Amtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisümter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Beilage der Oberhefsischen Tageszeitung Eietzen, 11, Dezember 1935.

Kreisamt Gießen

Nr. 77.

Bekanntmachung.

Betreffend: Bildung der Eierpreise.

Auf Grund der von dem Vorsitzenden der Hauptvereini­gung der deutschen Eierwirtschaft im Auftrage des Reichsnähr­standes mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung unö Landwirtschaft erlassenen und am 17. Oktober 1935 in Kraft tretenden Anordnung Nr. 8 werden die Preise für Aus- landseier dem deutschen Preisstand angeglichen. Die Preise für ungekennzeichnete Hühnereier, Kühlhauseier und deutsche Handelsklasseneier bleiben unverändert. Es gelten dem­nach folgende Verbraucher Höch st preise in Reichspfennnigen je Stück:

Ungekennzeichnete Eier

Kühlhauseier

Deutsche Handels- klasseneier GI voll- frisch und auslän­dische Frischeier

kleine im Gewicht bis zu 55 Gramm 10 Ps.

große im Gewicht über 55 Gramm 11 Pf.

Größe

312-/4 Pf.

A11% Pf.

B11 Pf.

C10% Pf.

D10 Ps.

Größe

S13% Pf.

A12% Pf.

B12 Pf.

C11 Pf.

D10% Pf.

für Bulgarien, Un­garn und Jugosla­wien l/t Pf. niedr.

Wenn sich beim Kleinverkauf Bruchteile von Pfennigbeträ­gen ergeben, fo ist Aufrundung des gesamten Rechnungsbetrages (nicht des Preises für das einzelne Ei) auf volle Pfennigbeträgs dann zulässig, wenn der llberschießende Bruchteil mindestens % Pf. beträgt."

Ich empfehle, diese Preisfestsetzung nochmals im Amtsver­kündigungsblatt in kurzer Form zu veröffentlichen.

Für die Polizeidirektion erweist es sich als dringend not­wendig, daß regelmäßige Nachprüfungen der geforderten Preise auf den Wochenmärkten stattfinden. Es hat sich herausgestellt, daß Eierverkäuferinnen vom flachen Lande ungekennzeichnete Eier zum Teil wesentlich höher verkauften, als der zulässige Verkaufspreis beträgt.

_.-7 . . 3m Auftrag: gez. Linkenheld.

F. d. R. Lumb.

, Bekanntmachung.

Betreffend: Bekämpfung der Tuberkulose.

Die Sprechstunden der Fürsorge für Lungen­kranke inder Medizinischen Poliklinik, Frank­furter Straße 6 3, finden für die Besucher aus den Land­gemeinden des Kreises Gießen jeden Dienstag von 16 bis17 Uhr statt. Für lungenkranke Kinder finden die Sprech­stunden am gleichen Tage zu der gleichen Zeit in der Universi täts-Kinderklinik statt.

Lungenkrafte und Krankheitsgefährdete, die in ärztlicher Behandlung sind, bedürfen einer Ueberweisung des Arztes in die Lungenfürsorgestelle.

Unbemittelte werden unentgeltlich beraten.

Gießen, den 6. Dezember 1935.

Kreisamt Gießen (Kreissürsorgeamtj.

3.V.: Grein.

Vetr.: Wie oben.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen 3hnen, Vorstehendes ortsüblich bekannt zu machen, 3nterefsenten entsprechend zu bedeuten und Unbemit­telten eine entsprechende Bescheinigung auszustellen.

Kreisamt Gießen (Kreissürsorgcamt).

3.V.: Grein.

Dienstnachrichten

Zu 2. Beigeordneten wurden ernannt:

Afred Metzger von Nonnenroth für die Gemeinde Nonnenroth, Wilhelm Freund II. von Alten - Vuseck für die Gemeinde Alten-Buseck,

Ernst Pein II. von Rieder-Bessingen für die Gemeinde Nieder- Vessingen,

Martin Taub e r von Lollar für die Gemeind« Lollar.

Anordnung.

Auf Grund des § 30 der Arbeitszeitordnung vom 26, 3uli 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 804) wird für das Land Hessen geneh­migt, daß, abweichend von entgegenstehenden Vorschriften des Ersten Abschnittes der Arbeitszeitordnung oder von Vestim- mungen von Tarifordnungen, der am 23., 24., 27., 28., 30. und 31. Dezember ds. 3s. oder an einzelnen dieser Tage eintretende Ausfall von Arbeitsstunden sowie ein weiterer Arbeitstag als Ersatz für den durch die Weihnachtsseiertage eintretenden Ver- Äienstausfall an Werktagen der Monate Dezember 1935 und 3anuar 1936 vor- oder nachgearbeitet werden dürfen. Beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit dreißig oder weniger Stunden, so darf noch ein weiterer Arbeitstag in dem an­gegebenen Zeitraum vor- oder nachgearbeitet werden.

Diese Genehmigung wird an folgende Bedingungen geknüpft:

1. Die Dauer der Vor- oder Nacharbeit darf täglich zwei Stunden nicht überfchreiten.

2. Diejenigen Betriebe, die von dieser Genehmigung Gebrauch machen, haben ein Verzeichnis zu führen, aus dem die in Anwendung der Genehmigung innerhalb des festgesetzten Ausgleichszeitraumes vor- oder nachgearbei­teten Arbeitsstunden zu ersehen sind. Das Verzeichnis ist dem GLwerbeaufsichtsbeamten auf Verlangen vorzu­legen.

Die besonderen Schutzbestimmungen für Frauen .und 3ugendliche bleiben unberührt.

Von diesen Genehmigungen darf nut insoweit Gebrauch gemacht werden, als nicht in anderer Weise für Ersatz des. Verdienstausfalles der Beschäftigten gesorgt ist.

D a r m st a d t, den 30, November 1935.

Der Neichsstatthalter in Hessen

Landesregierung

3.V.: Reiner.

Betreffend: Regelung der Kartoffelprcise im Dezember 1935.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden . und die Gendarmeriestationen des Kreises.

Wir verweisen auf die Bekanntmachung des Herrn Neichs- statthalters in Hessen Landesregierung vom 30. Novem­ber 1935, .abgedruckt in Nr. 143 des Anzeigers der Hessischen Landesregierung, durch die der Höchstpreis für den Zentner Kartoffeln während des Monats Dezember gegenüber den seither geltenden Preisen um 10 Pf. erhöht worden ist, und empfehlen die Einhaltung der vorgeschrie'benen Höchstpreise zu überwachen.

Gießen, den 4. Dezember 1935.

Kreisamt Gießen.

3. SB.: Weber.

Kreisamt Büdingen

Nr. 75.

Bekanntmachung.

Die Straßensperre auf der Provinzialstraßenstrccke: Ortsdurchfahrt Berstadt"

wird ab 9. Dezember 1935 aufgehoben.

Gießen, den 7. Dezember 1935.

Hessische Provinzialdirektion Oberhcjsen.