Donnerstag, 9. April 1936
III. Uebergangs- und Ausnahmevorfchriften, Strafbestimmungen.
§ 9. ■
Ausnahmen für bestehende Anlagen.
Vorhandene Maschinen sind innerhalb der nächsten drei Jahre vom Tag der Veröffentlichung dieser Polizciverordnung ab gerechnet, so abzuändern, daß sie den vorstehenden Bestimmungen entsprechen.
§10.
Ausnahmen in besonderen Fällen.
, In besonderen Fällen können die Ortspolizeibehörden bei vorhandenen Anlagen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizet- verordnung zulassen, insbesondere die Frist gemäß § 9 verlängern. Bor Erteilung dieser Ausnahmen sind das zuständige Gewerbeaussichtsamt und die zuständige Berufsgenossenschaft gutachtlich zu hören. Andererseits kann die Ortspolizeibchörde im Bedarfsfalls die Frist gemäß § 9 verkürzen.
§ 11.
Anzeige.
Wer durch elementare Kraft betriebene Wäschereimafchinen oder Mangeln gegen Entgelt Dritten zur Benutzung überlassen will, ober wer derartige Maschinen in Mietshäusern oder Siedlungen durch Hausangestellte oder Mieter benutzen läßt, hat spätestens zwei Wochen nach der Inbetriebnahme Anzeige bet der Ortspolizei- behörde zu erstatten.
§ 12. ('
Aushang.
In Waschküchen (Wäschereien) und Mangelstuben, in dener Maschinen der in dieser Verordnung erwähnten Art benutzt werden, ist ein deutlicher Abdruck dieser Polizeiverordnung auszuhängen
§ 13.
Strasbestimmungen.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM., die im Uneinbringlichkeitsfalle in Hast umgewandelt wird, bestraft.
§ 14.
Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft und am 1. Oktober 1950 außer Kraft.
Friedberg (Hessen), den 26. März 1936.
Kreisamt Friedberg.
Dr. Straub.
Vetr.: Gesuch des Adolf Ulrich in Friedberg-Fauerbach Um Erlaubnis zur Erbauung eines neuen Schlachthauses.
Bekanntmachung.
Der Obengenannte beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur XVI Nr. 243, Gemarkung Friedberg-Fauerbach, Hauptstraße Nr. 32, ein Schlachthaus zu errichten.
Pläne, Zeichnungen und Beschreibungen dieser Anlage liegen während 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung im Amtsverkündigungsblatt an gerechnet, bei der Bürgermeisterei Friedberg zur Einsicht offen. Einwendungen können nur innerhalb dieser Frist schriftlich oder zu Protokoll vor- gebracht werden.
Friedberg i. H., den 1. April 1936.
Hessisches Kreisamt Friedberg.
Dr. Straub.
Kreisamt Lauterbach
Nr. 28.
Betr:. Einzelhandelsschutzgesetz; hier: Erteilung von Gewerbe- scheinen durch die Bürgermeister.
An die Bürgermeister des Kreises.
Es wurde in letzter Zeit wiederholt die Feststellung gemacht, daß von Bürgermeistern Gewerbescheine ausgestellt würden, ohne Rücksicht darauf, ob die betreffenden Gewerbetreibenden die nach den einzelnen Gesetzesbestimmungen vorgeschriebene Genehmigung staatlicher Stellen erhalten haben. Hierdurch werden den Antragstellern, wenn die erforderliche Genehmigung nachträglich nicht erteilt wirb, unnötige Kosten verursacht.
. „bie werden daher ausdrücklich angewiesen, Gewerbescheine rn Zukunft erst dann auszustellen, wenn die erforderlichen Genehmigungen auch tatsächlich bereits erteilt sind. Insbesondere kommen hier, in Frage die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels sowie der Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft.
Lauterbach, den 3. April 1936.
Hessisches Kreisamt.
Zürtz.
Am Dienstag, dem 14. April 1936, findet in Greben- H in unter den üblichen Voraussetzungen ein Viehmarkt "ntt. Der Auftrieb beginnt vormittags 9 Uhr und endet vormittags 9.30 Uhr.
Am Mittwoch, dem 15. April 1936, findet in S ch l i tz unter den üblichen Voraussetzungen ein Schweine markt statt. Der Auftrieb beginnt vormittags 8 Uhr und endet vormittags 8.30 Uhr.
.Am Freitag, dem 17. April 1936, findet in Bermuthshain unter den üblichen Boraussetzungen ein Schmeinemarkt statt. Der Auftrieb beginnt vormittags 8.30 Uhr und endet vormittags 9 Uhr.
Kreisamt Schotten
Betr.: Bildung einer öffentlichen Wassergenosfenschaft zur Ent- Wässerung in den Fluren 1, 2, 3 und 5 der Gemarkung Wetterseld.
Bekanntmachung.
Die Mitglieder der Wassergenossenschaft Wetterfeld (Oberfeld) zu Wetterfeld werden hiermit auf
Mittwoch, den 15. April 1936, nachmittags 3 Uhr, zu einer Generalversammlung int Saale der Gastwirtschaft Neuß zu Wetterfeld eingeladen.
Tagesordnung:
Bildung des Genossenschaftsvorstandes.
Schotten, den 1. April 1936.
Kreisamt Schotten.
I. V.: Schwan.
Betr.: Hochwasserschäden,' hier: Instandhaltung der Bäche.
An die Bürgermeistereien des Kreises.
Auch in dem letzten Winter sind wieder erheblich- Schäden an Straßen, Wegen und Hofraiten entstanden, weil die Bäche und Abzugsgräben zur Abführung des Wassers nicht im Stande waren. Diese waren mit Geröll und Schutt belagert oder verwachsen. Seit langem war eine Ausräumung bis auf die Sohle nicht erfolgt. Die Gemeinden find nach dem Bachgefetz zur ordnungsmäßigen Räumung und Instandhaltung verpflichtet. Wir beauftragen Sie daher, die erforderlichen Arbeiten, soweit es Witterung und Wasserstand zulassen, auszuführen.
Schotten, den 3. April 1936.
Hessisches Kreisamt Schotten.
I. V.: Schwa n.


