Sonntag, 16
Der amtliche Teil
ficreisämtGießen
stelle.
3
Der amtliche Teil
Kreisamt Gießen
Der amtliche Te
Kreisamt Gießen
E3
t
I
di
Co.
Betr.: Eemeindefinanzstatistik;
intt
9 hier: Ausweis Uber die Einnahmen und Ausgaben des
n
Anmerkung. Die in der vom 18. Juni erschienen«
9 r
9 a
<4 T ta
G-
P
Tz
f! 2 li n
Nr.
Be-
Dienstnachrichten.
Peter Dörr, Heinr. Löchel und Rudolf Theiß aus Wei- tershain wurden als Ehrenfeld- chllßen für die Gemeinde Wei- tershain verpflichtet.
Johann Philipp Schwalb aus Albach wurde zum Feld- chüßen für die Gemeinde Albach bestellt und verpflichtet.
Bekanntmachung.
Der gemäß § 23 Abs. 3 der Verordnung über die Finanzstatistik vom 28. Februar 1931 (Reichsgesetzbl. I 6. 32) zu vcr- öffesttlichende Halbiahresaus- weis über die Einnahmen und Ausgaben des Kreises Gießen im 2. Halbjahr 1934 Rj. liegt in der Zeit von Mittwoch, den
Unbemittelte werden unentgeltlich beraten.
Gießen, den 13. Juni 1935
Krersamt Gießen (Kreisfür- iorgeamt. I. V.: Grein-
Vetr.: Wie oben.
An die Bürgermcistcreien und Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, Vor- Itepenbcs -Ortsüblich bef-nnnt ZU machen, Interessenten entsprechend zu bedeuten und Unbemittelten eine entsprechende Bescheinigung auszustellen. Gießen, den 13. Juni 1935 Kreisamt Gießen (Kreisfür- sorgeamt. I. V.: Grein.
Nachweisung über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen
Am 1. Juni waren sämtlich« Kreise seuchenfrei.
Kreises Gießen im 2. Halbjahr 1934 Rj.
Zitzen, den 13. Juni 1935.
Krersamt Gießen. I. P. Grein.
1 Name der Genossenschaft: „Wassergenossenschaft Bersrod".
2.i Sitz derselben: Bersrod.
3. lhegenstand des Unternehmens ^Entwässerung der Fluren 6, 7 und 8 der Gemarkung Bersrod.
4. Di« von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachungen werden unter der Bezeichnung „Wassergenossenschaft Bersrod" in dem Amts- verkllndigungsblatt des Kreises
. Alles aus diesem Gebiets- teil nach Hessen eingrführt« Zucht- und Nutzvieh (Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen) unterliegt demnach ebenfalls fünftägigen Absonderung nach Maßgabe der in der g«. nannten Anordnung gegebenen Vorschriften. (4789
Darmstadt, den 8. Juni 1935. Der Neichsstatthalter in Hessen! — Landesregierung — Sprenger.
19- Juni 1935 bis Dienstag, den 25. ^uni 1935 einschl. während der, Dienststunden auf dem Kreisamt (Zimmer 6) zu jedermanns Einsicht offen.
Gießen, den 14. Juni 1935.
Kreisamt Gießen.
3- V.: Dr. Schönhals.
Nr. 25.
Abteilung II.
Zu Nr. II/IV. 23 951.
Darmstadt, 5. Juni 1935.
Betr.; Fortbildungslehrgang
für Handarbeitslehrerinnen.
An di« Direktionen der Studienanstalten und Lyzeen und die Kreis- und Stadtschulämter.
Vom 4. bis 24. August findet in Darmstadt «in Fortbildungslehrgang für Handarbeitslehrerinnen bzw. Anwärterinnen statt, bei dem neben d«r allgemeinen Weiterbildung in handwerklicher Arbeit auch alle handwerklichen Volkstechniken teils erlernt, teils vertieft werden sollen.
Für die Unterbringung und Verpflegung, die gemeinschaft- ilch erfolgen und für die Teilnahme wird ein llnkostenbeitrag von 30 RM. erhoben. Auslagen für Besichtigungsfahrten sind nicht eingeschlossen.
, Die Meldungen sind bis spätestens 25. Juni einzureichen.
Erforderlicher Urlaub ist zu gewähren, doch dürfen keine Vertretungsunkosten entstehen.
Für die Einberufung er- SW besonderes Schreiben.
kanntmachung des Kreisamtes ist mit der Nr. 24a .zu versehen.
Dienstnachrichten.
Heinr. Schwarz aus Trohe wurde zum Ehreufeldschützen für die Gemeind« Trohe bestellt und verpflichtet
Nr. 24.
Betreffend: Durchführung der Fleischverkaufsordnung: hier: den Verkauf von Hackfleisch.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden und die Gen- darmericstationen des Kreises.
Nach § 5 unserer Polizeiverordnung über - den Verkehr mit Fleisch und 'allen übrigen von Tieren herstammenden Fleischwaren vom 18. Oktober 1924 darf Hackfleisch während der warmen Jahreszeit nicht vorrätig gehalten werden, sondern ist bei Bedarf stets frisch herzustellen.
Wir weisen auf diese Vorschrift erneut hin und empfehlen, ihre Durchführung zu überwachen.
Gießen, den 3. Juni 1935. Kreisamt Gießen.
I. V.: W e b e r.
®efr-i Sonntagsschlicßung der Apotheke in Hungen.
Bekanntmachung
Der Herr Reichsstatthalter - Landesregierung - hat der Apothekerin Elisabeth Hahn in Hungen die jederzeit wider- ^ufllche Erlaubnis erteilt, die Apotheke in Hungen an Sonn- und Feiertagen von 8 Uhr vormittags bis zur gleichen Zeit des folgenden Tages zu schließen. Folgen Feiertage unmittelbar aufeinander oder auf «lnen, Sonntag, so gilt die Genehmigung nur für «inen dieser Tage, während die Apotheke am anderen oder den beiden muß"" Tagen dienstbereit sein Gießen, den 6. Juni 1935. Krersamt Gießen. I. V. Grein.
Nr. 24.
Betr.: Bildung einer öffent- - lichen Wassergenossenschaft zur Entwässerung in den Fluren 6, 7 und 8 der Gemarkung Bersrod, Kreis Gießen.
Bekanntmachung.
Betr.: Bildung einer öffentlichen Wassergenosienschaft zur Entwässerung in den Fluren 6, 7 und 8 der Gemarkung Bersrod — Kreis Gießen.
Bekanntmachung.
Im Nachgang zu unserer Bekanntmachung vom 13. Juni 1935 im Amtsverkündigungsblatt Nr. 24 („OLerhessifche Tageszeitung" Nr. 162 vom 16. 6. 1935) weisen wir darauf hin, daß Tagfahrt zur Bildung des Genossenschaftsvorstandes auf
Mittwoch, den 26. Juni 1935, 12 Uhr mittags, im Saale der Wirtschaft Becker zu Bersrod anberaumt worden ist, zu der hiermit die Generalversammlung der Genossenschaftsmitglieder einberufen wird. Gießen, den 19. Juni 1935.
Kreisamt Gießen.
I. V.: Grein.
n-rrtj. ............ _... . ___
Joppen über den Tage und wünscht ihnen ferneres Wohlergehen.
Bekanntmachung.
Betr.: Bekämpfung der Tuberkulose.
Die Sprechstunden der Fürsorgestelle für Lungenkranke in öer Medizinischen Poliklinik inbcn für die Besucher aus den Landgemeinden des Kreises I Gießen jeden Dienstag von 16 Bis 17 Uhr statt. Für lungen-! kranke Kinder finden die Sprechstunden am gleichen Tage und zu der gleichen Zeit in der Universitäts-Kinderklinik statt
Lungenkranke und Krankheitsgefährdete, die in ärzt-i iichfir Behandlung sind, bedür-,'.
. Der Herr Reichsstatthalter in Hetzen — Landesregierung — Abteilung le hat durch Verfügung. vom 31. Mai 1935 zu Nr. le 16 388 dem Statut der obengenannten Wassergenossenschaft "te. Genehmigung erteilt. Ee- mäß Artikel 39 des Gesetzes, die Bache und die nicht ständig fließenden Gewässer betreffend, in der Fassung der Bekannt- MQlhung vom 30. September - ... 1899, wird nachstehender Auszug aus dem Statut mit dem Ansugen zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß dieses mit dieier Veröffentlichung in Kraft
Bekanntmachung die Einfuhr von Vieh aus stark verseuchten Gebietsteilen betr.
Vom 8. Juni 1935.
In Ergänzung meiner Bekanntmachung vom 13. Mav 1935 gilt bis auf weiteres außer dem Regierungsbezirk Schleswig und dem Land Württemberg auch die Pfalz als stark verseucht im Sinn« der Anordnung vom 13. Januar 1928 (Reg.-Bl. S. 8) und der ergänzenden Bekanntmachung vom 14. Juli 1932 (Reg.-Bll
äs-


