Amtsverkündigungsblatt
der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach und Schotten.
Ne. 1. Jahrgang 193Z Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießen, iZ.Scptbe. 193»
Kreisamt Gießen
i *■““““■—J
Nr. 47.
| B«tr.: Wiesenrundgänge im Herbst 1935.
1 An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
I \ Nach Artikel 4 der Wirsenpolizeiverordnung für den Kreis | Pichen ist im Laufe des Monats Oktober der Herbstwiesenrund- » gang durch den Wiesenvorstand unter Zuziehung der Feldschutzen ■ und Wiesenwärter vorzunehmen. Sie wollen demgemäß alsbald die erforderlichen Anordnungen treffen und dafür besorgt f:in, daß ordnungsmäßiges Protokoll über den Wiesengang er- ichtet wird. Versuchsweise wollen wir auch weiterhin zur Ersparung der Schreibarbeit von der seither vorgeschriebenen Einendung der Abschrift dieses Protokolls absehen, es fei denn, daß insere Mitwirkung zur Beseitigung von Anständen nötig wird. Wir hegen das Vertrauen, daß die Gemeinden im eigenen Znteresse auch ohne unsere Beaufsichtigung die Wiesengänge sorg- i faltig vornehmen lassen und die Beseitigung von Anständen kherbeisllhren.
I Zu der Art, wie das aufzunehmende Protokoll aufzustellen list, verweisen wir auf Abs. II unserer Bekanntmachung vom 118. September 1922 — Amtsverkündigungsblatt Nr. 106 vom / Jahre 1922.'
j Das Protokoll über den Wiesengang ist von allen Beteilig- I ten zu unterzeichnen. War ein Mitglied des Wiesenvorstandes I oder ein Feldschüße oder ein Wiesenwärter an der Teilnahme I verhindert, so ist der Hiudcrungsgrund am Schlüsse des Proto- I kolls anzugeben.
/ Sollt« der Wiesen vor stand nicht mehr vollzählig sein, so ! wollen Sie uns nach Anhörung des Gemeinderats alsbald be- I sondere Vorlage machen.
I Sie wollen ferner veranlassen, daß gleichzeitig mit dem Wiesengang der Vorstand etwa in Ihrer Gemeinde bestehender
I Wasscrgenössenschasten die vorgeschriebene Lokalschau vornimmt. Di« Eenossenschaftsvorstände haben hierbei besonders ihr Augenmerk darauf zu richten, ob sich die genossenschaftlichen Anlagen in gutem Zustande befinden und ob etwa Unterhaltungs- oder Verbesserungsvorschläg« zu machen sind.
Gießen, den 12. September 1935.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Schönhals.
Betr.: Schafräude in Hattenrod.
Bekanntmachung.
Bei der Schafherde des Karl Theis in Hattenrod ist di« Schafräude festgestellt worden. Die Schußmaßnahmen der §§ 248 ff. der Ausführungsverordnung zum Reichsviehseuchengesetz sind angeordnet.
Gießen, den 12. September 1935.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Schönhals.
Bekanntmachung.
Die Straßensperre auf der Provinzialstraßenstrecke Allen- dors—Londorf, an der Weidenmühle, wird ab 16. September d. I. aufgehoben.
Gießen, den 10. September 1935.
Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.
Bekanntmachung,
Die Straßensperre auf der Provinzialstraßenstrecke „Treis— Mendorf a. d. Lumda" wird ab 16. September d. I. ausgehoben.
Gießen, den 10. September 1935.
Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.
Dienstnachrichten.
Wir haben den Wilhelm Leun III., Leihgestern als Hilfs- feldschütz der Gemeinde Leihgestern bestellt und. vereidigt.
Kreisamt Büdingen
Nr. 53.
Vetr.! Gesuch des Richard Meub, Mctzgermeister, zu Ober- Mockstadt, um Erlaubnis zum Umbau seines Schlachthauses mit Wurstküche.
Bekanntmachung.
Der Metzger Richard Meub zu Ober-Mockstadt beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur I Nr. 119 in der Gemarkung Ober- Mockstadt sein Schlachthaus umzubauen. Pläne und Beschreibung liegen 14 Tage lang vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Ober-Mockstadt offen.
Etwaige Einwendungen sind mit Begründung bei Meldung des Ausschlusses binnen dieser Frist bei der Bürgermeisterei Ober-Mockstadt schriftlich oder zu Protokoll vorzubringen.
Büdingen, den 4. September 1936.
Hessisches Kreisamt Büdingen. Becker.
Bekanntmachung.
Der Metzgermeister August Ringshausen zu Niddck beabsichtigt, auf dem Grundstück Raun 24, Flur I Nr. 107 in der Gemarkung Nidda «in Schlachthaus zu errichten. Pläne und Beschreibung liegen 14 Tage lang, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Nidda offen.
Etwaige Einwendungen sind mit Begründung bei Meidunff des Ausschlusses binnen dieser Frist bei der Bürgermeisterei Nidda schriftlich oder zu Protokoll vorzubringen.
Büdingen, den 11. September 1935.
Hessisches Kreisamt Büdingen. Becker.
Vetr.: Die ansteckende Blutarmut der Einhufer.
Bekanntmachung.
Di« ansteckend« Blutarmut in dem Pferdebestand des Lande wirts August Ganz zu Bindsachsen ist erloschen.
Die Sperrmaßregeln werden hiermit aufgehoben.
Büdingen, den 10. September 1935.
Hessisches Kreisamt Büdingen. Becker.
Bekanntmachung.
Wegen Ausführung von Straßenbauarbeiten - wird die Provinzialstraß« Grünberg—Marburg, vom Abzweig Lumda ois Geilshausen, km 4,6 bis 7,6, vom 16. September d. ab für jeglichen Verkehr gesperrt.
Umleitung erfolgt über Lehnheim, Wertershain, Kesssloach. Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.
Gießen, den 11. September 1935.
Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.
Dienstnachrichten.
Peter Henß aus Nidda wurde zum Totengräber und Friedhofsausseher der Gemeinde Nidda ernannt und verpflichtet.
Heinrich Seim aus Altenstadt wurde zum Nachtwächter für die Gemeinde Altenstadt ernannt und verpflichtet.
August Harth zu Ober-Mockstadt wurde zum Kirchenrechner der evangelischen Kirche Ober-Mockstadt ernannt und verpflichtet.


