Kmtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Beilage der Oberhejskschen Tageszeitung Gießen, 24. November 1935.

Kreisamt Gießen

Nr. 73.

Betr.: Allgemeine Viehzählung am 3. Dezember 1935. An die Bürgermeistereien des Kreises.

Am 3. Dezember 1935 findet wie alljährlich eine Viehzäh­lung statt, dabei werden zugleich auch die nicht beschaupflichtigen Hausschlachtungen in den Monaten September, Oktober und November, sowie die Kälbergeburten in der gleichen Zeit er­mittelt. Außerdem ist eine Erhebung der Anbauflächen des Wintergetreides sowie von Raps und Rübsen vorzunehmen. Die Durchführung dieser Erhebungen in den Gemeinden ist Aufgabe der Bürgermeistereien.

Das Landesstatistische Amt in Darmstadt wird Ihnen hier­für folgende Unterlagen zugehen lassen: . ...

1. Zählbezirkslisten und Gemeindebogen für die Viehzählung.

2. Eine Berichtspostkarte für die Anbauflächenerhebung des Wintergetreides.

Bürgermeistereien, die bis zum 28. November die vor­erwähnten Zählpapiere nicht erhalten haben, wollen unverzüg­lich das Landesstatistische Amt, Fernruf Darmstadt 2657, be­nachrichtigen.

Die auf den Erhebungspapieren aufgedruckten Anleitungen unb Erläuterungen wollen Sie sorgfältig beachten und auch die Zähler mit ihrem Inhalt eingehend vertraut machen. Die Er­hebungen dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Sie dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet und keiner anderen Be­hörde als unmittelbar dem Landesstatistischen 9tmt zugeleitet werden. Wir empfehlen Ihnen, die Zählung ortsüblich bekannt zu machen.

Die ausgefüllten Zählbezirkslisten und Gemerndebogen der Viehzählung sind

spätestens bis zum 7. Dezember, di« Berichtspostkarte für die Wintergetreide-Anbau­fl ä chenerheb u n g

spätestens bis zum 15. Dezember unmittelbar an das Landesstatistische Amt m Darmstadt ern- zusenden.

Gießen, den 19. November 1935.

Hessisches Kreisamt Gießen. I. B. Weber.

Bekanntmachung.

Wegen Ausführung von Pflasterarbeiten wird die Pro-vin- zialftraß« Ortsdurchfahrt Berstadt vom 26. November 1935 ab für jeglichen Verkehr gesperrt. .

Umleitung erfolgt über Echzell resp. BellersheimWohn­bachWölfersheim und umgekehrt.

Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.

Gießen, den 21. November 1935.

Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.

Kreisamt Büdingen

Nr. 70.

Aufforderung zur persönlichen Anmeldung zur Anlegung der Wehrstamm­blätter der Geburtsjahre 1913 und 1916.

Auf Grund der Erklärung der Reichsregierung an das deutsche Volk und auf Grund des Gesetzes über den Aufbau der Wehrmacht vom 16. März 1935, des Wehrgesetzes vom 21. Mar 1935, des Reichsarbeitsdienstgesetzes vom 26. Juni 1935 und der Verordnung über das Erfassungswesen vom 22. Mai 1935 m der Fassung der Verordnung vom 7. November 1935 werden für den Kreis Büdingen alle männlichen Personen der Gebnrtsjahr- gänge 1913 für den aktiven Wehrdienst und 1916 für den Rcrchs- arbcitsdienst zur Anmeldung zum Wehrstammblatt bei der zu­ständigen polizeilichen Meldebehörds (Bürgermeisterei auf- gefordcrt. - .

Auch Nichtarier, sowie alle männlichen Angehörigen, der denen di« Staatsangehörigkeit nicht- feststeht, haben sich zu melden.

Befreit sind nur diejenigen Personen, die zu diesem Zeit- punkt bereits Arbeitsdienst leisten, oder in der Wehrmacht aktiv­dienen. Staatenlose werden nicht ersaßt. Ist ein Dienstpflichtiger von dem Ort der polizeilichen Meldebehörde, bei der er sich an­zumelden hat, vorübergehend abwesend, jo hat er sich bei ihr zunächst schriftlich und nach Rückkehr unverzüglich persönlich an»/

zumelden. ,

Die Anmeldung beginnt sofort. Die Dienstpflichtigen werden, durch die zuständig« Meldebehörde (Bürgermeisterei) vorgeladen und haben pünktlich zu erscheinen. Diejenigen Dienstpflichtigen, die bis zum 1. Februar 1936 keine Vorladung erhalten haben,, haben sich unaufgefordert bis spätestens 10. Februar 1936 unter Vorlegung der Personalpapiere zu melden.

Von den Dienstpflichtigen sind zur Anmeldung mitzubringen,;

a) der Geburtsschein, ,

b) Nachweise über seine Abstammung, soweit sie in seinem oder seiner Angehörigen Besitz sind,

c) Die Schulzeugnisse und Nachweise über seine Berufsaus­bildung (Lehrlings- und Gesellenprüfung),

d) Ausweise über Zugehörigkeit zur HI (Marine H2), zuk SA (Marine SA), zur SS, NSKK, zum DLV (Deutscher Luftsportverband), zumDASD (Deutscher Amateur-Sende- und Empfangsdienst), zur Freiwilligen Sanitätskolonne (Rotes Kreuz),

e) den Nachweis über Teilnahme am Wehrsport (Wafser- wehrsport),

k) den Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Arbeitspaß, Arbcitsdienstpaß, Dienstzcitausweis oder Pflichtheft der Studentenschaft),

g) den Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in dek Wehrmacht oder Landespolizei ooer über die bereits ausgesprochene Annahme als Freiwilliger im Reichs». arbeitsdienst oder in der Wehrmacht,

h) den Nachweis über den Besuch von Seefahrtschulen unA über Seesahrtzeiten,

i) den Nachweis über den Besitz des Reichssportabzeichens oder des SA-Sportabzeichens,

k) den Führerschein für Kraftfahrzeuge, Flugzeuge oder des Deutschen Seglerverbandes.

Für einen etwaigen Zurückstellungsantrag find die erforder­lichen Beweismittel mitzubringen.

Dienstpflichtige, die durch ihre Krankheit an der Anmeldung verhindert sind, haben hierüber ein Zeugnis des Amtsarztes einzureichen. , '

Der Dienstpflichtige hat alle Behauptungen über ferne Per­son durch Vorlegen von Urkunden, Personalpapieren, Ausweisen usw. zu erhärten oder auf andere Weise glaubhaft zu machen.

Die Urkunden müssen urschriftlich vorgelegt werden oder Ab­schriften derselben amtlich beglaubigt sein.

Wer seiner Aufforderung nicht oder nicht pünktlich nach­kommt, wird gemäß der §§ 140, 142, 143 des Reichsstrafgesetz­buches bestraft.

Büdingen, den 21. November 1935.

Hessisches Kreisamt Büdingen Becker.

Bekanntmachung.

Das Hessische Kreisamt Büdingen an die Hessischen Bürger­meistereien des Kreises.

Am 3. Dezember 1935 findet wie alljährlich eine Viehzäh­lung statt, dabei werden zugleich auch die nicht beschaupflichtigen Hausschlachtungen in den Monaten September, Oktober und. November, sowie die Kälbergeburten in der gleichen Zeit er­mittelt. Außerdem ist eine Erhebung der Anbauflächen des. Wintergetreides sowie von Raps und Rübsen vorzunehmen. Dia Durchführung dieser Erhebungen in den Gemeinden ist Ausgabe- der Bürgermeistereien.

Das Landesstatistifche Amt in Darmstadt wird Ihnen hier­für folgende Unterlagen zugehen lassen:......

1. Zählbezirkslisten und Eemeindebogen für die Viehzählung.

2. Eine Berichtspostkarte für die Anbauflächenerhebung des Wintergetreides.

Bürgermeistereien, die bis zum 28. November die vor­erwähnten Zählpapiere nicht erhalten haben, wollen unverzüg-