„Ortspolizeibehörde" im Sinne diejer Anordnung ist in den Städten Darmstadt, Mainz, Worms, Offenbach und Gießen die Polizeidirektion, im übrigen das Kreisamt.
8 7.
Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1935 in Kraft.
Darmstadt, den 20. Februar 1935.
Der Hessische Staatsminister. Jung.
Bekanntmachung.
Petr.: Erlaß einer Polizeiverordnung über die Ausführung von Arbeiten an den Gas- und Wasserrohrleitungen des Städtischen Gas- und Wasserwerks sowie an den Anschlußleitungen.
Aus Grund des Artikels 64 des Gesetzes über die innere Verwaltung und Vertretung der Kreise und Provinzen vom 1. Juli 1911 in Verbindung mit der Verordnung über Vermögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 wird unter Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung des Reichsstatthalters in Hessen — Landesregierung — vom 4. 3. 35 zu Nr. T. b. 17 773 für die Stadt Gießen und die Itand- gemeinden Wieseck, Heuchelheim, Klein-Linden, Lindenstruth und Queck- born angeordnet:
§ 1.
Das Verlegen, Verändern oder Ausbessern der Rohre an den Gas- und Wasserleitungen des Städtischen Gas- und Wasserwerks Gießen darf nur noch von solchen Personen und Installateuren ausgesllhrt werden, die ausdrücklich von der Leitung des Städtischen Gas- und Wasserwerks hierzu ermächtigt bzw. zugelassen sind. Dasselbe gilt für die Ausführung von Anschlußarbeiten von (Basgeräten und Wasserentnahme- stellen an die Hausleitung mit Rohrverbindungsstücken.
Anderen Personen ist die Vornahme jeglicher Arbeiten an den Leitungen des Städtischen Gas- und Wasserwerks sowie an den Gas- und Wassermessern verboten.
Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht auf Grund anderer Strafbestimmungen eine härtere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 RA!., im Unvermögensfalle mit Haft bestraft.
8 3.
Die Polizeiverordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.
Gießen, den 12. März 1935.
Kreisamt Gießen. I. V.: (Brei n.
' Bekanntmachung.
Betr.: Militärische Schießübungen.
Rach Mitteilung des Kreisamts Friedberg findet am 26., 27. und 28. lliärj d. 3., täglich von 7.30 bis 17 Uhr, Gefechtsschießen der Reichswehr mit scharfer Munition mit Feuerstellung am Galgenberg (nordöstlich Griedel) skall. Schußrichtung Obbornhofen—Wohnbach.
Gefährdet ist das Gelände südlich Ober-hörgern, südlich Münzenberg, westlich Obbornhofen und Wohnbach, sowie nördlich Oppershofen und Rockenberg.
Während der Schießtage werden die Straßen Rockenberg—Riünzen- berg und Wohnbach—Rlünzenberg gesperrt.
Gießen, den 12. März 1935.
Kreisamt Gießen. I. P.: Grein.
Dicnstnachrichten des Kreisamts.
Abteilung Ib (Innere Verwaltung).
1. Dem Landesverband bayerischer Pferdezüchter e. V. in München ist die Erlaubnis erteilt worden, 2000 Lose zu je 1,— RM. der 52. Münchener Pferdelotterie 1935 in der Zeit vorn 4. März bis 16. April 1935 im Volksstaat Hessen zu vertreiben.
2. Der Bürgermeisterei der Stadt Gießen ist die Erlaubnis erteilt worden, 30 000 Losbriefe zu je —,50 RM. der Gießener Pferdemarktlotterie in der Zeit vom 30. 4. bis 12. 10. 1935 im Vvlksftaat Hessen zu vertreiben.
Druck der Drübl'schen Universitäts-Buch« und Steindruckerei, L. Lange, Gießen.


