Ausgabe 
9.2.1936
 
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Sonntag, 9. Februar 1936

Die obige Festsetzung

Preis

. NM.

. 193 . .

2m Auftrag: Grossmann.

Der Käufer

(Unterschrift)

§ 3

Diese Abänderung tritt mit

Kreisamt Alsfeld

Der Rcichsstatthalter in Hessen.

Gießen, den . . Der Verkäufer

Darmstadt, den 24. Januar 1936.

Peter Eemeinder-Strabe 3. Ortsruf 5001 Fernruf 5040.

(Unterschrift)

*) Nichtzutreffendes streichen!

^-e,e rioanverung tritt mit dem Tage ihrer Veröff-nt- lichung im Amtsverkündigungsblattin Kraft.

Landesregierung Abteilung II.

Zu Nr. II/III. 9648.

®i«Ben, den 6. Februar 1936.

H-ff. Polizcidirektion.

3. V.: Beate.

Betreff: Ferienordnung für das Schuljahr 1936/37.

A» die Direktionen der höheren Schulen und die Krcis- und Stadtschulämter.

Die Schulferien für das Schuljahr 1936/37 werden vorbe- n i,er Zustimmung des Herrn Reichs- und Preussischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung wie folgt festgesetzt:

W.w ein Tier auf dem Markt nicht verkauft, so hat der ^r Dbrma,r?lhKS bhlusjscheinvordruck mit der Nummer den Ärme 1Ter,auften Ti----, s-inen Namen und Tier^ h h -rino-rkaus! zu versehen und beim Abtrieb des J, JA r?r e'\ Durchschriften des Schlußscheinvordrucks an den Kontrollüeamten am Ausgang abzugeben.

Muster des

S ch l u tz s ch e i n s Ljd. Nr.....

des Siebener Nutzviehmarktes.

Verkäufer

KvnrmissiönSr'(Wame ..........

verkaufte heute an

Käufer (Name, Wohnort)

Verkauftes Tier *) Kuh, Rind, Bulle, Ochse, Fresser, Kalb' Ohrmarke Nr.....Farbe: . . . . Alter: . . . .Jahr«

Bd'ä: sr*1 "*»

Snnftige zugesagte Eigenschaften (z. B. gefahren)

Letzier Ferieniag

Dienstag, 14.Aprill936

Mittwoch, 3. Juni 1936

Montag, 17. Aug. 1936

Montag, 19. Okt. 1936

Mittwoch.

6. Jan. 1937 Mittwoch,

7. April 1937

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Abhaltung von Viehmärkten in Alsfeld.

Für den am 17. Februar 1936 in Alsfeld stattfindenden Viehmarkt wird auf Erund des Reichsviehseuchengesetzes und der zu seiner Ausführung erlassenen Vorschriften angeordnct:

1 Aufgetrieben werden dürfen nur seuchenfreie Schweine und Rindvieh aus der Provinz Obcrhessen und den unmittelbar an den Kreis Alsfeld angrenzenden preussischen Kreisen. Händ­ler, chweine müssen nachweislich die vorgeschriebene Quaran­täne durchgemacht haben oder hiervon befreit sein. Hustende Schweine werden zurückgewiesen.

2. Schweine und Rindvieh aus Sperrbezirken, Beobacht,inas- und gefährdeten Gebieten, insbesondere ans Preussen (Ostorcu- ssen ausgenommen), dürfen nicht aufgetriebcn werden.

>!. <yür alle auf den Markt gebrachten Schweins muss ein vorschriftsmässiges Ursprungszeugnis (vgl. die Bekanntmachung des Herrn Ministers des Innern vom 30. April 1927) mitge- sührt und vorgelegt werden.

4. Vor dem Austrieb auf dem Markt müssen die Schweine dem beamteten Veterinärarzt zur Untersuchung vorgeführt wer-

5. Der Transport der Schweine hat in Wagen zu erfolgen.

6. Der Marktauflrieb erfolgt nur von der Vürgcrmeiücr- Haas-Strasse und der Tilemann-Schnabel-Strasse aus. Die Iahnstrasse zwischen Schillerstraße und Tilemann - Schnabel- Strasse wird für den übrigen Fuhrwerksverkehr während der Auftriebszeit gesperrt.

7. Die Austriebszeit wird festgesetzt von 8K9 Uhr vor­mittags.

8. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften wer­den nach dem Reichsviehseuchengesetz bestraft.

Den Anordnungen des beamteten Deterinärarztes und des überwachenden Polizeiversonals ist Folge zu leisten, ebenso sind die Vorschriften der Marktordnung zu beachten.

Der Handel mit Schweinen ist am Markttage und am vor­hergehenden Tage ausserhalb des Viebmarktplatzes in Alsfeld und der Umgebung des Marktes untersagt.

Alsfeld, den 28. Januar 1936.

Kreisamt Alsfeld.

5. V.: Dr. Lotz.

nirt ... _, f -. - be- Sommer- und der Herbstferien gilt für alle Schulen in den Städten Darmstadt. Mainz Eie­ben. Ottenbach. Worms. Friedberg, Bad-Nauheim, und Bens- v "k 6kk°ne iiDrioei1 Dlte d-- Landes sind die Sommer- und d,e Herbstferien nach dem Stand der Erntearbeiten im Einver­nehmen mit den Schulämtern festzulegen: sie dürfen die Zeit­dauer^ von 45 Tagen (von dem aus den letzten Schultag vor den denen .folgenden bis zu dem Tag des Schulbeginns nach den Ferien vorangehenden Tage einschliesslich) nicht über- schreiten.

| Kreisamt Friedberg

Bekanntmachung.

Wegen Ausführung von Straßenbauarbeiten wird die Pro- 1 s Ober-Ejchbach-Obcr-Erlenbach vom 12. Februar 193b ab für jeglichen Verkehr gesperrt.

Umleitung erfolgt über Nieder-Eschbach. Di« ausgestellten Warnungstafeln sind zu beachten. '3 'tCn

G i < j) e n, den 8. Februar 1936.

H-Mch- Provinzialdirektion Obcrhessen.

Bezeichnung der Ferien

Dauer in Tagen

Erster Ferieniag

Osterferien 1936

18

Samstag, 28.März 1936

Pjingstserien 1936

7

Donnerstag, 28 Mm 1936

Sommerferien 1936

40

Donnerstag 9. Juli 1936

Herbstferien 1936

6

Donnersiag, 15. Okt. 1936

Weihnachtsserien 1936

15

Mittwoch, 23. Dez. 1936

Osterferien 1937

18

Sonntag, 21. März 1937