Mittwoch, den 13. November 1935
Nr. 97.
®etr.: Die Ausstellung von Legitimationskarten für Kj. 1936. An die Bürgermeistereien des Kreises.
Wer als Handlungsreisender oder als Handlungsagent nach § 44 der Gewerbeordnung Warenbestellungen aussucht oder Waren ankauft, bedarf hierzu einer Legitimationskarte, die nach § 44a der Gewerbeordnung auf dis Dauer des Kalenderjahres erteilt wird. Sie wollen die Interessenten, welche ihren Geschäftsbetrieb im Jahre 1936 fortzusetzen oder zu beginnen beabsichtigen, durch wiederholte ortsübliche Bekanntmachung auffordern, ihre Anträge auf Erteilung der Legitimationskarte bei Ihnen so zeitig zu stellen, daß sie zu Anfang des nächsten Lahres im Besitz der erforderlichen Legitimationskarten sein können. Die Anträge wollen Sie uns unter Benutzung des vorgeschriebenen Formulars baldigst vorlegen. Das Formular für die Anträge könuen Sie von der Druckerei Ehrenklau oder der Buchhandlung Mehring in Lauterbach beziehen.
Zur Erstattung des Berichts ist die Bürgermeisterei des Niederlassungsortes der Firma zuständig.
In die Legitimationskarten ist «in Lichtbild des Inhabers einzukleben. Es sind nur unaufgezogene Lichtbilder zuzulassen, die eine Kopfgröße von mindestens 1,5 Zentimeter haben, ähnlich, gut erkennbar, unabgestempelt und in der Regel nicht älter als fünf Jahre sind. Auf der Rückseite des Bildes ist die Persönlichkeit sofort genau zu vermerken, damit Verwechslungen vermieden werden. Lichtbilder, die bereits in Legitimationskarten oder dergleichen eingeklebt und abgestempelt waren und zur Wiederverwendung in der neuen Legitimationskarte Ihnen vorgelegt werden, sind unzulässig und daher zurllckzugeben.
Dabei wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß allein die Anmeldung des Gewerbes beim Finanzamt nicht genügt, unr «inen Anspruch auf Ausstellung einer Legitimationskarte zu erwerben. Der Antragsteller muß auch tatsächlich «in stehendes Gewerbe mit einer gewerblichen Niederlassung betreiben. Die Legitimationskarte berechtigt zum Aufkäufen von Waren und zum Aufsuchen von Bestellungen ohne vorgängige ausdrückliche Aufforderung nur bei Kaufleuten oder solchen Personen, die die Waren Herstellen, ober in deren Geschäftsbetriebe Waren der angebotenen Art Verwendung finden. Die Legitimationskart« darf nur dann erteilt werden, wenn Versagungsgründe im Sinne des § 57—57b Gewerbeordnung gegen den Reifenden nicht vorliegen. In den Berichten ist dies deshalb stets zum Ausdruck zu bringen. Ferner ist darin anzugeben, ob der Antragsteller die Reichsangehörigkeit besitzt. Bei Entgegennahme der Anträge wollen Sie genau hierauf achten und die Antragsteller entsprechend belehren.
Zur Berechnung des zu erhebenden Stempels ist in den Berichten von Ihnen noch anzugeben, ob das Geschäft des Antragstellers einen großen, mittleren oder kleineren Umfang hat.
Zur Vermeidung unnötiger Rückfragen und im Interesse der raschen Erledigung der Anträge machen wir Ihnen die genaueste Beachtung der int Vorstüzenden gegebenen Anweisungen zur Pflicht.
Lauterbach, den 7. November 1935.
Hessisches Kreisamt Lauterbach. Z ü r tz.
Kreisamt Schotten
Bekanntmachung, betreffend Prüfung für Lichtspieloorsührer.
Vom 1. November 1935.
Am Samstag, dem 7. Dezember d. I., um 9 Uhr vormittags, findet im kleinen Hörsaal des elektrotechnischen Instituts der Technischen Hochschule in Darmstadt eine Prüfung für Lichtspielvorführer statt. Anträge auf Zulassung zu dieser Prüfung sind bei dem für den Wohnort des betreffenden Vorführers zuständigen Kreisamt einzureichen. Meldeschluß: 29. November ds. Is.
Den Anträgen sind folgende Unterlagen beizufügen:
1. Geburtsschein;
2. amtsärztliches Zeugnis;
3. das von einem geprüften Vorführer ausgestellte und behördlich beglaubigt« Zeugnis über eine mindestens sechsmonatige Bedienung eines Vorführungsapparates in einem öffentlichen Lichtspieltheater unter Aufsicht eines geprüften Vorführers; . - . . ,
4. ein unaufgezogenes Lichtbild des Antragstellers, Erößs 4,5 mal 4,5 Zentimeter;
5. Quitttung einer Finanzkasse über die eingezahlte Prä« fungsgebühr im Betrage von 10.— NM.
Darmstadt, den 1. November 1935.
Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — Abt. Ib,
Bekamt tmachung.
Veterinärrat Dr. Metz in Schotten ist vom 7. bis 16, November lsd. I. «inschl. beurlaubt. Die Vertretung in amtstierärztlichen Dienstgeschäften hat Veterinärrat Dr. D a u Büdingen übernommen.
Schotten, den 7. November '1935.
Hessisches Kreisamt Schotten. I. V.: Schwan.
Betr,: Die Ausstellung von Wandergewerbescheinen.
An die Bürgermeistereien des Kreises.
Da nach § 60 der Gewerbeordnung die Wandergeweroe- scheine für die Dauer des Kalenderjahres zu erteilen sind, wollen Sie alle Personen, welche den Gewerbebetrieb int Jahre 1936 fortzusetzen oder zu beginnen beabsichtigen, durch wiederholte ortsübliche Bekanntmachung auffordern, ihre Anträge auf Erteilung eines Wandergewerbescheins jetzt schon zu stellen, damit sie zu Beginn des kommenden Jahres im Besitz des Scheines sein können. Di«, eingehenden Anträge sind uns unter Be- ! Nutzung des vorgeschriebenen Formulars alsbald vorzulegen. Die Fragen sind genau zu beantworten, damit Rückfragen und Verzögerungen in der Ausstellung vermieden werden. Das jeweilig« Transportmittel ist anzugeben (z. B. Wagen mit einem Pferd, Lastkraftwagen). Auf der Rückseite des Lichtbildes ist die Persönlichkeit des Antragstellers sofort genau zu vermerken, damit Verwechslungen ausgeschlossen sind. Zum Schlüsse weisen wir wiederholt darauf hin, daß die ausgefertigten Wandergewerbescheine von uns an die zuständigen Finanzämter abgegeben und von diesen nach Verwendung des Urkundenstempels und nach Regelung der Wandergewerbesteuerfrage an die Gewerbetreibenden ausgehändigt werden.
Schotten, den 8. November 1935.
Hessisches Kreisamt Schotten. I. V.: Schwan.
Betr.: Gewerbelegitimationskarten.
An die Bürgermeistereien des Kreises.
Wer nach § '44 der Gewerbeordnung Warenbestellungen aufsucht oder Waren ankauft, bedarf hierzu einer Legitimationskarte, welche nach § 44a der GO. für di« Dauer eines Kalenderjahres,erteilt wird. Sie wollen die Interessenten, welche ihren Geschäftsbetrieb int Jahre 1936 fortzusetzen oder zu beginnen beabsichtigen, durch wiederholte ortsübliche Bekanntmachung auffordern,,ihre Anträge auf Erteilung der Legitimationskart« bei Ihnen schon jetzt zu stellen, damit sie zu Beginn des Jahres 1936 im Besitze der Legitimationskarte sein können. Die Anträge wollen Sie uns unter Benutzung des vorgeschriebenen Formulars alsbald vorlegen. Auf der Rückseite des mitvorzulegenden Lichtbildes ist die Persönlichkeit sofort genau zu vermerken, damit Verwechslungen vermieden werden. Zur Berechnung des zu erhebenden Stempels ist anzugeben, ob das Geschäft des Antragstellers einen großen, mittleren oder kleinen Umsatz hat.
‘ Schotten, den 8. November 1935.
Hessisches Kreisamt Schotten. I. 93.: Schwan.
Abschrift.
Bekanntmachung, die viehseuchenpolizeilich« Anordnung über die Untersuchung ausländischer Trockenhäute auf Milzbrand vom 20. Februar 1935 (Neg.-Vl. S. 28) betreffend.
Vom 26. September 1935.
Di« viehseuchenpolizeiliche Anordnung über di« Untersuchung ausländischer Trockenhäute auf Milzbrand vom 20. Februar 1935 (Reg.-Vl. S. 28) tritt bis auf weiteres nicht in Kraft.
Darmstadt, den 26. September 1935.
Der Neichsstatthalter in Hessen — Landesregierung —, ü In Vertretung: Reiner.


