Ausgabe 
8.4.1936
 
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Lstmtsverkründigungsblatt her Provlnziaidirektion Oberheßen und der Kreisümter Gießen, Friedberg, Büdingen, __Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Nr. 46. Jahrgang 1936 I Beilage der Oberhessischen Tageszeitung I Gießen. 8. April 1836

Kreisamt Lauterbach

Nr. 27.

Bekanntmachung.

Betr.: Das Fischen in der Schlitz und Fulda.

Das Hessische Staatsministerium hat auf Grund des § 10 Abs. 2 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Ausübung und den Schutz der Fischerei betreffend, vom 14. Dezember 1887, aus dringenden Rücksichten auf die Erhal­tung des Fischbestandes in der Schlitz und der Fulda über die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 1 der A nde ru n gsverord n u ng vom 14. Mai 1920 (Reg.-Dl. S. 89) hinaus den Fischereibetrieb in den genannten Gewässern, mit Ausnahme des Angelns mit der Rute, während der Friihjahrsschonzeit, also in der Zeit vom 20. April bis 31. Mai (vergl. Verordnung vom 18. März 1931, Reg.-Bl. S. 17) bis auf weiteres untersagt.

Die in Betracht kommenden Fischererberechtigten werden hiervon durch gegenwärtige Bekanntmachung in Kenntnis ge­setzt und vor Uebertretung des Verbots bei Meldung einer Strafanzeige verwarnt.

- Lauterbach, den 1. April 1936.

Hessisches Kreisamt.

Zürtz.

, Lauterbach, den 1. April 193«.

^etr.: Wie oben.

An die Bürgermeistereien des Schlitzerlaudes und die Gendarmerieftation Schlitz.

Wir weifen Sie hiermit auf obenftehende Bekanntmachung hin und empfehlen Ihnen ortsübliche Bekanntmachung; insbe­sondere sind auch die Fischereiberechtigten nochmals daraus anf- merksam zu machen. Das Feldschutzpersonal wie die Gendarmerie­station Schlitz werden beauftragt, durch öftere Begehung der Flutzufer während der Frllhjahrsschonzeit die Einhaltung des Verbots zu überwachen. Im Falle von Zuwiderhandlungen stnd di« Schuldigen auf Grund des Artikels 64, Ziffer 6, des Gesetzes die Ausübung und den Schutz der Fischerei betreffend, 27. April 1881, zur Anzeige zu bringen.

Hessisches Kreisamt.

.... . Z'ürtz.

Dienstnachrichten.

Johannes Heddrich zu Hopfmannsfeld ist zum Wiefen- vorstandsmitglied der Gemeinde Hopfmannsfeld ernannt und verpflichtet worden.

Kreisamt Schotten

Betreffend: Musterung 1936.

Gestellungsaulruf für den Kreis Schotten

Auf Grund des Wehrgesetzes vom 21. Mai 1935 (Reichs­gesetzblatt I Seite 609) des Reichsarbeitsdienstgesetzes vom 26. Juni 1935 (Reichsgosetzbla tt l Seite 769) und auf Grund der

Verordnung über die Musterung und Aushebung vom 21. März 1936 (Reichsgesetzblatt I Seite 201) wird folgendes bekannt gemacht:

An den nachfolgend verzeichneten Tagen findet jeweils von morgens 8 Uhr ab im Kreis Schotten Musterung statt. Als Militärbehörde ist für die Musterung im Kreis Schotten das Wehrkreiskommando Büdingen zuständig. Bei der Musterung 1936 werden gemustert:

Di« dienstpflichtigen Angehörigen

a) des Jahrgangs 1913, zwecks Heranziehung zur kurzfristigen Ersatzreserve-Ausbildung bei Erg. Einheiten in den näch­sten Jahren;

b) des Jahrgangs 1916, für die Aushebung zum Reichsarbeits­dienst ab Herbst 1936 und später zum aktimn Wehrdienst;

c) die zurzeit im Reichsarbeitsdienst befindlichen Dienstpflich­tigen der Jahrgänge nach a) und b) durch das für die Reichsarbeitsdienstunterkunft zuständige Wehrbezirks- Komma irdo;

cl) die bei der Musterung 1935 zuruckgestellten Angehörigen der Jahrgänge 1914 und 1915, und zwar

der Jahrgang 1914 für di« Aushebung im Herbst 1936 zum aktiven Wehrdienst,

der Jahrgang 1915 für die Aushebung zum Rcichs- arbeitsdienst ab Herbst 1936 und zum aktiven Wehrdienst im Herbst 1937;

e) diejenigen Wehrpflichtigen, die bei der Einstellung zum aktiven Wehrdienst im Herbst 1935 zeitlich untauglich be­funden und diejenigen, die bei der Einstellung zum Reichs­arbeitsdienst im Herbst 1935 wie April 1936 zeitlich oder dauernd untauglich befunden und entlassen worden sind. Diese stehen bei Feststellung der Tauglichkeit (1, 2 oder be­dingt) ohne vorher geleisteten Reichsarbeitsdienst mit ihren Jahrgängen zur Aushebung zum aktiven Wehrdienst heran. Die Musterung findet statt:

Musterungsort Laubach,

beginnend am 21. April 1936, vormittags 8 Uhr,

für die Gemeinden: Freienfeen, Gonterskirchen, Solms-Ilsdorf, Klein-Eichen, Lardenbach, Laubach, Ruppertsburg, Wetterfeld, Stornfels, Ulfa.

Musterungsort lllrichstei».,

beginnend am 28. April 1936, vormittags 8 Uhr,

für die Gemeinden: Altenhain, Babenhausen II, Feldkrücken, Grotz-Eichen, Helpershain, Höckersdorf, Köddingen, Kölzenhain, Meiches, Ober-Seibertenrod, Rebgeshain, Schmitten. Sellnrod, Stumpertenrod, Ulrichstein, Unter-Seibertenrod, Wobnield.

Musterungsort Schotten,

beginnend am 11. Mai 1936, vormittags 8 Uhr,

für die Gemeinden: Betzenrod, Breungeshain, Vuscnborn, Eichel­sti chien, Eichelsdorf, Einartshausen, Eschenrod, Götzen, Michel­bach, Herchenhain, Kaulstof;, Michelbach;

beginnend am 19. Mai 1936, vormittags 8 Uhr,

Ober-Schmitten, Reinrod, Rudingshain, Sichenhausen, Schotten und Wingershausen.

Musterungsort Gedern,

beginnend am 11. Juni 1936, vormittags 8 Uhr,

für die Gemeinden: Burkhards, Gebern, Glashütten, Hart­mannshain, Mittel-Seemen, Rieder-Seemen, Ober-Lais, Ober« Seemen, Steinberg, Volkartshaim