Nr. 1 Sonntag, 15. September 1935

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Kreisamt Lauterbach

Nr. 67.

Am Montag, den 1 6. September, findet in N i e - der-Moos unter den üblichen Voraussetzungen ein Schweine­markt statt. Der Auftrieb beginnt vormittags 8 Uhr und endet um 8.30 Uhr vormittags.

Nr. 68.

Bekanntmachung.

Betr.: lleberwachung der Auszugsanlagen.

Die nachstehende Verordnung wirb hierdurch zur allge­meinen Kenntnis gebracht.

L a u t e r b a ch , den 10. September 1935.

Hessisches Kreisamt Lauterbach. Zürtz.

Verordnung

zur Ergänzung der Auszugsoerordnung vom 5. Mai 1930 (Reg-Bl. S 103). Vom 21. August 1935.

Auf Grund des Gesetzes, den Erlast einer Verordnung über die Einrichtung und den Betrieb von Aufzügen betrefscnd, vom 3. April 1930 (Reg.-Bl. S. 57) wird folgendes bestimmt:

Artikel I.

Der Aufzugsverordnung vom 5. Mai 1930 (Reg.-Bl. S. 103) wird folgender § 16a eingefllgt:

§ 16a.

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verord­nung werden, soweit keine denselben Gegenstand betreffenden und schon eine Strafandrohung enthaltenden Gesetze oder Ver­ordnungen bestehen, mit Geldstrafe bis zu 150 RM., im Un­vermögensfalle mit Haststrafe bis zu 6 Wochen bestraft.

Artikel II.

Die Verordnung tritt am 15. September 1935 in Kraft.

Die Uebergangsvorschriften des § 15 Abst 1 und 2 der A if- zugsverordirung vom 5. Mai 1930 gelten entsprechend.

Darmstadt, den 21. August 1935.

Der Reichsstatthalter in Hessen Landesregierung.

In Vertretung: Reiner.

Nr. 69. Dicnstnachrichtcn.

Johannes Lutz zu Vaitshain ist zum Polizeidiener der Ge­meinde Vaitshain ernannt und verpflichtet worden.

Nr. 70.

Bekanntmachung.

Betr.: Sperrung von öffentlichen Wegen in den Gemarkungen Eulersdorf und Schwarz.

Wegen Ausbaues des Lauterbach-Lingelbacher-Weges (Ge­markung Eulersdorf) und des Lauterbach-Schwärzer-Wcges (Gemarkung Schwarz) durch das Forstamt Grebenau werden beide Wege, soweit sie durch den Staatswald führen, für ,eg- lichen Verkehr mit Fahrzeugen bis auf weiteres gesperrt.

Alsfeld, den 5. September 1935.

Kreisamt Alsscld. I. V.: Seibert.

Lauterbach, den 13. September 1935. 'Betreffend: Wie oben.

Wird hiermit bekannt gemacht.

Hessisches Kreisamt. Z ü r tz.

Bekanntmachung.

Betr.: Bildung einer Wassergenosscnschast in der Gemarkung Rimbach.

Rachdeni durch auszugsweise Verkündigung bcr, genehmig­ten Satzung der Wassergenosscnschast zur Enttvatzerung der Fluren ! 2, 4, 5 und 7 der Gemarkung Rimbach im Amt^ver- kündigunqsblatt Nr. 35 vom 7. September 1934 dr« Gründung dieser Genossenschaft erfolgt i|t, wird zur Wahl des Geno,stn- schaftsvorstandes «ine Generalversammlung der Eenopen!chaits- mi den 3. Oktober 1935, 2

aus der Bürgermeisterei Rimbach

Tagesordnung:

1. Wahl des Grenossenschaftsvorstandes.

2. Verschiedenes

Es sind zu wählen: der Vorsteher; vier Beisitzer, zwei Stell­vertreter der Beisitzer, sowie zwei Schiedsrichter und zwei Stell­vertreter.

Wählbar ist jedes Genossenschaftsmitglied, das nicht infolge einer Verurteilung unfähig zur Bekleidung öffentlicher Aemter ist. Die Wahl erfolgt nach absoluter Stimmenmehrheit auf drei Jahre. Die Wahlen der Vorsteher und der Beisitzer, der Stell­vertreter sowie der Schiedsrichter und ihrer Stellvertreter er­folgen getrennt. Wird keine absolute Mehrheit erreicht, so er­folgt «ine engere Wahl zwischen denjenigen Personen, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit ent­scheidet das vom Vorsitzenden zu ziehende Los. Wenn kein Ein­wand aus der Versammlung erhoben wird, können die Wahlen auch durch Zuruf vorgenommen werden. Stimmberechtigt sind alle Besitzer der in die Entwässerung einbczogenen Grundstücke.

L a u t e r b a ch , den 13. September 1935.

Hessisches Kreisamt. I. V.: Kessel.

Kreisamt Schotten

Betr.: Bildung einer össcntlichen Massergenossenschast zur Ent­wässerung in den Fluren I, II, III und V der Gemarkung Wetterseld, Kreis Schotten.

Bekanntmachung.

Zur Wahl der nach dem Gesetz vom 30. Juli 1887, di« Bäche und die nicht ständig fliegenden Gewässer betreffend, in der Fas­sung der Bekanntmachung vom 30. September 1899, erforder­lichen Bevollmächtigten der beteiligten Grundstückseigentümer werden di« beteiligten Grundstückseigentümer der öffentlichen Wassergenossenschaft Wetterfeld aus

Donnerstag, den 26. September 1935, nachmittags 4 Uhr,' in den Saal der Wirtschaft R e u si in Wetterfeld geladen.

Die Nichterscheinenden und Nichtabstimmenden werden als mit der Wahl der Vertreter einverstanden betrachtet und später mit irgendwelchen Einwendungen nicht mehr gehört.

Schotten, den 7. September 1935.

Hessisches Kreisamt Schotten. I. V.: Denzer.

Betr.: Das Fest der Deutschen Schule.

An die Schulvorstände des Kreises.

DasFest der Deutschen Schule" findet für all« Schulen am 2 2. September l. I. statt. ,Wo Schulgruppen^des VDA. vorhanden sind, übernehmen diese die Leitung des Festes.. Im übrigen sind die Schulleiter für die Durchführung verantwort­lich/Es empfiehlt sich, mehrere Orte zu einem gemeinsamen Fest zusammenzufassen, um das Fest besonders wirksam zu gestalten^

Die Schulen haben an diesem Tage zu flaggen.

Die Kreisleitung der NSDAP, hat ihre Unterstützung zu- gesagt.

Berichte über die Durchführung des Festes sind von allen Schulvorständen spätestens zum 1. Oktober 1935 hier vorzulegen.

Schotten, den 13. September 1935.

Hessisches Kreisschulamt Schotten. I. V.: Dr. M e u«r.

Das Amtsverkündisungsblatt

der Provinzialdirektion Gberhessen und der Kreisäniter Gießen, §riedberg, Bübingen, Lauterbach und Lchotten erscheint nach Bedarf, wir bitten die klmtsstellen, das vorliegende Material uns jeweils frühzeitig zukommen zu lassen.

SberheWrhe TaMeiilmg.

anberaumt.