Amtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, - ' Lauterbach und Schotten.
Beilage der Oberhessischen Tageszeitung - Gieren,,26. September 1935.
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Kreisamt Gießen
Nr. 50.
Petr.! Das Verfahren in Wildschadenssachen; hier: die Ernennung von Wildschadensschätzern.
Gemäß § 50 der Reichsverordnung zur Ausführung des Reichsjagdgesetzes vom, 27. März 1935 (Reichsgesetzblatt I 6. 431 ff.) und der Hessischen Verordnung zur Ausführung des ■' Reichsjagdgesetzes vom 16. April 1935 haben wir auf Vorschlag des Kreisjägernneisters folgend« Personen als Wildschadensschätzer bzw. Stellvertreter auf die Dauer von drei Jahren ernannt und verpflichtet:
1. Hegering Gießen.
Schätzer: Wilhelm Schmidt II. in Eroßen-Buseck;
. Stellvertreter: Franz Hennecken in Gießen, Marburgerstr.65.
: 2. Hegering Grünberg.
Schätzer: Heinrich Erb II. in Beltershain- Stellvertreter: Hermann Velten in Göbelnrod.
3. Hegering Erüningen.
Schätzer: Wilhelm Karl Schneider in Eberstadt: ' Stellvertreter: Wilhelm Kissel I. in Earbenteich.
4. Hegering Lich.
Schätzer: Julius Jhring in Lich;
Stellvertreter: Hermann Stärk in Bettenhausen.
5. Hegering Londorf.
Schätzer: Ludwig Grieb in Geilshausen;
Stellvertreter: Wilhelm Rein III. in Ällendors a. v. Lumda.
6. Hegering Röthges.
Schätzer: Altbürgermeister Adolf Hofmann II. in Rodheim an der Horloff; ■
Stellvertreter: Adolf Dietrich in Langd.
Gießen, den 23. September 1935.
Kreisamt Gießen. I. V.: Weber.
Bekanntmachung.
Die Straßensperre auf der Provinzialstraßenstrecke Gießen- Alsfeld, Abteilungen Erünberg—Mücke und Ruppertenrod- Ermenrod, wird ab 2 3. September 1 9 3 5 aufgehoben.
Die Sperrung der Strecke Mücke-Ruppertenrod bleibt bestehen, ebenso die seitherigen Umleitungen.
Gießen, den 21. September 1935.
Hessische Provinzialdircktion Obrrhessen.
Dicnstnachrichten.
Wilhelm Alles III. zu Grüningen wurde zum Rechner der evangelischen Kirche Grüningen ernannt und verpflichtet.
Kreisamt Büdingen
Nr. 55.
Polizeiverordnung für den Fahrzeugverkehr in der Stadt Nidda.
Auf Grund der §§ 34 und 36 der Reichsstraßenverkehrsord- nung vom 28. Mai 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 455) in Verbiir- bung mit Art. 64 I der Kreis- und Provinzialordnung vom 8. Juli 1911 wird nach Anhörung der Bürgermeisterei und der Gemeinderäte von Nidda und mit Genehmigung des Reichsstatthalters in Hessen — Landesregierung —, Abteilung Ib, vom 13. September 1935 zu Nr. Ib 37 068 folgendes verordnet:
§ 1,
Das Parken von Fahrzeugen aller Art ist nicht gestattet: 1. in der Bahnhofstraße zwischen Kaufhaus Häuser — Sängers
Eck und den Grundstücken Rettberg —Katz;
2. in der Raun von Rathaus — Wohnhaus Kratz bis Kaufhaus Jost — Wohnhaus Diehlmann;
3. in der Verbindungsstraße von der Mllhlstraße nach der Turnhalle, entlang dem Eichamt, und
4. auf dem Wehr (Ädolf-Hitler-Eiche).
§ 2.
Für den Verkehr mit Fahrzeugen aller Art sowie für Reiter sind gesperrt:
1. der Verbindungsweg zwischen Schulsteg u. der Michelnauer Straße, entlang dem Schwimmbad und dem Eistcich;
2. der Langensteg;
3. der Schulsteg;
4. der Verbindungsweg zwischen Beunde und Schillfrstrasch entlang dem Wohnhaus Wilhelm Seum — Kaspck^Junker!
5. der Verbindungsweg Beunde nach der Bahnhosstraße, entlang des Gambrinus.
§ 3.
Für den Durchgangsverkehr mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Fahrräder und Handwagen, sind gesperrt:
1. di« Berbindungsstratze zwischen Mllhlstraße, entlang dem Eichamt;
2. die Straße durch das Amtsgericht nach der Eänswiese.
§ 4.
Die Mllhlstraße ist für den Durchgangsverkehr mit Fahrzeugen aller Art gesperrt.
§ 5.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften werden mit einer Geldstrafe bis zu 150.— RM. oder mit Haft bestraft.
§ 6.
Die Polizeiverordnung tritt mit dem Tag« ihrer Verkündung in Kraft.
Büdingen, den 20. September 1935.
Hessisches Kreisamt Büdingen. Becker.
Kreisamt Lauterbach
Nr. 74.
Abteilung III. Preisüberwachungsftclle.
Bekanntmachung betreffend Höchstpreise für Speiseöle und -fette.
Vom 14. September 1935.
In letzter Zeit sind beim Verkauf von Pflanzenölen und -fetten Preissteigerungen erfolgt, die über die Preiserhöhung der ausländischen Rohstoffe (Oelsaaten und Oelfrüchte) zum Teil weit hinausgehen. Um diesen Preissteigerungen entgcgen- treten zu können, hat die Reichsstelle für Milcherzeugnisse Oels und Fette, Höchstpreise für Speiseöle und Speisefette errechnet.
Ab 1. September 1935 sind folgend« Kleinverkausshöchst- preise festgesetzt worden: Soya-Oel je Liter 1.25 RM., Erdnuß- Del je Liter 1.35 RM., RUb-Oel je Liter 1.20 RM., Speise- Mischöl (mindestens 50 Prozent Erdnuß- oder Rüb-Oel) je Liter 1.30 RM.
Pflanzenfette dürfen im Kleinverkauf einen Preis von 0.70 RM. je Pfund nicht überschreiten.
Verstöße gegen diese Höchstpreisanordnung werden durch die Preisüberwachungsstell« auf Grund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen mit Ordnungsstrafen bis zu 1000.— RM. und gegebenenfalls mit Geschäftsschließung bestraft.
Darmstadt, den 14. September 1935.
Lauterbach, den 20. September 1935. Vetr.: Wie oben.
An die Bürgermeistereien und Eendarmeriestationen des Kreises!
Wir verweisen auf obige Bekanntmachung und empfehlen Ihnen, soweit notwendig, ortsübliche Veröffentlichung. Die Gendarmeriestationen werden mit Durchführung der ‘ Ueber- wachung beauftragt und angewiesen, in Zuwiderhandlungssällen Strafanzeige vorzulegen.
Hessisches Kreisamt Lauterbach. Zürtz.


