Ausgabe 
9.7.1936
 
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Kmtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Nr. 83. Aahrsans 1936 I Beilage der Oberhessisch en Tageszeitung I Gießen, s. Ault 1936

Kreisamt Gießen

Nr. 49.

B«tr.: Die Amtsveterinärratsstelle Gießen.

Bekanntmachung.

Die Stelle der Amtsveterinärarztes in Gießen ist wieder besetzt worden, und zwar durch Veterinärarzt Dr. Gilbert. Woh­nung bis auf weiteres Kaiserallee 2311. Fernsprechanschluß Gießen Nr. 3080.

Gießen, den 7. Juli 1936.

' ' Hessisches Kreisamt.

I. V.: Weber.

Dienstnachrichten.

Kaspar A lbach zu Ettingshausen wurde als Feldschütz für di« Gemeind« Ettingshausen ernannt und verpflichtet.

Kreisamt Büdingen

Nr. 36

Betr.: Die ansteckend« Blutarmut der Einhuser; hier; im Pserde- bestand de» Wilhelm Schäfer in Altenstadt.

Bekanntmachu ng.

In dem Pferdebestand des Wilhelm Schäfer in Altenstadt ist di« ansteckend« Blutarmut amtlich festgestellt worden.

Die Vorschriften für die Abwehr und Unterdrückung der an­steckenden Blutarmut der Einhufer vom 30. Juni 1927 (Hess. Regierungsblatt 1927 Seite 145) sowie das ministeriell« Aus­schreiben vom 10. April 1934 zu Nr. St. M. Ib 3340 betr. die ansteckende Blutarmut und die ansteckende Gehirn-Rückenmark- «ntzünbung (Borna) der Pferde, finden Anwendung.

Di« von dem Kreisveterinäramt getroffenen Maßnahmen und angeordneten Sperrmaßregeln werden bestätigt.

Bübingen, den 6. Juli 1936.

Kreisamt Büdingen.

I. V.: Dr. Winkel mann.

' Dienstnachrichten.

Ernannt und verpflichtet wurden:

Paul S t e f f a n von Gettenau zum 1. Beigeordneten der Ge­meinde Gettenau.

Wilhelm Würthele von Ober-Mockstadt zum 2. Beigeordne­ten der Gemeinde Ober-Mockstadt.

Otto A l t von Fauerbach wurde zum Kassenwalter der Ge­meinde Fauerbach ernannt und verpflichtet.

Kreisamt Lauterbach

Bekanntmach« ng.

Betr.: Erfassung militärisch ausgebildeter Wehrpflichtiger älterer Geburtsjahrgänge.

Auf Grund der Verordnung Wer die Erfassung militärisch ausgebildet«! Wehrpflichtiger älterer Geburtsjahrgänge vom 24 .Ium 1936 (Reichsgesetzblatt Nr. 59 Teil I vom 26. Juni 1936) haben sich persönlich zwecks Regelung ihres Wehr- pflichtverhältnisses bei der polizeilichen Meldebehörd» (Bür­germeisterei) ihres Wohnsitzes in der Zeit vom 13. Juni bis 22. August einschließlich folgende wehrpflichtige Deutschs di« «ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Deutschen Reich« haben anzumelden:

a) di« Offiziere und Beamten aller Gattungen, die dem akti­ven oder BeurlaWtenstande des früheren Heeres, der Schutz- truppe, der Kaiserlichen Marin«, der Reichswehr (des Reichsheeres und der Reichsmarin«) angehört haben;

b) alle seit dem 1. Januar 1921 aus der Wehrmacht oder der LandespolizÄ ausgefchied«n«n Deckofsiziere, Unteroffiziere

und Mannschaften sowie alle Männer, die durch eine von der Wehrmacht oder Landcspolizei veranlaßte kurzfristige Ausbildung militärisch geschult sind, sofern sie einem älteren Geburtsjahrgang als 1913 angehören.

Auskunft Wer die Zugehörigkeit zu dem oben bezeichneten Personenkreis erteilt das Wehrbezirkskommando Gießen, Liebig« straße 16. Die polizeilichen Meldebehörden (Bürgermeistereien) erteilen kein« Auskunft.

Von der Anmeldung sind befreit Personen, die in der Wehrmacht, in der Landespolizei oder in der SS-Verfügungs« truppe sind.

Wer wegen Verhinderung durch Krankheit der Meldepflicht nicht nachkommen kann, hat ein Zeugnis des Amtsarztes (Staatliches Gesundheitsamt Lauterbach) oder ein mit dem Sichtvermerk des Amtsarztes versehenes Zeugnis eines andere« beamteten Arztes einzureichen.

Bei der Anmeldung sind mitzubringen:

s) Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in der Wehrmacht oder Landespolizei oder Wer die bereits ausgesprochen« Annahme als Freiwilliger im Reichsarbeitsdienst oder in der Wehrmacht;

b) Papiere über geleisteten aktiven Dienst im srüheren Heer, der Schutztruppe, der Kaiserlichen Marine und Reichswehr (Reichsheer und Reichsmarine).

Wer seiner Meldepflicht nicht oder nicht pünktlich nach- kommt, wird, wenn keine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geld­strafe bis zu 150 RM. oder mit Haft bestraft.

Lauterbach, den 6. Juli 1936.

Hessisches Kreisamt.

Zürtz.

Bekanntmachu ng.

Betr.: Das KreisveterinLramt Lauterbach.

Zum Nachfolger des Veteriärrates Dr. Gilbert in Sauter« Hach wurde Dr. O e h l aus Büdingen ernannt. Sein Dienst­zimmer befindet sich bis auf weiteres im Bahnhofshotel iti Lauterbach, Fernsprech-Nr. 42.

Lauterbach, den 4. Juli 1936.

Hessisches Kreisamt.

I. V.: Bracht.

Betreffend: Wie oben.

An die Bürgermeister des Kreises.

^f.H^auffragen Sie, die vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise zur Kenntnis der Gemeindeangehörigen zu bringen.

Lauterbach, den 4. Juli 1936.

I. V.: Bracht.

Das

Amtsverkündigungsblatt

der Provinzialdirektion Dberhessen und der Kreisämter Gießen, Zriedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und fllsfelb erscheint nach Bedarf. Wir bitten die flmtsftellen, dar vor­liegende Material uns jeweils frühzeitig zu­kommen zu lassen.

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