Ausgabe 
8.4.1936
 
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Mittwoch, den 8. April 1936

2^7 Dienstpflichtige hat zur Musterung mitzubringen:

a) Geburtsschein,

6) Nachweis über Abstammung,

c) Schulzeugnisse und Nachweise über Berufsausbildung (Lehrlings- und Gesellenprüfung),

d) Arbeitsbuch,

e) Ausweise über Zugehörigkeit

Zur HI (Marine-HI), zur SA (Marine-SA), zur SS, zum NSKK, zum RLK (Reichsluftsportkorps), bisher DLV (Deutscher Luftsportverband),

zum DA SD (Deutscher Amateur-, Sende- und Empfangs­dienst),

k) Nachweis über Teilnahme am Wehrsport (Seesport), Be­scheinigung über die Kraftfahrausbildung beim NSKK Amt für Schulen, den Neiterschein des Reichsinspek­teurs für Reit- und Fahrausbildung, das Seesportfunk- zeugnis,

g) Nachweis über die Ausbildung beim Roten Kreuz,

h) Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Arbeitspaß oder Arbeltsdienstpaß, Dienstzeitenausweis, Pflichtenheft der Studentenschaft),

i) Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in der Wehr­macht. Landespolizei oder SS-Verfügungstruppe, Annohmeichein als Freiwilliger in der Wehrmacht oder SS-Verfügungstruppe,

'> Nachweis über Seefahrt,zeiten und den Besuch von See- fahrtschulen und Schiffsingenieurschulen oder Nachweis über abgelegte Schifserprüfungen,

m) Nachweis über den Besitz des Reichssportabzeichens oder des SA-Sportabzeichens.

n) Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Flugzeuge. Segelboote, Motorjachten),

o) Freischwimmerzeugnis.

^der Dienstpflichtige hat zwei Paßbilder vorznleqen, außerdem haben Dienstpflichtige mit Sehfehlern das Vrillen- rezept mitzubringen.

m 3<(ör Dienstpflichtige hat gewaschen und mit sauberer Wasche zur Musterung zu erscheinen.

Anspruch auf Reisekosten und Entschädigung für Lohnaus- sall für Dienstpflichtig« besteht nicht.

Zurückstellungsanträge sind möglichst frühzeitig, spätestens bei der Musterung, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Kreisamt zu stellen. Die erforderlichen Beweismittel sind dem Antrag anzuschließen oder mitzubringen. Dienstpflichtige, die Zurückstellungsanträge anbringen, haben gleichzeitig zur Muste­rung zu erscheinen.

Dienstpflichtige, die durch Krankheit an der Gestellung zur Musterung verhindert sind, haben hierüber rechtzeitig ein Zeug­nis des Amtsarztes (Staatliches Gesundheitsamt) oder ein mit dem Sichtvermerk des Amtsarztes versehenes Zeugnis eines anderen beamteten Arztes an das Kreisamt einzureichen. Völlig Untaugliche (Geisteskranke, Krüppel ufw.) können auf Grund eines ebensolchen Zeugnisses vom Kreisamt von der Gestellung zur Musterung befreit werden.

Schotten, den 1. April 1S36.

Hessisches Kreissmt Schotten.

I. V.: S ch wa n.

An die Bürgermeistereien des Kreises.

Wir verweisen Sie auf vorstehenden Gestellungsaufruf hin. Sie wollen ihn ortsüblich bekannt machen und zum Aushang bringen. Die Bürgermeister, als Leiter der Ortspolizeibehörden,

haben zur Musterung der Dienstpflichtigen ihrer Gemeinde art i>em vorgesehenen Tag zu erscheinen. Die Wehrstammblätter unk' hinmirT»en hifr snitzubringen. Sie wollen alsbald dar­auf hinwirken, daß die Dienstpflichtigen sich die erforderlichen Unterlagen sofort beschaffen. Im Fall der Bedürftigkeit kann uns Rechnung für die Lichtbilder vorgelegt werden.

Schotten, den 1 April 1936.

Hessisches Kreisamt Schotten.

I. V.: Schwan.

Betr.: Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben.

An die Schulvorstände des Kreises.

Termin: 1. Mai 1 936 : Unter Hinweis auf unser Hekto-, gramm vom 29. 11. 1935 ersuchen wir um Vorlage Ihrer Ve« richt« ju dem genannten Termin.

Schotten, den 2. April 1936.

Kreisschulamt Schotten.

I. V.: Dr. Meuer.

Betr.: Herumlaufenlassen der Hühner, Gänse und Enten Bekanntmachung.

. 39 b<5 Feldstrafgesetzes wird mit Geldstrafe

" *77 f roet Hühner oder anders Haustiere außerhalb e.ngesriedigter Grundstücke ohne gehörige Aussicht herumlaufen läßt, so daß dadurch eine Gefahr der Beschädigung fremden Feldes besteht. wuvujung

Die Bürgermeistereien werden beauftragt, das Feldschuü- personal zu strenger Ueberwachung und Anzeigeerstattung in Uebertretungsfallen anzuweisen.

Schotten, den 3. April 1936.

Hessisches Kreisamt Schotten.

I. V.: Schwan.

Dicnstnachrichten.

Dreymann von Ober-Schmitten wurde als Feld- 7*7 Jur bl<! Gemeind« Ober-Schmitten ernannt und ver- Pf Haltet

Das

Amtsverkllndigungsblatt

der Provi'nzialdirekition Gberhessen und der Ureisämter Gießen, Zriedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und fllsfelb erscheint nach Bedarf, wir bitten die Kmtsstellen, das vor­liegende Material uns jeweils frühzeitig zu- kommen zu lassen.