Ausgabe 
30.11.1935
 
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Amtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Beilage der Oberhejsischen Tageszeitung Drehen, 30. November 1935.

Kreisamt Gießen

Nr. 75.

Betreffend: Die Regelung der Kartosselpreise.

Bekanntmachung.

Durch Anordnung des Herrn Reichsstatthalters in Hessen Landesregierung vom 20. September 1935, die seinerzeit in der Presse veröffentlicht worden ist, sind solgende Höchstpreise Lei dem unmittelbaren Bezug von dem Erzeuger frei Keller festgesetzt worden:

weiß, rot, blau gelbfleischige

a) In den Städten: Darmstadt Offen»

bach, Mainz, Eietzen u. Bingen

2.70- 2.90 RM.pro Ztr. 3.00320 RM. pro Ztr.

b) In den übrigen Gemeinden:

2.50 2.70 RM. pro Ztr. 2.803.00 RM. pro Ztr.

Der oberste Preis kommt nur für erstklassige ausgelesene Ware in Frage alle in der Qualität abfallenden Sorten müssen entsprechend niedrigere Preise innerhalb der obigen Spanne auf­weisen. Die Zuschläge für die Abfuhr und Abtragung seitens des Erzeugers zum Verbraucher sind in den vorstehenden Preisen enthalten. Eine Sondervergütung kann dafür nicht mehr ge­fordert werden.

Es ist nun beobachtet worden, daß Erzeuger bei der Liefe­rung von Speisekartoffeln siir den Winterbedarf an den Ver­braucher in die Stadt nicht di« vorgeschriebenen Höchstpreise ein­gehalten haben. Zum Teil haben die Erzeuger auch versucht, der Lieferung zwar den zulässigen Höchstpreis zugrunde zu legen, aber für die Anfuhr und für die Abtragung in den Keller einen besonderen Zuschlag zu nehmen. Wir sehen uns daher veran­lasst, darauf hinzuweisen, dass Zuschläge zu diesen Preisen, z. B. für die Anfuhr und die Abtragung der Kartoffeln nicht genom­men werden dürfen.

Die Bürgermeistereien wollen dies ortsüblich bekanntgeben,

Giessen, den 26. November 1935. .

Kreisamt Giessen. I. V.: Weber.

Dirnstnachrichten.

Hermann Stoll von Earbenteich wurde zum 1. Beigeord­neten der Gemeinde Earbenteich ernannt. . >.

V ; / . Zu Bürgermeistern wurden ernannt:

7 Heinrich Erb II. von Beltershain W die Gemeinde Bel«

<7 tershain;

Wilhelm Konrad von Odenhausen für di« Gemeinde Oden»

'' Hausen. ; - -v

Zu 2. Beigeordneten wurden ernannt:

' Ludwig Aumann von Londorf für die Gemeinde Londorf;

5 - Karl Schlörb von Lauter für die Gemeinde Lauter;

Hermann Römer von Ob«r-Bessing«n für die Gemeinde

Ober-Bessingen;

Otto Schön von Ruttershausen für di« Gemeinde R u tt« r s -

Hausen;

Wilh. S ch e p p HI. von Saasen für die Gemeinde Sa a s e n.

Dr. Christoph C r ö tz ma n n von Klein-Linden wurde zum

2. Beigeordneten der Gemeinde Klein-Lind«n ernannt.. ' .

Berichtigung zum Amtsoerkündigungsblatt Nr. 69 vom 16. November 1935.

Heinrich Neeb von Burkhardsfelden wurde nicht zum 1. sondern zum 2. Beigeordneten der Gemeinde Burkhards­felden ernannt.

Rudolf Kämmerer von Obbornhofen wurde zum 2. Bei­geordneten der Gemeinde Obbornhofen ernannt.

Kreisamt Schotten

Betreffend: Die Regelung der Kartofselpreise. Bekanntmachung.

Wir haben Anlaß, erneut auf die Einhaltung der Kartoffel­preise hinzuweisen und geben deshalb im Nachstehenden noch einmal die wichtigsten Bestimmungen bekannt:

1. Speisekartoffeln beim unmittelbaren Bezug vom Verbrau­cher bei dem Erzeuger kosten pro Zentner weiß, rot, blau 2.502.70 RM., gelbfleischige 2.803.00 NM.

2. Speisekartoffeln, bezogen vom Händler, weiß, rot, blau, pro Zentner 2.552.75 RM., gelbfleischige 2.853.05 NM.

3. Der Kleinverkaufspreis (pfundweise) von Speisekartoffeln beträgt pro 10 Pfund für weisse, rote, blaue 0.260.28 RM. und für gelbfleischig« 0.290.31 RM.

Zu Ziffer 1 und 2. Zuschläge für Anfuhr und Abtra­gung oder irgendwelche Sondervergütungen sind verboten und dürfen nicht gefordert werden. Sie sind bereits in den Preisen mitenthalten.

Zu Z if f«r 1, 2 und 3. Der oberste Preis kommt natür­lich nur für erstklassige ausgelesene Ware in Frage. Für min­der« Qualität sind di« Preise entsprechend niedriger.

Schotten, den 26. November 1935.

Hessisches Kreisaus Schotten. I. V.: Schwan

Betr.! WirtfchaftsgruppeAmbulantes Gewerbe". An die Bürgermeistereien des Kreises.

Nach § 9 der ersten Durchführungsverordnung zur Durch-' fiihrung des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. November 1934 (Reichsgesetz­blatt I S. 1194) ist jeder Gewerbetreibend« verpflichtet, sich seiner Wirtschaftsgruppe anzuschließen.

Für di« Wandergewerbetreibenden ist di« Wirt­schaftsgruppeAmbulantes Gewerbe" di« für. sie in Frage kom­mende Berufsorganisation. Sie wollen jeden, der Antrag auf Erteilung eines Wandergewerbescheins stellt, dementsprechend belehren, dass er sich erst bei der WirtschaftsgruppeAmbulantes Gewerbe", Ortsgruppe Frankfurt a. M., Kronprinzenstr. 41II, ; anzumeiden hat, bevor er den Wandergewerbeschein ausgehän- , digt erhält.

Schotten, den 26. November 1935.

Hessisches Kreisamt Schotten. I. V.: Schwan.

Dienstnachrichten.

Heinrich Lack und Reinhard Jochim, Einartshausen, wurden als Wiesenvorstandsmitglieder für bi« Gemeinde Einartshaufen ernannt und verpflichtet. ,

Otto Wingefeld. Rudolf Schmittberger und Eduard Appel von Eichelsachsen wurden als Wiesenvorstands­mitglieder für die Gemeinde Eiche lsachsen ernannt und ver­pflichtet.