Woche vom

bis................................................

Jahrgang

veröffentlicht in Oer »Oberheififchen Tageszeitung«

Nr.

vom

Efö. Nummern Oer Bekanntmachungen

Der amt!

Jlr.1V V; I

Betreffend: Ueberwachung der Aufzüge.

1 - - Bekantttmachüntz. '

Unter'^Bezügnahme" auf die SS 3, 13 und 15 der Auszugs- Verordnung vom 5. Mai 1930 (Reg.-Bl. S. 103) und die Strafandrohung des Gesetzes vom 3. April 1930 ,(Reg -M- S. 57) fordern wir die Bescher und Vermieter von Aufzügen hiermit auf, sie alsbald bei der Hessischen Dampsk«stelin,pektlon in Darmstadt anzumelden, so- weit dies noch nicht geichehen ist. Ferner, weisen wir daraus hin, daß die Absicht der Errich­tung von Aufzugsanlagen bei der zuständigen Vaupolizeibehorde (in den Landgemeinden ber dem. Hessischen Hochbauamt in Gie-! tzen, in der Stadt Giegen ber dem Stadt. Hoch- und Tiefbau­amt) und bei der Hess. Dampf- kestelinspektion anzuzeigen rst. Gießen, den 6. Mai 1935.

Kreisamt Eiehen.

3, V.: Weber.

Ortssatzung über die Erhebung einer Kanal­benutzungsgebühr in der Ge­meinde Allertshausen.

Auf Grund des Art. 21 der Hess. Gemeindeordnung vom 10. Juli 1931 wird auf Beschluß 1 des Eemeinderats und mit Ge-i nehmigung des Herrn Reichs-' statthalters in Hessen Lan­desregierung « Abteilung Ib, vorn 27. März 1935 zu Nr. 1b 17 613 für die Gemeinde Allerts­hausen folgende Ortssatzung er­lassen:

8 1.

Für alle gemäß der Polizei­verordnung betreffend die Ent­wässerung von Grundstücken in der Gemeinde Allertshausen vom 1. April 1935 an das Kanalnetz der Gemeinde ange- schlvssenen oder anzuschließenden Grundstücke ist von den Eigen­tümern, Eigenbesitzern oder Nießbrauchern «ine jährliche Kanalbenutzungsgebühr an die Gemeindekasse zu zahlen. Meh­rere hiernach Verpflichtete haf­ten als Gesamtschuldner. Die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr ruht auf den Grund- stücken als dinglicheLastund

Kelckättsiielle

iiche Teil

unterliegt der Zwangsbeitrei-1 bung wie die direkten Gemeinde­steuern.

§ 2.

Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Monat nach erfolgtem ' Anschluß. Die Kanalbenutzungs- ! gebühr ist in Zielen, fällig im > April und Oktober jeden Iah- 1 res zu zahlen.

§ 3.

Die Gebühren werden nach, Art. 108 der Hess. Gemeindeord­nung vom 10. Juli 1931 festge- ( setzt. 5

§ 4. s

Diese Ortssatzung tritt mit t dem Tage ihrer Veröffentlichung z in Kraft. (3618

Arbeitsvergebung

Nachstehende Herstellungs­arbeiten der evangel. Kirche zu Holzhausen v. d. H. sollen im öffentlichen Wettbewerb auf Grund der Reichsverdingungs- ordnung vergeben werden:

Dachdeckerarbeiten etwa 360 \ qm Ziegeldach und etwa 200 qm Schieferdach um- bzw. neu zu decken; (3616 Auheiiputz etwa 500 qm.

Angebotsunterlagen werden hier abgegeben. Angebote sind bis zum 14. Mai 1935, 10 Uhr vormittags, in verschlossenem Umschläge hier einzureichen. Die Eröffnung findet im Beisein etwa erschienener Bieter statt. Hess. Hochbauamt Friedberg.

Jagdverpachtung der Stadt Nidda

Samstag, 25. Mai l. I., vor­mittags 10 Uhr, wird im Rat­haussaale zu Ridda die Feld- und Waldjagd des Jagdbezirks Nidda, der 1376 Hektar Feld u. ' 80 Hektar Wald umfaßt, mit den zugelegten Schutzstreifen öffentlich meistbietend auf zwölf Jahre verpachtet. Die Dersteige- rungsbedingungen können bei uns «ingesehen werden. Der Zu­schlag wird «rst erteilt, wenn der Pächter seine Zahlungs­fähigkeit nachgewiesen hat. Nidda, den 2. Mai 1935.

Der Jagdvorsteher.

Philippi. (3612

Allertshausen, 14. April 1935.

/Ule ßekanntm

Hessische Bürgermeisterei

Allertshausen. Schubach.

f _________________

i "

iöle »Oberheffifche Tageszeitung«