich folgende wehrpflichtigen Deutschen, die am 13. Juli 1936 ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in den Gemeinden des Kreises Alsfeld haben, in der Zeit vom 13. Juli bis 22. August 1936 persönlich bei der polizeilichen Meldebehörde (Vürger- melsterei) ihres Wohnsitzes zur Regelung ihres Wehrpflicht- verhaltnisses anzumelden:
a) dis Offiziere und Veaniten aller Gattungen, dis dem aktiven ober Beurlaubtenstande des früheren Heeres, der Schutz- trnppe, der Kaiserlichen Marine, der Reichswehr (des Reichsheeres und der Reichsmarin«) angehört haben;
d) alle seit dem 1. Januar 1921 aus der Wehrmacht oder der Landespolizei ausgeschiedenen Deckoffiziere, Unteroffiziere und Mannschaften sowie alle Männer, die durch eine von der Wehrmacht oder Landespolizei veranlasste kurzfristig« Ausbildung militärisch geschult sind, sofern sie einem älteren Eeburtsjahrgang als 1913 angehörcn.
Auskunft über die Zugehörigkeit zu dem oben bezeichneten haus"nenkr«id trkiIt das Wehrmeldeamt in Alsfeld (Wein-
Vei der Anmeldung sind folgend« Papiere vorzulegen!
1. Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in der Wehrmacht oder Landespolizei oder über die bereits ausgesprochene Annahme als Freiwilliger im Reichsarbeitedienst oder in der Wehrmacht oder über kurzfristige militärische Ausbildung;
2. Papiere über geleisteten aktiven Dienst im früheren Heer, bchutztruppe, der Kaiserlichen Marine und Reichswehr (Reichsheer und Reichsmarine).
. J8011 Anmeldung sind die Wehrpflichtigen befreit, die in der Wehrmacht, in der Landespolizei oder in der SS-Ver« fugungstruppe aktiv dienen.
, ®in Wehrpflichtiger, der durch Krankheit seiner Melde- pflicht nicht genügen kann, hat «in Zeugnis des Amtsarztes (staatliches Eciundheitsamt Alsfeld) oder «in mit einem Sichtvermerk des Amtsarztes versehenes Zeugnis eines anderen beamteten Arztes einzureichcn.
Wer seiner Meldepflicht nicht oder nicht pünktlich nach- komnit oder den vorstehenden Anordnungen zuwiderhandelt, wird, wenn kein« höher« Strafe verwirkt ist, mit Eeldstrafr bis zu 150 RM. oder mit Haft bestraft. Gegebenenfalls werden sofortig« Zwangsmaßnahmen gegen ihn angeordnet.
Alsfeld, den 6. Juli 1936
Kreisamt Alsfeld.
I. V.: Seibert.
Das Ämtsverkiindigungsblatt
der Drovinstaldirektion Oberhessen und der Kreisämter Giesten, Friedberg, Büdmgen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld erscheint nach Bedarf. TOir bitten die Amtsstellen, öns vorliegende Material uns jeweils frühzeitig zu- nommen tu lasten.
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