Sonntag, 9. Februar 1936
Die obige Festsetzung
Preis
. NM.
. 193 . .
2m Auftrag: Grossmann.
Der Käufer
(Unterschrift)
§ 3
Diese Abänderung tritt mit
Kreisamt Alsfeld
Der Rcichsstatthalter in Hessen.
Gießen, den . . Der Verkäufer
Darmstadt, den 24. Januar 1936.
Peter Eemeinder-Strabe 3. Ortsruf 5001 — Fernruf 5040.
(Unterschrift)
*) Nichtzutreffendes streichen!
^-e,e rioanverung tritt mit dem Tage ihrer Veröff-nt- lichung im Amtsverkündigungsblattin Kraft.
— Landesregierung — Abteilung II.
Zu Nr. II/III. 9648.
®i«Ben, den 6. Februar 1936.
H-ff. Polizcidirektion.
3. V.: Beate.
Betreff: Ferienordnung für das Schuljahr 1936/37.
A» die Direktionen der höheren Schulen und die Krcis- und Stadtschulämter.
Die Schulferien für das Schuljahr 1936/37 werden vorbe- n i,er Zustimmung des Herrn Reichs- und Preussischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung wie folgt festgesetzt:
W.w ein Tier auf dem Markt nicht verkauft, so hat der ^r Dbrma,r?lhKS bhlusjscheinvordruck mit der Nummer den Ärme 1T ”er,auften Ti----, s-inen Namen und Tier^ h h -rino-rkaus! zu versehen und beim Abtrieb des J,„ JA“ r?r e'\ Durchschriften des Schlußscheinvordrucks an den Kontrollüeamten am Ausgang abzugeben.
Muster des
S ch l u tz s ch e i n s Ljd. Nr.....
des Siebener Nutzviehmarktes.
Verkäufer
KvnrmissiönSr'(Wame’ ..........
verkaufte heute an
Käufer (Name, Wohnort)
Verkauftes Tier *) Kuh, Rind, Bulle, Ochse, Fresser, Kalb' Ohrmarke Nr.....Farbe: . . . . Alter: . . . .Jahr«
Bd “'ä: sr*1 "*»■
Snnftige zugesagte Eigenschaften (z. B. gefahren)
Letzier Ferieniag
Dienstag, 14.Aprill936
Mittwoch, 3. Juni 1936
Montag, 17. Aug. 1936
Montag, 19. Okt. 1936
Mittwoch.
6. Jan. 1937 Mittwoch,
7. April 1937
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Abhaltung von Viehmärkten in Alsfeld.
Für den am 17. Februar 1936 in Alsfeld stattfindenden Viehmarkt wird auf Erund des Reichsviehseuchengesetzes und der zu seiner Ausführung erlassenen Vorschriften angeordnct:
1 Aufgetrieben werden dürfen nur seuchenfreie Schweine und Rindvieh aus der Provinz Obcrhessen und den unmittelbar an den Kreis Alsfeld angrenzenden preussischen Kreisen. Händler, chweine müssen nachweislich die vorgeschriebene Quarantäne durchgemacht haben oder hiervon befreit sein. Hustende Schweine werden zurückgewiesen.
2. Schweine und Rindvieh aus Sperrbezirken, Beobacht,inas- und gefährdeten Gebieten, insbesondere ans Preussen (Ostorcu- ssen ausgenommen), dürfen nicht aufgetriebcn werden.
>!. <yür alle auf den Markt gebrachten Schweins muss ein vorschriftsmässiges Ursprungszeugnis (vgl. die Bekanntmachung des Herrn Ministers des Innern vom 30. April 1927) mitge- sührt und vorgelegt werden.
4. Vor dem Austrieb auf dem Markt müssen die Schweine dem beamteten Veterinärarzt zur Untersuchung vorgeführt wer-
5. Der Transport der Schweine hat in Wagen zu erfolgen.
6. Der Marktauflrieb erfolgt nur von der Vürgcrmeiücr- Haas-Strasse und der Tilemann-Schnabel-Strasse aus. Die Iahnstrasse zwischen Schillerstraße und Tilemann - Schnabel- Strasse wird für den übrigen Fuhrwerksverkehr während der Auftriebszeit gesperrt.
7. Die Austriebszeit wird festgesetzt von 8K—9 Uhr vormittags.
8. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden nach dem Reichsviehseuchengesetz bestraft.
Den Anordnungen des beamteten Deterinärarztes und des überwachenden Polizeiversonals ist Folge zu leisten, ebenso sind die Vorschriften der Marktordnung zu beachten.
Der Handel mit Schweinen ist am Markttage und am vorhergehenden Tage ausserhalb des Viebmarktplatzes in Alsfeld und der Umgebung des Marktes untersagt.
Alsfeld, den 28. Januar 1936.
Kreisamt Alsfeld.
5. V.: Dr. Lotz.
nirt ... „ _, f -. - be- Sommer- und der Herbstferien gilt für alle Schulen in den Städten Darmstadt. Mainz Eieben. Ottenbach. Worms. Friedberg, Bad-Nauheim, und Bens- v "k 6kk°ne iiDrioei1 Dlte d-- Landes sind die Sommer- und d,e Herbstferien nach dem Stand der Erntearbeiten im Einvernehmen mit den Schulämtern festzulegen: sie dürfen die Zeitdauer^ von 45 Tagen (von dem aus den letzten Schultag vor den denen .folgenden bis zu dem Tag des Schulbeginns nach den Ferien vorangehenden Tage einschliesslich) nicht über- schreiten.
| Kreisamt Friedberg
Bekanntmachung.
Wegen Ausführung von Straßenbauarbeiten wird die Pro- 1 s Ober-Ejchbach-Obcr-Erlenbach vom 12. Februar 193b ab für jeglichen Verkehr gesperrt.
Umleitung erfolgt über Nieder-Eschbach. Di« ausgestellten Warnungstafeln sind zu beachten. '3 ' “tCn
G i < j) e n, den 8. Februar 1936.
H-Mch- Provinzialdirektion Obcrhessen.
Bezeichnung der Ferien
Dauer in Tagen
Erster Ferieniag
Osterferien 1936
18
Samstag, 28.März 1936
Pjingstserien 1936
7
Donnerstag, 28 Mm 1936
Sommerferien 1936
40
Donnerstag 9. Juli 1936
Herbstferien 1936
6
Donnersiag, 15. Okt. 1936
Weihnachtsserien 1936
15
Mittwoch, 23. Dez. 1936
Osterferien 1937
18
Sonntag, 21. März 1937


