klmtsverkündigungsblatt
der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eietzen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Nr. 74. Fahrgang 1936 ■ Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießen, 9. Zunt 1936
Kreisamt Gießen
Kreisamt Lauterbach
Nr. 42.
Bett.: Durchführung der Fleischverkaufsordnung; hier: den Verlauf von Hackfleisch.
Bekanntmachung.
An die Herren Bürgermeister der Landgemeinden und die Gendarmeriestationen des Kreises.
Nach § 5 unserer Polizeiverordnung über den Verkehr mit Fleisch und allen übrigen von Tieren herstammenden Fleisch- waren vom 18.-Oktober 1924 darf Hackfleisch während der warmen Jahreszeit nicht vorrätig gehalten werben, sondern ist bei Bedarf stets frisch herzustellen.
Wir weisen auf diese Vorschrift erneut hin und empfehlen ihr« Durchführung zu überwachen.
Gi«ß«n, den 4. Juni 1936.
Kreisamt Gießen.
I. V.: We b«r.
Bekanntmachung, die Einfuhr von Vieh aus stark verseuchten Gebietsteilen betreffend.
Dom 28. Mai 1936.
Der Regierungsbezirk Schleswig und das Land Mecklenburg gelten bis auf weiteres als stark verseucht im Sinne der Anordnung vom 13. Januar 1928 (Reg.-Vl. S. 3) und der ergänzenden Bekanntmachung vom 14. Juli 1932 (Reg.-Bl. S. 91).
Alles aus diesen Gebietsteilen nach Hessen eingesiihrte Zucht- und Nutzvieh (Rinder, Schaf«, Schweine und Ziegen) unterliegt demnach der fünftägigen Absonderung nach Maßgabe der in der genannten Anordnung gegebenen Vorschriften.
Die Bekanntmachung vom 18. Dezember 1935 ist hiermit aufgehoben.
Darmstadt, den 28. Mai 1936.
Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung. , , In Vertretung: R o i n « r.
Dicnstnachrichten.
Ludwig Seinmüler 111. aus Rödgen wurde als zweiter Kommandant der Pflichtfeuerwehr Rödgen bestellt und' verpflichtet.
Wilhelm Heinrich Jsheim ans Grüningen ist zum ersten Beigeordneten der Gemeinde Grüningen ernannt worden.
Kreisamt Friedberg
Bekanntmachung.
Die Straßensperre auf der Landstraße I. Ord. „Butzbach — Griedel" ist wieder ausgehoben.
Gießen, den 4. Juni 1936.
«»ess. Provinzialdirektion Oberhessen.
Dienstnachrichten.
Georg Heller von Nieder-Florstadt wurde als stellvertretender Kommandant der Feuerwehr der Gemeinde Nieder- Florstadt ernannt und verpflichtet.
Nr. 40.
Bett.: Die Einfuhr von Vieh aus stark verseuchten Gebietsteilen.
Der Regierungsbezirk Schleswig und das Land Mecklenburg gelten bis auf weiteres als stärk verseucht im Sinne der Anordnung vom 13. Januar 1928 (Reg.-Vlatt S. 3) und der ergänzenden Bekanntmachung vom 14. Juli 1932 (Reg.-Blatt S. 91).
Alles aus diesen Gebietsteilen nach Hessen eingeführte Zucht- und Nutzvieh (Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen) unterliegt demnach der fünftägigen Absonderung nach Maßgabe der in der genannten Anordnung gegebenen Vorschriften.
Die Bekanntmachung vom 18. Dezember 1935 ist hiermit aufgehoben.
Darmstadt, den 28. Mai 1936.
Der Rrichsstatthalter in Hessen — Landesregierung —.
In Vertretung: Reiner.
Betr.: Wie oben.
An die Bürgermeister und Eendarmeriestationen des Kreises.
Auf di« vorstehend« B«kanntmachung weisen wir Cie besonders hin.
Lauterbach, den 5. Juni 1936.
Hessisches Krrisamt Lauterbach.
I. V.: Bracht.
Kreisamt Schotten
Bekanntmachung.
B«tr.: Belehrung der Pilzsammler.
In der Zeit der Pilzernte werden alljährlich zahlreiche Erkrankungen und Todesfälle durch den Genuß giftiger Pilze verursacht. Dabei handelt es stch in den meisten Fällen um den Genuß selbstgefuchter Pilze. Jedem Pilzsammler kann nicht dringend genug empfohlen werden, nur Pilzarten zu verwenden, di« ihm zweifellos als eßbar bekannt sind. Einen Ueüer- blick über bi« wichtigsten eßbaren und schädlichen Pilz« gibt das im Reichsgesundheitsamt bearbeitete Pilzmerkblatt, das im Jahr« 1924 in neuer, erweiterter Ausgabe im Verlag« von Julius Springer, Berlin, W. 9, Linkstrnße 23/24 — erschienen ist und von dort oder im Wege des Buchhandels bezogen werden kann. Der Preis für 1 Stück beträgt 30 Rpf. (einschl. Porto 33 „Rpf.), für 100 Stück 27 RM., für 1000 Stück 220 RM. zuzuglich Porto. In der Neuausgabe des Pilzmerkblattes wer- d«n 42 Pilzarten beschrieben, «s enthält eine farbige Tafel mit 34 Abbildungen sowie «ine Reihe von Belehrungen über das Ammeln von Pilzen und die Behandlung von Pilzvergif-
Als Pilzkenner, die den Sammlern mit Rat und Auskunft zur Seite stehen, haben sich zur Verfügung gestellt:
1. Lehrer Georg Riedel, Gedern
2. Rektor Ludwig Döll, Laubach
3. Lehrer i. R. Heinrich Dambmann, Schotten
4. Lehrer Ludwig Kammer, Ulrichstein.
Schotten, den 3. Juni 1936.
Hessisches Kreisamt Schotten.
I. V.: Schwan.


