Sonntag, 16

Der amtliche Teil

ficreisämtGießen

stelle.

3

Der amtliche Teil

Kreisamt Gießen

Der amtliche Te

Kreisamt Gießen

E3

t

I

di

Co.

Betr.: Eemeindefinanzstatistik;

intt

9 hier: Ausweis Uber die Ein­nahmen und Ausgaben des

n

Anmerkung. Die in der vom 18. Juni erschienen«

9 r

9 a

<4 T ta

G-

P

Tz

f! 2 li n

Nr.

Be-

Dienstnachrichten.

Peter Dörr, Heinr. Löchel und Rudolf Theiß aus Wei- tershain wurden als Ehrenfeld- chllßen für die Gemeinde Wei- tershain verpflichtet.

Johann Philipp Schwalb aus Albach wurde zum Feld- chüßen für die Gemeinde Al­bach bestellt und verpflichtet.

Bekanntmachung.

Der gemäß § 23 Abs. 3 der Verordnung über die Finanz­statistik vom 28. Februar 1931 (Reichsgesetzbl. I 6. 32) zu vcr- öffesttlichende Halbiahresaus- weis über die Einnahmen und Ausgaben des Kreises Gießen im 2. Halbjahr 1934 Rj. liegt in der Zeit von Mittwoch, den

Unbemittelte werden unent­geltlich beraten.

Gießen, den 13. Juni 1935

Krersamt Gießen (Kreisfür- iorgeamt. I. V.: Grein-

Vetr.: Wie oben.

An die Bürgermcistcreien und Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, Vor- Itepenbcs -Ortsüblich bef-nnnt ZU machen, Interessenten entspre­chend zu bedeuten und Unbe­mittelten eine entsprechende Be­scheinigung auszustellen. Gießen, den 13. Juni 1935 Kreisamt Gießen (Kreisfür- sorgeamt. I. V.: Grein.

Nachweisung über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen

Am 1. Juni waren sämtlich« Kreise seuchenfrei.

Kreises Gießen im 2. Halb­jahr 1934 Rj.

Zitzen, den 13. Juni 1935.

Krersamt Gießen. I. P. Grein.

1 Name der Genossenschaft: Wassergenossenschaft Bersrod".

2.i Sitz derselben: Bersrod.

3. lhegenstand des Unterneh­mens ^Entwässerung der Flu­ren 6, 7 und 8 der Gemarkung Bersrod.

4. Di« von der Genossen­schaft ausgehenden Bekannt­machungen werden unter der BezeichnungWassergenossen­schaft Bersrod" in dem Amts- verkllndigungsblatt des Kreises

. Alles aus diesem Gebiets- teil nach Hessen eingrführt« Zucht- und Nutzvieh (Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen) unterliegt demnach ebenfalls fünftägigen Absonderung nach Maßgabe der in der g«. nannten Anordnung gegebenen Vorschriften. (4789

Darmstadt, den 8. Juni 1935. Der Neichsstatthalter in Hessen! Landesregierung Sprenger.

19- Juni 1935 bis Dienstag, den 25. ^uni 1935 einschl. während der, Dienststunden auf dem Kreisamt (Zimmer 6) zu jeder­manns Einsicht offen.

Gießen, den 14. Juni 1935.

Kreisamt Gießen.

3- V.: Dr. Schönhals.

Nr. 25.

Abteilung II.

Zu Nr. II/IV. 23 951.

Darmstadt, 5. Juni 1935.

Betr.; Fortbildungslehrgang

für Handarbeitslehrerinnen.

An di« Direktionen der Stu­dienanstalten und Lyzeen und die Kreis- und Stadtschulämter.

Vom 4. bis 24. August findet in Darmstadt «in Fortbildungs­lehrgang für Handarbeitslehre­rinnen bzw. Anwärterinnen statt, bei dem neben d«r allge­meinen Weiterbildung in hand­werklicher Arbeit auch alle handwerklichen Volkstechniken teils erlernt, teils vertieft wer­den sollen.

Für die Unterbringung und Verpflegung, die gemeinschaft- ilch erfolgen und für die Teil­nahme wird ein llnkostenbeitrag von 30 RM. erhoben. Auslagen für Besichtigungsfahrten sind nicht eingeschlossen.

, Die Meldungen sind bis spä­testens 25. Juni einzureichen.

Erforderlicher Urlaub ist zu gewähren, doch dürfen keine Vertretungsunkosten entstehen.

Für die Einberufung er- SW besonderes Schreiben.

kanntmachung des Kreisamtes ist mit der Nr. 24a .zu versehen.

Dienstnachrichten.

Heinr. Schwarz aus Trohe wurde zum Ehreufeldschützen für die Gemeind« Trohe be­stellt und verpflichtet

Nr. 24.

Betreffend: Durchführung der Fleischverkaufsordnung: hier: den Verkauf von Hackfleisch.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden und die Gen- darmericstationen des Kreises.

Nach § 5 unserer Polizei­verordnung über - den Verkehr mit Fleisch und 'allen übrigen von Tieren herstammenden Fleischwaren vom 18. Oktober 1924 darf Hackfleisch während der warmen Jahreszeit nicht vorrätig gehalten werden, son­dern ist bei Bedarf stets frisch herzustellen.

Wir weisen auf diese Vor­schrift erneut hin und empfeh­len, ihre Durchführung zu über­wachen.

Gießen, den 3. Juni 1935. Kreisamt Gießen.

I. V.: W e b e r.

®efr-i Sonntagsschlicßung der Apotheke in Hungen.

Bekanntmachung

Der Herr Reichsstatthalter - Landesregierung - hat der Apothekerin Elisabeth Hahn in Hungen die jederzeit wider- ^ufllche Erlaubnis erteilt, die Apotheke in Hungen an Sonn- und Feiertagen von 8 Uhr vor­mittags bis zur gleichen Zeit des folgenden Tages zu schlie­ßen. Folgen Feiertage unmittel­bar aufeinander oder auf «lnen, Sonntag, so gilt die Ge­nehmigung nur für «inen dieser Tage, während die Apotheke am anderen oder den beiden muß"" Tagen dienstbereit sein Gießen, den 6. Juni 1935. Krersamt Gießen. I. V. Grein.

Nr. 24.

Betr.: Bildung einer öffent- - lichen Wassergenossenschaft zur Entwässerung in den Fluren 6, 7 und 8 der Ge­markung Bersrod, Kreis Gießen.

Bekanntmachung.

Betr.: Bildung einer öffent­lichen Wassergenosienschaft zur Entwässerung in den Fluren 6, 7 und 8 der Ge­markung Bersrod Kreis Gießen.

Bekanntmachung.

Im Nachgang zu unserer Be­kanntmachung vom 13. Juni 1935 im Amtsverkündigungs­blatt Nr. 24 (OLerhessifche Tageszeitung" Nr. 162 vom 16. 6. 1935) weisen wir darauf hin, daß Tagfahrt zur Bildung des Genossenschaftsvorstandes auf

Mittwoch, den 26. Juni 1935, 12 Uhr mittags, im Saale der Wirtschaft Becker zu Bersrod anberaumt worden ist, zu der hiermit die General­versammlung der Genossenschafts­mitglieder einberufen wird. Gießen, den 19. Juni 1935.

Kreisamt Gießen.

I. V.: Grein.

n-rrtj. ............ _... . ___

Joppen über den Tage und wünscht ihnen ferneres Wohlergehen.

Bekanntmachung.

Betr.: Bekämpfung der Tuber­kulose.

Die Sprechstunden der Für­sorgestelle für Lungenkranke in öer Medizinischen Poliklinik inbcn für die Besucher aus den Landgemeinden des Kreises I Gießen jeden Dienstag von 16 Bis 17 Uhr statt. Für lungen-! kranke Kinder finden die Sprechstunden am gleichen Tage und zu der gleichen Zeit in der Universitäts-Kinderklinik statt

Lungenkranke und Krank­heitsgefährdete, die in ärzt-i iichfir Behandlung sind, bedür-,'.

. Der Herr Reichsstatthalter in Hetzen Landesregierung Abteilung le hat durch Verfü­gung. vom 31. Mai 1935 zu Nr. le 16 388 dem Statut der oben­genannten Wassergenossenschaft "te. Genehmigung erteilt. Ee- mäß Artikel 39 des Gesetzes, die Bache und die nicht ständig flie­ßenden Gewässer betreffend, in der Fassung der Bekannt- MQlhung vom 30. September - ... 1899, wird nachstehender Aus­zug aus dem Statut mit dem Ansugen zur öffentlichen Kennt­nis gebracht, daß dieses mit dieier Veröffentlichung in Kraft

Bekanntmachung die Einfuhr von Vieh aus stark verseuchten Gebietsteilen betr.

Vom 8. Juni 1935.

In Ergänzung meiner Be­kanntmachung vom 13. Mav 1935 gilt bis auf weiteres außer dem Regierungsbezirk Schles­wig und dem Land Würt­temberg auch die Pfalz als stark verseucht im Sinn« der Anordnung vom 13. Januar 1928 (Reg.-Bl. S. 8) und der ergänzenden Bekanntmachung vom 14. Juli 1932 (Reg.-Bll

äs-